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Arbeitsvertrag

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Fragmon:

--- Zitat von: Renate am 15.06.2022 09:56 ---
--- Zitat von: Fragmon am 15.06.2022 09:51 ---Grob gefasst:
(6) Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte  regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit  von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1) leisten.

(7) Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten  (§ 6 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden

--- End quote ---


Vielen Dank! zu (6): Können diese dann auch ausgeglichen werden?  bzw. auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden?

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Das sind keine Überstunden sondern werden, wenn vorhanden einfach als + dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Diese können dann im Rahmen von Zeitausgleich genommen werden. Wie das in Ihrem Falle ist weiß ich leider nicht.

Renate:
Vielen Dank für alle Infos!

An welcher Stelle im Einstellungsverfahren spreche ich dann nochmal darüber?
Zum Beispiel hätte ich schon gerne, dass die Stellenbezeichnung im Vertag steht oder irgendwo schriftlich festgehalten wird. Auch wünsche ich mir eine Arbeitsplatzbeschreibung. Muss ich das Dokument Im Rahmen des nachweisgesetz anfordern/ansprechen?
Im Vorstellungsgespräch wurden einige Aufgaben besprochen, aber nicht alle. Ich dachte das wird nochmal beim Einstellungsgespräch besprochen…

Es wurde mir auch gesagt, dass der Arbeitsvertrag üblicherweise  beim Einstellungsgespräch unterschrieben wird. So hätte ich gar  keine Zeit gehabt zum Lesen.
Ich habe jetzt nur nachgefragt und ein Exemplar erhalten, weil ich eine Wohnung suchen muss in einer anderen Stadt. Dazu brauche ich eine Gehaltsangabe und Nachweis einer Arbeitsstelle.

Ich bin teilweise etwas irritiert von der Vorgehensweise.
Gibt es feste Regeln für den Einstellungsprozess bei Behörden? Ist es üblich, denn Vertag direkt beim Einstellungsgespräch zu unterschreiben?


Zu Beginn ging alles so schnell, Mündliche Zusage, die Einreichung meiner Unterlagen

Lars73:
Es gibt ein erheblichen Gestaltungsspielraum der Behörde in der Ausgestaltung des Einstellubgsverfahren. Unterschrift am Tag des Arbeitsbeginn war bei uns der Normalfall. In der Coronasitation wurden Arbeitsverträge teilweise vorab versendet. Die Arbeutsverträge sind meist so überschaubar, dass sie die Frage einer größeren Prüfung eigentlich nicht ergibt.
Die Pflicht nach dem Nachweisgesetz ist eine Bringschuld des Arbeitgebers. Bisher hat ein Verstoß aber keine größeren Folgen. In der aktuellen Novelle könnre sich dies ein Stück ändern.

WasDennNun:

--- Zitat von: Lars73 am 15.06.2022 16:03 ---Es gibt ein erheblichen Gestaltungsspielraum der Behörde in der Ausgestaltung des Einstellubgsverfahren. Unterschrift am Tag des Arbeitsbeginn war bei uns der Normalfall. In der Coronasitation wurden Arbeitsverträge teilweise vorab versendet. Die Arbeutsverträge sind meist so überschaubar, dass sie die Frage einer größeren Prüfung eigentlich nicht ergibt.
Die Pflicht nach dem Nachweisgesetz ist eine Bringschuld des Arbeitgebers. Bisher hat ein Verstoß aber keine größeren Folgen. In der aktuellen Novelle könnte sich dies ein Stück ändern.

--- End quote ---
Ah ne ein Update zum Gesetz, da bin ich gespannt.
@Renate
Die eine Seite ist schnell gelesen, die hundert achtzig Seiten TV, EGO, …), die man damit ebenfalls akzeptiert sind in der Regel vorab einsehbar.
Alles was du da so bemängelst ist doch im öD wie in der pW ganz normal.
Wenn einem das Angebot und die tatsächliche Ausprägung nicht passt, hat man ja 6 Monate Zeit es zu korrigieren und zu beenden.
Dafür gibst ja beiderseitige die Probezeit.

Renate:

--- Zitat von: WasDennNun am 15.06.2022 19:02 ---
--- Zitat von: Lars73 am 15.06.2022 16:03 ---Es gibt ein erheblichen Gestaltungsspielraum der Behörde in der Ausgestaltung des Einstellubgsverfahren. Unterschrift am Tag des Arbeitsbeginn war bei uns der Normalfall. In der Coronasitation wurden Arbeitsverträge teilweise vorab versendet. Die Arbeutsverträge sind meist so überschaubar, dass sie die Frage einer größeren Prüfung eigentlich nicht ergibt.
Die Pflicht nach dem Nachweisgesetz ist eine Bringschuld des Arbeitgebers. Bisher hat ein Verstoß aber keine größeren Folgen. In der aktuellen Novelle könnte sich dies ein Stück ändern.

--- End quote ---
Ah ne ein Update zum Gesetz, da bin ich gespannt.
@Renate
Die eine Seite ist schnell gelesen, die hundert achtzig Seiten TV, EGO, …), die man damit ebenfalls akzeptiert sind in der Regel vorab einsehbar.
Alles was du da so bemängelst ist doch im öD wie in der pW ganz normal.
Wenn einem das Angebot und die tatsächliche Ausprägung nicht passt, hat man ja 6 Monate Zeit es zu korrigieren und zu beenden.
Dafür gibst ja beiderseitige die Probezeit.

--- End quote ---


Danke sehr! Ich bin nur ein bisschen nervös:-)

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