Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Feststellungsklage - sinnvoll?
WasDennNun:
--- Zitat von: Doraymefayzo am 23.06.2022 07:49 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 22.06.2022 08:38 ---Ich würde so was schreiben:
Aufgrund meiner auszuübenden Tätigkeiten steht mir seit dem x.x.xxx das Entgelt der EGx, hilfsweise der EGy,egz zu.
Hiermit fordere sie zur Zahlung in Höhe des entsprechende tarifliche Entgeltes ab dem 1.DD.2022 (DD = aktueller Monat minus 6) auf.
--- End quote ---
Wieso aktueller Monat minus 6? Ich habe den Antrag im Januar 2021 gestellt. Mir wurde immer wieder mitgeteilt, dass wenn es zu einer Höhergruppierung kommt, ich für den gesamten Zeitraum eine Nachzahlung erhalte.
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Stimmt, mein Fehler, hatte beim schreiben nicht im Kopf, dass es um EGO Neu IT geht.
Also Geldforderung erstellen, dass du dein Entgelt ab 1.1.21 der EGx einforderst.
WasDennNun:
--- Zitat von: Doraymefayzo am 23.06.2022 07:48 ---
--- Zitat von: DiVO am 22.06.2022 13:44 ---Ich gehe davon aus, dass die im Eingangspost genannte hausinterne Bewertungskommission die übertragenen Tätigkeiten bewertet hat und deshalb zu ihrem Ergebnis gekommen ist, das dementsprechend auch richtig ist.
--- End quote ---
Da ich alle Mitglieder dieser Bewertungskommission kenne und an deren Kompetenz zweifle, was die Bewertung einer IT-Stelle betrifft, bin ich nicht der Meinung, dass es richtig ist.
Als meine Vorgesetzte mir die Entscheidung mitteilte, meinte sie u.A. das "Kopfarbeit" höhger bewertet wird als "Kabel stecken" und ich bzw. meine Tätigkeit wurde auf Störungsbehebung reduziert.
--- End quote ---
Es ist keine Entscheidung, sondern die Verkündung der Rechtsmeinung des AGs 8)
Also besorge dir die Unterlagen, fordere das Entgelt ein, was dir deiner Meinung zu steht und lasse Dritte klären was die korrekte Eingruppierung ist.
Das bei Störungsbehebung durchaus Kopfarbeit notwendig ist, sollte bekannt sein.
Da wir nicht wissen was du an auszuübenden Tätigkeiten hast, kann man natürlich auch nichts zur Eingruppierung sagen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Doraymefayzo am 23.06.2022 07:54 --- Ja, das ist vielleicht jammern auf hohem Niveau, aber nachdem sich mir über die letzten Jahre deutlich gezeigt hat, dass Zeit für mich ein extrem wichtiger Faktor ist, nehme ich solche Arbeitswegzeiten nicht mehr in Kauf.
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Nein, kein jammern auf hohem Niveau, sondern eine Lebensentscheidung. Geht mir genauso, ich verzichte uA auch deswegen darauf mehr Geld zu verdienen.
Aber wenn dein AG sich dieser Priorisierung bei dir Bewusst ist, dann hast du beim Gehaltspoker schlechtere Karten.
Bevor du klagst, musst du aber deine auszuübenden Tätigkeiten und deren Zeitanteile schriftlich (vom AG bestätigt) zur Hand haben.
Daher erst diese Unterlagen einfordern, dann Geld einfordern und dann Klagen.
Bastel:
--- Zitat von: Doraymefayzo am 23.06.2022 07:48 ---
--- Zitat von: DiVO am 22.06.2022 13:44 ---Ich gehe davon aus, dass die im Eingangspost genannte hausinterne Bewertungskommission die übertragenen Tätigkeiten bewertet hat und deshalb zu ihrem Ergebnis gekommen ist, das dementsprechend auch richtig ist.
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Da ich alle Mitglieder dieser Bewertungskommission kenne und an deren Kompetenz zweifle, was die Bewertung einer IT-Stelle betrifft, bin ich nicht der Meinung, dass es richtig ist.
Als meine Vorgesetzte mir die Entscheidung mitteilte, meinte sie u.A. das "Kopfarbeit" höhger bewertet wird als "Kabel stecken" und ich bzw. meine Tätigkeit wurde auf Störungsbehebung reduziert.
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Wenn das keine Kopfarbeit ist... Das nächste mal einfach ein paar Nägel in den PC schlagen. Vielleicht läuft er ja dann wieder ;D
Kaiser80:
--- Zitat von: Doraymefayzo am 23.06.2022 07:48 ---
--- Zitat von: DiVO am 22.06.2022 13:44 ---Ich gehe davon aus, dass die im Eingangspost genannte hausinterne Bewertungskommission die übertragenen Tätigkeiten bewertet hat und deshalb zu ihrem Ergebnis gekommen ist, das dementsprechend auch richtig ist.
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Da ich alle Mitglieder dieser Bewertungskommission kenne und an deren Kompetenz zweifle, was die Bewertung einer IT-Stelle betrifft, bin ich nicht der Meinung, dass es richtig ist.
Als meine Vorgesetzte mir die Entscheidung mitteilte, meinte sie u.A. das "Kopfarbeit" höhger bewertet wird als "Kabel stecken" und ich bzw. meine Tätigkeit wurde auf Störungsbehebung reduziert.
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Bin selbst seit 8 Jahren in unserer Bewertungskommission und traue mir die Bewertung einer IT Stelle auch nicht zu. Diese lassen wir, nachdem ich auch den anderen Mitgliedern iher Inkompetenz aufgezeigt habe, mittlerweile Extern bewerten
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