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Arbeitsvertrag
Renate:
Hallo,
Ich habe nun einen befristeten Arbeitsvertrag vorliegen.Es handelt sich um eine Schwangerschaftsvertretung. Im Vertrag ist lediglich die Entgeltgruppe erwähnt, nicht die Einstufung.
Außerdem ist die Stelle nicht benannt. Es steht nur da, dass ich als Vertretung für Frau XY eingestellt werde.
Beides finde ich merkwürdig.
Ich habe schon mal im öffentlichen Dienst gearbeitet, Gehaltsstufe sowie Bezeichnung des Arbeitsplatzes standen im Vertrag.
Irgendwie fühle ich mich Unwohl, wenn im Vertag weder geregelt ist, welche Stufe ich erhalte und um was für eine Stelle es sich handelt. Es fühlt sich wie ein Blanko-Scheck an.
Ist das Üblich?
Vg Renate
Lars73:
Stufe ist nur dann wichtig, wenn man Kann-Bestimmungen angewendet werden sollen. Wurde denn etwas zur Stufe verhandelt/besprochen. Sonst ist von Stufe 1 bzw. bei einschlägiger Berufserfahrung von ein oder drei Jahren von Stufe 2 bzw. 3 auszugehen. Üblich ist es die Stufe ggf. in einer Nebenvereinbarung festzuhalten.
Bezeichnung des Arbeitsplatzes im Arbeitsvertrag findet man häufig nicht. Entsprechende Aufgabenbeschreibungen ergeben sich aus dem Dokument nach Nachweisgesetz. Auch können regelmäßig ja sowieso andere Aufgaben der gleichen Entgeltgruppe übertragen werden. Ein Verzicht darauf wird kaum ein öffentlicher Arbeitgeber akzeptieren.
Bernstein:
Normalerweise verwenden dir Arbeitgeber die Standard-Arbeitsverträge, die der KAV vorschlägt. Natürlich weiß ich nicht, ob dein Arbeitgeber am KAV "hängt".
In diesem wird lediglich die Entgeltgruppe angegeben, aber keine Stufenzuordnung. Außerdem beinhaltet dieser nicht den "Einsatzort".
Renate:
Der Vertrag ist nach dem BEEG.
Der Arbeitgeber ist eine Stadt, der Einsatzort ist angegeben.
Renate:
--- Zitat von: Lars73 am 15.06.2022 08:26 ---Stufe ist nur dann wichtig, wenn man Kann-Bestimmungen angewendet werden sollen. Wurde denn etwas zur Stufe verhandelt/besprochen. Sonst ist von Stufe 1 bzw. bei einschlägiger Berufserfahrung von ein oder drei Jahren von Stufe 2 bzw. 3 auszugehen. Üblich ist es die Stufe ggf. in einer Nebenvereinbarung festzuhalten.
Bezeichnung des Arbeitsplatzes im Arbeitsvertrag findet man häufig nicht. Entsprechende Aufgabenbeschreibungen ergeben sich aus dem Dokument nach Nachweisgesetz. Auch können regelmäßig ja sowieso andere Aufgaben der gleichen Entgeltgruppe übertragen werden. Ein Verzicht darauf wird kaum ein öffentlicher Arbeitgeber akzeptieren.
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Ok, ich habe inzwischen nach der Stufe gefragt. Aber was bedeutet Nachweisgesetz?
--- End quote ---
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