Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[BY] Benutzungspflicht Dienstwagen
Beamter:
--- Zitat von: dortu am 23.06.2022 09:42 ---Hier ist meiner Meinung nach auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu beachten. Es muss doch auch berücksichtigt werden, dass bei solchen langen Strecken die Unfallgefahr steigt. Außerdem soll der Kollege auch in der Lage sein, am Einsatzort die volle Arbeitsleistung zu erbringen. Ist letztlich eine Abwägungssache wie oft solche Fälle vorkommen, aber nur auf die reinen Fahrkosten zu schauen, greift meiner Meinung nach zu kurz.
--- End quote ---
Fürsorgepflicht? Sehe ich anders. Ohne die genauen Umstände zu kennen, der Beamte hätte ggf. eine Unterkunft in näherer Umgebung zum Dienstort zu beziehen. Ohne Diskussion, das Beamtenverhältnis ist eben kein Arbeitsverhältnis, in dem das Privatleben (relativ) unbedeutend für den Dienstherren zu sein hat.
Die Arbeitsorganisation liegt grundsätzlich im Ermessen des Dienstherren. Wir lassen hier mal den Verstoß gegen Recht oder individuelle Vorgaben außen vor.
Und nein, damit behaupte ich nicht, dass das Vorgehen sinnvoll ist und es nicht ggf. besser geregelt werden kann.
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