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Ehemalige Stelle höhergruppiert ohne Änderung der Tätigkeiten

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mogli1981:
Hallo zusammen,

ich bin im MÄrz 2022 von einer EG 8 Stelle auf eine EG 9a Stelle innerhalb der VErwaltung gewechselt (neues Amt). Jetzt wurde meine ehemalige Stelle ausgeschrieben, bewertet mit 9a. Die Aufgaben haben sich nicht verändert, die beiden anderen Kollegen erhalten jetzt 9a.
Habe ich irgendwie rückwirkend ANspruch auf eine BEwertung nach EG 9a? Ich will nicht zurück, aber ich fühl mich doch irgendwie ungerecht behandelt.

LG

Organisator:

--- Zitat von: mogli1981 am 23.06.2022 08:27 ---Hallo zusammen,

ich bin im MÄrz 2022 von einer EG 8 Stelle auf eine EG 9a Stelle innerhalb der VErwaltung gewechselt (neues Amt). Jetzt wurde meine ehemalige Stelle ausgeschrieben, bewertet mit 9a. Die Aufgaben haben sich nicht verändert, die beiden anderen Kollegen erhalten jetzt 9a.
Habe ich irgendwie rückwirkend ANspruch auf eine BEwertung nach EG 9a? Ich will nicht zurück, aber ich fühl mich doch irgendwie ungerecht behandelt.

LG

--- End quote ---

Haben sich ggf. die Arbeitsvorgänge geändert?

WasDennNun:
Da man stets aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist, geht es nicht um einen Anspruch auf eine rückwirkende Bewertung nach 9a, sondern es geht darum, dass der Eingruppierungsirrtum festgestellt wird.

Sofern er tatsächlich vorliegt.
Du müsstest also zunächst (damit du entsprechendes Entgelt für Jan-Mär nachgezahlt bekommst) diese Ansprüche geltend machen (wg. §37).
Lohnen kann sich das natürlich auch zukünftig für dich, da es Auswirkung auf den Zeitpunkt des Stufenaufstieges hat.

Kaiser80:
Es reicht ja schon, wenn sich hier nur die Zeitanteile bei den Arbeitsvorgängen verändert haben. Es geht hier ja nur um 17% sL.

mogli1981:

--- Zitat von: Organisator am 23.06.2022 09:06 ---
--- Zitat von: mogli1981 am 23.06.2022 08:27 ---Hallo zusammen,

ich bin im MÄrz 2022 von einer EG 8 Stelle auf eine EG 9a Stelle innerhalb der VErwaltung gewechselt (neues Amt). Jetzt wurde meine ehemalige Stelle ausgeschrieben, bewertet mit 9a. Die Aufgaben haben sich nicht verändert, die beiden anderen Kollegen erhalten jetzt 9a.
Habe ich irgendwie rückwirkend ANspruch auf eine BEwertung nach EG 9a? Ich will nicht zurück, aber ich fühl mich doch irgendwie ungerecht behandelt.

LG

--- End quote ---

Haben sich ggf. die Arbeitsvorgänge geändert?

--- End quote ---

Faktisch hat sich da gar nichts geändert. Es ist alles gleich gebelieben, die alte Stellenbeschreibung war noch aus den 90er Jahren.

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