Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Elektronische Zeiterfassung/ Kontrolle der MA?
Moca23:
Hallo, wir haben seit einpaar Monaten per DV ein neues Zeiterfassungssystem, zuvor wurde es (solange ich hier bin fast 20 Jahre) in Excel erfasst. Der direkte Vorgesetzte bekam am Ende des Monats den Excel Ausdruck, zeichnete diesen ab und übergab ihn der Personalabteilung.
Nun ist hier alles anders:
Pausen sind proaktiv über "Pausenanfang und Pausenende" zu erfassen.
Der Vorgesetzte schaut wohl jeden Tag in die Zeiten der MA rein, er hat auch eine Kollegin angesprochen, weil er mitbekommmen hatte, dass die Kollegin die Pause systemisch beendet hatte und trotzdem nochmal an den Pausentisch zurückkam. Es war dann eine direkte Ansprache, von wegen Arbeitszeitbetrug etc. und die Frage ob die Kollegin Stunden gutmachen muss, weil sie privat durch ihre Kinder desöfteren in den Minusstunden sei.
Meines Erachtens liegen hier folgenden Sachverhalte vor:
1. tägliche Kontrolle der Arbeitszeiten (was früher nur am Ende des Monats war) Ist das rechtens? verstößt das nicht gegen die DSGVO?
2. Verhaltenweisen der MA werden herangezogen, wie Mutmaßungen - werden hier nicht persönliche Daten missbraucht?
3. Muss die proaktive Pausenerfassung nicht auch in der DV kenntlich gemacht sein?
Lars73:
1. Nein. Der Arbeitgeber darf die Arbeitszeit erfassen und kontrollieren. Die DSGVO verhindert nicht die notwendige Verarbeitung von Daten.
2. Wurde das Gespräch vor Dritten geführt? Sicherlich bestand kein Grund die Kinder anzusprechen. Es hätte gereicht darauf Hinzuweisen, dass man hier von Betrug ausgeht und sie das Verhalten erklären möge. Wenn keine befriedigende Erklärung kommt stellt sich dann die Frage ob Abmahnung oder Kündigung.
3. Was bedeutet proaktive Pausenerfassung? Ja, der Arbeitgeber muss ggf. im Rahmen einer Dienstvereinbarung regeln wie Zeiten zu buchen sind.
neodeo2:
--- Zitat von: Moca23 am 13.06.2022 10:08 ---Pausen sind proaktiv über "Pausenanfang und Pausenende" zu erfassen.
...er hat auch eine Kollegin angesprochen, weil er mitbekommmen hatte, dass die Kollegin die Pause systemisch beendet hatte und trotzdem nochmal an den Pausentisch zurückkam.
--- End quote ---
ich war jetzt bei 2 unterschiedlichen Ämtern. Bei beiden wird die Arbeitszeit digital erfasst.
Jeder der da arbeitet macht proaktive Pause, nur wenn man rausgeht (z.B. sich Essen holt). und wenn man wieder in das Gebäude reingeht stempelt man anschließend "Pausenende". Gegessen wird dann in der Küche/ am Arbeitsplatz und zwar WÄHREND der Arbeitszeit.
Wenn man das Gebäude gar nicht verlässt, wird einem einfach 30 Minuten abgezogen.
So wird hier auch bei anderen Ämtern gearbeitet.
WasDennNun:
--- Zitat von: Lars73 am 13.06.2022 10:51 ---1. Nein. Der Arbeitgeber darf die Arbeitszeit erfassen und kontrollieren. Die DSGVO verhindert nicht die notwendige Verarbeitung von Daten.
--- End quote ---
Schlimmer noch, ist der AG nicht durch EUGH dazu verstärkt verpflichtet das so exakt und genau wie möglich zu dokumentieren.
DiVO:
Wo genau liegt für dich das Problem begründet, ob die Zeiten nun täglich oder monatlich überprüft werden? In beiden Fällen wirst du dich als Beschäftigter bei Nachfragen ggf. erklären müssen.
Und ja, der Arbeitgeber darf deine Arbeitszeiten kontrollieren bzw. überwachen. Warum ist das so?
Als abhängig Beschäftigter gehst du mit Unterzeichnung deines Arbeitsvertrags diverse Verpflichtungen ein. Eine Hauptleistungspflicht aus dem Arbeitsvertrag ist schlicht und ergreifend, dass du arbeitest. Dafür erhältst du dann im Gegenzug von deinem Arbeitgeber dein Gehalt. Dieser wiederum hat das Recht zu überprüfen, ob du überhaupt gearbeitet hast oder ob du gegen deine Hauptleistungspflicht verstoßen hast.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version