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Arbeitsvertrag
Renate:
Weitere Fragen hab ich noch zur Arbeitszeit. Vereinbart sind 30 Stunden, es steht aber dick und fett "Die wöchentliche Abreitszeit beträgt zurzeit 30 Stunden.
Dann steht noch: Beschäftigte ist im Rahmen begründeter dienstlicher /betrieblicher Notwendigkeiten zur Leistung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet,
Was ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?
Fragmon:
Grob gefasst:
(6) Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1) leisten.
(7) Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden
Renate:
--- Zitat von: Fragmon am 15.06.2022 09:51 ---Grob gefasst:
(6) Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1) leisten.
(7) Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden
--- End quote ---
Vielen Dank! zu (6): Können diese dann auch ausgeglichen werden? bzw. auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden?
Renate:
--- Zitat von: Bernstein am 15.06.2022 08:37 ---Normalerweise verwenden dir Arbeitgeber die Standard-Arbeitsverträge, die der KAV vorschlägt. Natürlich weiß ich nicht, ob dein Arbeitgeber am KAV "hängt".
In diesem wird lediglich die Entgeltgruppe angegeben, aber keine Stufenzuordnung. Außerdem beinhaltet dieser nicht den "Einsatzort".
--- End quote ---
Der Vertrag ist nach dem BEEG.
Der Arbeitgeber ist eine Stadt, der Einsatzort ist angegeben.
Lars73:
Laut Nachweisegesetz muss der Arbeitgeber binnen eines Monats nach Vereinbarten Arbeitsbeginn über wesentliche Inhalte des Arbeitsverhältnisses informieren. Dazu gehört u.a. "eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit"
https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/
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