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Arbeitsvertrag
WasDennNun:
--- Zitat von: Renate am 15.06.2022 19:42 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 15.06.2022 19:02 ---
--- Zitat von: Lars73 am 15.06.2022 16:03 ---Es gibt ein erheblichen Gestaltungsspielraum der Behörde in der Ausgestaltung des Einstellubgsverfahren. Unterschrift am Tag des Arbeitsbeginn war bei uns der Normalfall. In der Coronasitation wurden Arbeitsverträge teilweise vorab versendet. Die Arbeutsverträge sind meist so überschaubar, dass sie die Frage einer größeren Prüfung eigentlich nicht ergibt.
Die Pflicht nach dem Nachweisgesetz ist eine Bringschuld des Arbeitgebers. Bisher hat ein Verstoß aber keine größeren Folgen. In der aktuellen Novelle könnte sich dies ein Stück ändern.
--- End quote ---
Ah ne ein Update zum Gesetz, da bin ich gespannt.
@Renate
Die eine Seite ist schnell gelesen, die hundert achtzig Seiten TV, EGO, …), die man damit ebenfalls akzeptiert sind in der Regel vorab einsehbar.
Alles was du da so bemängelst ist doch im öD wie in der pW ganz normal.
Wenn einem das Angebot und die tatsächliche Ausprägung nicht passt, hat man ja 6 Monate Zeit es zu korrigieren und zu beenden.
Dafür gibst ja beiderseitige die Probezeit.
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Danke sehr! Ich bin nur ein bisschen nervös:-)
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Verständlich, aber brauchst du nicht. bzgl. Stufen muss man allerdings vorab verhandeln, sonst Stufe 1 bzw. bei einschlägige Berufserfahrung max 3
s.o.
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