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[BY] Benutzungspflicht Dienstwagen

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Organisator:

--- Zitat von: Kreuzschiene am 23.06.2022 13:30 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 23.06.2022 08:29 ---Ist es denn wirklich für den AG wirtschaftlicher?
320km Benzin + 4h Stundensatz vs. 120km Kilometergeld?
3,2*6l*2€ +3h Stunden vs 36€
Da ist selbst bei Mindestlohn ja schon ein Gewinn für den AG  zu rechnen ::)

--- End quote ---

Offenbar wird ein Stundensatz der  Beamten nicht eingerechnet, da "eh da".

--- End quote ---

Finanziell gesehen ist das ja auch richtig, statt den Beamter aber 2 Stunden Auto fahren zu lassen, sollte man ihn doch lieber arbeiten lassen. Das ist ja das Problem, nämlich dass Wirtschaftlichkeit hier zu eng gesehen wird.

Der Obelix:
Nun ja. Ich finde der "gesunde Menschenverstand" sollte hier siegen.

Als Erziehungsmethode für den Dienstherren sollten die Kollegen für diese sogenannte Dienstherren-Prägungszeit durchaus mal die Bahn nutzen.

Beispiel aus irgendeiner Behörde:

Fahrt zum Dienstort mit PKW (einschließlich eines weiteren Termins in der Nähe als Folgetermin): 1h 10min hinfahrt und ca 1h Rückfahrt, Transfer zum zweitort ca 10min.

Fahrtzeit öffentliche Verkehrsmittel ca 7h insgesamt. Wenn man dann einen Zug verpasst gerne auch 7.5 oder 8h.

Insofern: gerne ein paar mal die Öffis nutzen und dann natürlich berichten oder auch den zweiten Termin wg der 10h Regel kurzfristig absagen.....

The Only Way to learn.....

dortu:
Vielleicht ist es als Kompromißlösung denkbar (bin mir nicht sicher wie die Rechtslage ist), den Bediensteten wenn sie von zu Hause losfahren, die eingesparten Kilometer zur Dienstelle gegenzurechen, d. h. nur die Kosten für die Mehrkilometer zu erstatten? In diesem Fall würden statt der 320 Km, dann nur 120 Km (360 Km abzüglich 200 Km eingesparter Anfahrt zur Dienststelle) bezahlt werden. Wäre aus meiner Sicht eine faire Lösung für alle.

Kaldron:
Kenne jetzt nicht die aktuellen Regelungen und Verfügbarkeiten der Dienstfahrzeuge, zumindest gab "bei uns" "früher" die Option das Dienst-Kfz am Vorabend nach Hause mitzunehmen. Privat-Kfz übernachtete bei der Dienststelle. Dann die Reise durchzuführen und am Morgen darauf mit dem Dienst-Kfz wieder zur Dienststelle und dort abgeben.

Kreuzschiene:
Das am Vorabend mit nach Hause nehmen ist mittlerweile auch untersagt worden - aus Fürsorgegesichtspunkten.
Im Falle eines Unfalls bei der Privatfahrt kämen bei den teuren Dienstwagen kämen dann hohe Regressgorderungen auf die Verursacher zu.
Das ist auch nachvollziehbar.

Aber dass weder Arbeitszeiten der Beschäftigten berücksichtigt werden noch ökologische Aspekte berücksichtigt werden, das frustriert meine Mitarbeiter.

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