Hallo Leute,
bei uns gibt es seit kurzem eine neue Dienstvereinbarung. Diese wurde zwischen Personalrat und Geschäftsleitung/ Präsidenten verabschiedet. Der Inhalt der Dienstvereinbarung wird bei uns nur zum Teil umgesetzt, weil unser Abteilungsleiter meint, dass dies auch so ausreichend wäre.
Konkretes Beispiel: Laut Dienstvereinbarung 2 Tage Home-Office pro Woche können beantragt werden. Unser Abteilungsleiter lässt nur die Beantragung eines Tages zu.
Nun ist diese eigene Ausgestaltung des Abteilungsleiters von der Geschäftsleitung auch so abgesegnet wurden, da dieser das ja "fachlich" eingeschätzt habe.
Hier war dann die Idee, zwei Tage Home-Office zu beantragen und wenn diese durch den Abteilungsleiter abgelehnt werden, den Antrag weiter an den Präsidenten zu leiten mit Verweis auf die Dienstvereinbarung.
Jetzt scheint es jedoch so, dass über den Buschfunk zu hören war, dass solch ein Vorgehen, oder auch die rechtliche Prüfung der Umsetzung, eine Kündigung der Dienstvereinbarung durch den Präsidenten zur Folge hätte. Also dann hätte man sozusagen gar keine Möglichkeit mehr auf Home-Office.
Habt ihr hierzu vielleicht ein paar Meinungen, ob es sich lohnt, dagegen vorzugehen? Laut Leitung wäre eine Dienstvereinbarung nur ein "Rahmen", keinesfalls etwas, worauf man sich berufen könne.