Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"
Fragmon:
--- Zitat von: E15TVL am 21.06.2022 17:31 ---
--- Zitat von: mrfox am 21.06.2022 10:57 ---Für die Hochschulbildung (>=6; also 6 oder mehr Semster) erfüllt dies fast jeder Bachelor. Für den Master (wissenschaftliche Hochschulbildung) ist es dann grob inklusive. Master alleine bringt jedoch überhaupt nichts, wenn man A10+ verbeamtet werden oder generell in den höheren Dienst möchte.
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Da steht aber „Mehr als sechs Semester“, also mindestens 7. Ist aber auch egal, denn am Ende bedeutet das also wirklich, dass man lediglich einen 6-Semester-Bachelor (180 ECTS) und einen Master mit nur theoretisch einem Semester (=7) braucht um eine „wiss. Hochschulbildung“ zu haben (von der Akkreditierung mal abgesehen)
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Du wirst aber kein akkreditierten Masterabschluss seitens der Hochschule erhalten dürfen, wenn du nicht zur Zeugnisausgabe 300 ETCS Punkte gesammelt hast.
mrfox:
--- Zitat von: E15TVL am 22.06.2022 09:31 ---Aber genau das passiert und sieht man doch ständig in Ausschreibungstexten. „Hauptsache Master/Diplom in irgendwas…“
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Leider ja. Aber die längerfristige Vertretung kann dann ein Beschäftigter mit Ausbildung eigentlich genauso gut machen, kennt man. In der Zeit fallen halt nur die einfachsten Aufgaben an, wurde mir damals gesagt :D
--- Zitat von: Fragmon am 22.06.2022 10:20 ---Du wirst aber kein akkreditierten Masterabschluss seitens der Hochschule erhalten dürfen, wenn du nicht zur Zeugnisausgabe 300 ETCS Punkte gesammelt hast.
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Sicher? Die Akkreditierung bezieht sich doch auf die Qualität der Inhalte und Struktur vom Studium. Das ist so wie das sehe einfach eine Weiterbildung mit akademischem Grad, die im Tarifrecht und den Beamtengesetzen nicht entsprechend berücksichtigt werden kann. Finde ich irgendwo aber auch gut, weil warum soll ein Master ohne Bachelor mit 2-5 Semestern direkt über einem Bachelor mit 6 oder mehr Semestern stehen? Wäre genauso falsch und sollte höchstens in Einzelfall beurteilt werden.
Fragmon:
--- Zitat von: mrfox am 22.06.2022 11:16 ---
--- Zitat von: E15TVL am 22.06.2022 09:31 ---Aber genau das passiert und sieht man doch ständig in Ausschreibungstexten. „Hauptsache Master/Diplom in irgendwas…“
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Leider ja. Aber die längerfristige Vertretung kann dann ein Beschäftigter mit Ausbildung eigentlich genauso gut machen, kennt man. In der Zeit fallen halt nur die einfachsten Aufgaben an, wurde mir damals gesagt :D
--- Zitat von: Fragmon am 22.06.2022 10:20 ---Du wirst aber kein akkreditierten Masterabschluss seitens der Hochschule erhalten dürfen, wenn du nicht zur Zeugnisausgabe 300 ETCS Punkte gesammelt hast.
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Sicher? Die Akkreditierung bezieht sich doch auf die Qualität der Inhalte und Struktur vom Studium. Das ist so wie das sehe einfach eine Weiterbildung mit akademischem Grad, die im Tarifrecht und den Beamtengesetzen nicht entsprechend berücksichtigt werden kann. Finde ich irgendwo aber auch gut, weil warum soll ein Master ohne Bachelor mit 2-5 Semestern direkt über einem Bachelor mit 6 oder mehr Semestern stehen? Wäre genauso falsch und sollte höchstens in Einzelfall beurteilt werden.
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Mithilfe der Akkreditierung wird ein Standard sichergestellt. Diese Zertifizierung wird m.E versagt, wenn innerhalb der Zulassungs- und Prüfungsordnung ermöglicht wird, mit weniger als 300 ETCS einen Master zu verleihen.
E15TVL:
Siehe hier Punkt 1.2:
https://archiv.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/KMK_Auslegungshinweise_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben.pdf
Es geht also auch ohne 300 ECTS, Stichwort „Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten“.
Fragmon:
--- Zitat von: E15TVL am 22.06.2022 11:38 ---Siehe hier Punkt 1.2:
https://archiv.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/KMK_Auslegungshinweise_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben.pdf
Es geht also auch ohne 300 ECTS, Stichwort „Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten“.
--- End quote ---
Und diese werden dann in ECTS Äquivalente umgerechnet.
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