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[BY] Benutzungspflicht Dienstwagen
Kreuzschiene:
Hallo Kollegenschaft.
Leider ist durch einen Personalwechsel an entscheidender Stelle eine unangenehme Situation in Sachen Dienstreisen eingetreten.
Bisherige gelebte Praxis war für Kollegen, die näher am Geschäftsort wohnten als am Dienstort, dass diese ihre Dienstreise vom Wohnort aus mit dem privaten Pkw antraten und ihnen dafür triftige Gründe anerkannt wurden. (Vgl. Pkt. 7.2 VV-BayRKG).
Seit Kurzem wird von diesen Kollegen verlangt, dass im Falle eines freien Dienstwagens die Dienstreise vom Dienstort aus anzutreten ist oder alternativ kein Kilometergeld für das Privatfahrzeug bezahlt wird.
Das hat zur Folge, dass Kollegen, die von zu Hause aus 60km zum Geschäftsort fahren würden, nun erst 100km privat zum Dienstort fahren, um dann von dort aus wieder 160km mit dem Dienstwagen zum Geschäftsort fahren. Dann wieder 160km zurück zur Dienststelle und nach getaner Arbeit wieder 100km nach Hause.
Ist diese Vorgehensweise durch das BayRKG wirklich so gedeckt? Oder hat vielleicht jemand einen Ansatzpunkt, wie man eine derartig widersinnige Regelung umgehen könnte?
Offenbar sind die Leasingraten der Dienstwägen derart günstig, dass seitens der Dienststelle mit Wirtschaftlichkeit argumentiert wird. Kann man hier nicht zumindest die Stundensätze für die jeweilige QE als verlorene Arbeitszeit gegenrechnen? Oder ökologische Aspekte mit einfließen lassen.
Leider ist das für viele meiner Mitarbeiter demotivierend und ich würde hier gerne argumentativ gegen die "neue" Praxis vorgehen.
Vielen Dank im Voraus für eure Ideen.
Organisator:
--- Zitat von: Kreuzschiene am 22.06.2022 13:44 ---Ist diese Vorgehensweise durch das BayRKG wirklich so gedeckt? Oder hat vielleicht jemand einen Ansatzpunkt, wie man eine derartig widersinnige Regelung umgehen könnte?
--- End quote ---
zwei Varianten fielen mir ein
1. Näher an die Dienstort ziehen.
2. Statt 200 km zum Dienstort und zurück zu fahren nur 120 km zum Geschäftsort fahren.
Lars73:
Gibt es zwingende Gründe mit den Auto zu fahren? Sonst nimmt man einfach den Zug.
Johann:
Klingt nach etwas, das man problemlos in einem Beitrag bei Extra 3 verwursten könnte. Frag da doch mal an.
Meistens passiert erst etwas, wenn groß drüber berichtet wird, weils sonst nur heißt "Ich entschiede hier und ich sage es ist so!1!11", egal ob es Sinn macht. ::)
WasDennNun:
--- Zitat von: Kreuzschiene am 22.06.2022 13:44 ---Ist diese Vorgehensweise durch das BayRKG wirklich so gedeckt? Oder hat vielleicht jemand einen Ansatzpunkt, wie man eine derartig widersinnige Regelung umgehen könnte?
Offenbar sind die Leasingraten der Dienstwägen derart günstig, dass seitens der Dienststelle mit Wirtschaftlichkeit argumentiert wird. Kann man hier nicht zumindest die Stundensätze für die jeweilige QE als verlorene Arbeitszeit gegenrechnen? Oder ökologische Aspekte mit einfließen lassen.
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Man kann ja mal eine CO2 Mehrausstoß Berechnung machen und dem Umweltminister schicken!
wenn Fahrtzeit = Arbeitzeit.
Dann sind es doch alte Variante= 2x60km = 2?h
Neue Variante 2x160km = 5?h
also in dem Geschwindigkeitsbeispiel 3 h Arbeitsleistung verloren, macht x € die in der Wirtschaftlichkeitsberechnung aufgeführt sind??
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