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Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Peter1970:
Schwere Situation, blöde Kommunikation, nicht auf Augenhöhe, man hätte im Vorfeld einiges mit Dir besprechen können und müssen, so hast Du nun Druck und die Pistole auf der Brust. Nicht Förderlich für einen Kranken Mitarbeiter.
Ich erkenne meinen Fall in Deiner Situation. Wiedereingliederung würde auch am bisherigen Arbeitsplatz machen, glaub mir es ist besser für Dich. Klappt alles, kannst Du Dich auf die Versetzung vorbereiten und Dich dort einarbeiten. Evtl geht es Dir bis dahin besser. Versetzung würde ich auf Vorbehalt akzeptieren, Du darfst dies rechtlich prüfen lassen. Ein wenig zurückschiessen ist ok in Deiner Situation.
Darf ich fragen, ob Du mal mit der Kollegin gersprochen hast? Was sagt Sie denn dazu???
Peter1970:
--- Zitat von: clarion am 26.06.2022 09:30 ---Das ist ja ein Klassiker, günstige Gelegenheitenzu nutzen, wenn die zwischenmenschliche Chemie in einem Team nicht passt. Aber auch das gehört zu den dienstlichen Belangen. Gesetzt des Falls, Du würdest den Platz zurück bekommen, was soll der Arbeitgeber denn mit der Kollegin machen? Und an die muss der PR genauso denken, wie an dich.
Der Weg den WasDennNun beschrieben hat, setzt voraus, dass der Personalrat mit Persönlichkeiten besetzt sind, die auch mal auf Konfrontation setzen.
--- End quote ---
Verzwickte Lage, ich wette dass Lennard hier mehr geholfen wurde, als durch den Personalrat...
Kaiser80:
--- Zitat von: WasDennNun am 26.06.2022 08:10 ---Rechtlich kann der PR meistens nicht viel machen, im Rahmen des zahnlosen Tigers vertrauensvolle Zusammenarbeit kann er jedoch Einfluss nehmen, tacheles mit dem AG reden, Dinge in höheren Ebenen tragen, ….
und drohen zukünftig bei anderen Entscheidungen Steine in den Weg zu legen und Dinge bis zum Excess zu verzögern.
weil der AG sich auch nicht an BEM absprachen hält.
Oder wie Trump sagen würde Deals aushandeln…..
--- End quote ---
So ist es. Aber auch das kann zielführend sein und wir als PR nutzen das auch durchaus in Phasen mal "wenn's knallt". Auch mit Ansage.
Unabhängig davon, es ist ja hier nicht mal geklärt:
1. Welches LPVG gilt überhaupt? Geht's um Mitbestimmung, Anhörung, Beteiligung des PR?
2. Gibt es eine Betriebsvereinbarung zur StW/BEM, was sind die "bindenden" Inhalte? Dann ist eine vertragliche Vereinbarung ja ggf. obsolet.
3. §44 SGBIX spricht von einem "soll". "Soll" ist eben nur ein "muss" wenn man "kann". Der AG kann u.U. auch erklären, dass eine Beschäftigung nicht mehr möglich ist... Ich würde mal die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie zur Lektüre heranziehen.
Viel Erfolg Lennywhite. Ich (persönlich und auch als PR) würde auf die Wiedereingleiderung am alten Arbeitsplatz bestehen und mich dennoch nicht einer zukünftig möglichen Versetzung generell verweigern. Sowas kriegt mat mit dem AG aber halt nur vertraunsvoll geregelt.
Sjuda:
Man sollte auch die Perspektive des Arbeitgebers nachvollziehen.
Es gab einen Unfall, der Mitarbeiter fällt länger aus. Die Arbeit muss erledigt werden, am Anfang geht das sicherlich irgendwie, mehr schlecht als recht, indem jeder im Team etwas übernimmt. Für die Kollegen stellt dies vermutlich eine Mehrbelastung dar und im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung muss man irgendwann eine dauerhafte Lösung finden.
Wir reden hier schließlich nicht über 10 Wochen Abwesenheit, sondern 15 Monate. Für mich ist es völlig nachvollziehbar, dass die Stelle zwischenzeitlich neu besetzt worden ist. Wie lange soll man denn als Arbeitgeber auch warten? Wenn der erkrankte Kollege irgendwann zurückkehrt, findet sich dann schon eine adäquate Tätigkeit. Das ist eine völlig legitime Sichtweise. Dass es zu massiven psychischen Problem kommt und eine andere als die ursprüngliche Tätigkeit nicht wahrgenommen werden kann oder will, damit musste man nicht rechnen. Bei der Interessenabwägung kommt mir in der Darstellung eindeutig die Arbeitgeberseite zu kurz. Natürlich wäre es schon, auf den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Das geht aber aus nachvollziehbaren Gründen nicht immer.
WasDennNun:
--- Zitat von: Sjuda am 28.06.2022 09:09 --- Bei der Interessenabwägung kommt mir in der Darstellung eindeutig die Arbeitgeberseite zu kurz.
--- End quote ---
Korrekt, wenn man diesen Prozess der Interessenabwägung jedoch intransparent durchführt und nicht via BEMs Gespräche, offenes abwägen, alternativen suchen dann gibt es eben auch seitens des AN kein Verständnis für die Belange des AGs.
Es ist halt weder für den einen noch den anderen ein Wünsch-Dir-Was. Allerdings hat der Ag oftmals den längeren Hebel und leider übergeht er gerne kommentarlos die Belange des AN und bemüht sich noch nicht mal etwas einvernehmliches zu finden.
Und wenn da der PR nicht in die Bütt geht, dann geht es zu lasten des AN.
--- Zitat ---und eine andere als die ursprüngliche Tätigkeit nicht wahrgenommen werden kann oder will, damit musste man nicht rechnen.
--- End quote ---
Wenn der AN nicht will, dann kann der ihn auf den alten Posten die Wiedereingliederung durchführen lassen, wobei der Verstärker auf dem Posten halt weiter auf dem Posten mitarbeitet (weil man fängt ja nicht mit 40h an...)
Und dann wenn man wieder eingegliedert ist, und der BEM Kram durch ist, dann versetzt man den MA halt auf den eigentlich neuen Posten.
Da kann der AN nichts machen und jaulen, ist halt Mist das der AG ein Direktionsrecht hat(nach der Wiedereingliederung), das müsste man vorher entsprechend vertraglich fixieren, macht aber keiner.
Und wenn das dem AN klar gemacht wird (inkl. des Warum und Wieso der Postenwechsel gemacht werden soll) dann fällt es evtl. dem MA leichter die Eingliederung auf den neuen Posten zu machen.
Daher: rechtlich kann man wenig machen, informell kann der PR da mitwirken.
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