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Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"

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SVA:
Wohl nicht immer, im verlinkten Dokument ist an der bezeichneten Fundstelle zu lesen:

--- Zitat ---In den Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudiengang sind die fachlich-inhaltlichen
Anforderungen zu definieren, die von einem Bewerber erwartet werden. Zu Masterstu-
diengängen können auch Bewerber zugelassen werden, die aufgrund der ECTS-Zahl aus
dem Bachelorstudium in der Summe nicht 300 ECTS-Punkte erreichen. Voraussetzung
ist der Nachweis der nach den Zugangsvoraussetzungen vorgesehenen Qualifikation,
der erbracht werden kann durch
• Prüfung (im Einzelnen durch die Hochschule zu regeln)
In diesem Fall erwirbt der Studierende mit Erreichen des Masterabschlusses keine
300 ECTS-Punkte.
--- End quote ---

Fragmon:

--- Zitat von: SVA am 22.06.2022 12:21 ---Wohl nicht immer, im verlinkten Dokument ist an der bezeichneten Fundstelle zu lesen:

--- Zitat ---In den Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudiengang sind die fachlich-inhaltlichen
Anforderungen zu definieren, die von einem Bewerber erwartet werden. Zu Masterstu-
diengängen können auch Bewerber zugelassen werden, die aufgrund der ECTS-Zahl aus
dem Bachelorstudium in der Summe nicht 300 ECTS-Punkte erreichen. Voraussetzung
ist der Nachweis der nach den Zugangsvoraussetzungen vorgesehenen Qualifikation,
der erbracht werden kann durch
• Prüfung (im Einzelnen durch die Hochschule zu regeln)
In diesem Fall erwirbt der Studierende mit Erreichen des Masterabschlusses keine
300 ECTS-Punkte.
--- End quote ---

--- End quote ---

Ja und diese Qualifikation müssen dann geeigneten ECTS Äquivalenten entsprechen. Eventuell werden die formal nicht umgerechnet. Es wird aber nicht passieren, dann man mit einer eintägigen Schulung sich ein Semester mit 30ETCS ersparen kann.

SVA:
Genau, in dieser Alternative von Dreien werden die Leistungen nicht an-/umgerechnet, sondern man legt eine Prüfung ab, deren Ausgestaltung der Hochschule obliegt und die ein entsprechendes Qualifikationsniveau nachweisen soll. Auf welchem Wege dieses erworben worden ist, spielt bei dieser Alternative hingegen keine Rolle.

Fragmon:
Genau und diese Hochschule muss diese Regularien im Rahmen der Akkreditierung vorlegen. Sind die Regularien hinsichtlich Anerkennung anderer Qualifikationen zu "soft", so wird diese verwehrt.

SVA:
Das ist korrekt. Es hat aber keinen Bezug zu meinen Einwendungen gegen Deine Beiträge. Du hast geschrieben, Anrechnungen würden in ECTS umgerechnet. Dem entgegnete ich, dies sei nicht immer der Fall. Du hast geschrieben, man könne nicht mit einer eintägigen Schulung sich ein Semester mit 30ETCS ersparen. Dem entgegnete ich, indem ich auf die explizit genannte Möglichkeit der Prüfung eines entsprechenden Qualifikationsniveaus durch die Hochschule verwies. Da dabei nur das Qualifikationsniveau des Prüflings geprüft wird und nicht, wie er dieses erworben hat, kann er sich das in 10 Jahren auf der Abendschule, durch Youtube-Videos, durch intensive Meditation über den Standardwerken, durch eine vulkanische Gedankenverschmelzung oder auf beliebige andere Art und Weise angeeignet haben. Der Weg der Aneignung des Qualifikationsniveaus ist irrelevant.

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