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Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....

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Lennywhite:

--- Zitat von: Sjuda am 28.06.2022 09:09 ---Man sollte auch die Perspektive des Arbeitgebers nachvollziehen.

Es gab einen Unfall, der Mitarbeiter fällt länger aus. Die Arbeit muss erledigt werden, am Anfang geht das sicherlich irgendwie, mehr schlecht als recht, indem jeder im Team etwas übernimmt. Für die Kollegen stellt dies vermutlich eine Mehrbelastung dar und im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung muss man irgendwann eine dauerhafte Lösung finden.

Wir reden hier schließlich nicht über 10 Wochen Abwesenheit, sondern 15 Monate. Für mich ist es völlig nachvollziehbar, dass die Stelle zwischenzeitlich neu besetzt worden ist. Wie lange soll man denn als Arbeitgeber auch warten? Wenn der erkrankte Kollege irgendwann zurückkehrt, findet sich dann schon eine adäquate Tätigkeit. Das ist eine völlig legitime Sichtweise. Dass es zu massiven psychischen Problem kommt und eine andere als die ursprüngliche Tätigkeit nicht wahrgenommen werden kann oder will, damit musste man nicht rechnen. Bei der Interessenabwägung kommt mir in der Darstellung eindeutig die Arbeitgeberseite zu kurz. Natürlich wäre es schon, auf den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Das geht aber aus nachvollziehbaren Gründen nicht immer.

--- End quote ---

ich stelle eine Krankheitsvertretung nie in Frage, dass ist auch eine Pflicht gegenüber den übrigen Kollegen. Nur was hier passiert, ist ganz klar nicht das was beantragt  wurde. Krankheitsvertretung solang der erkrankte Kollege nicht da ist vs. Versetzung mit sofortiger Wirkung auf den Arbeitsplatz des Erkrankten. Da geistert das Warum in meinem Kopf und in den Köpfen der Kollegen, man fühlt sich natürlich hintergangen, wen ein Arbeitgeber so agiert.

WasDennNun:

--- Zitat von: Lennywhite am 28.06.2022 13:42 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 28.06.2022 09:24 ---
--- Zitat von: Sjuda am 28.06.2022 09:09 --- Bei der Interessenabwägung kommt mir in der Darstellung eindeutig die Arbeitgeberseite zu kurz.

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Korrekt, wenn man diesen Prozess der Interessenabwägung jedoch intransparent durchführt und nicht via BEMs Gespräche, offenes abwägen, alternativen suchen dann gibt es eben auch seitens des AN kein Verständnis für die Belange des AGs.

Es ist halt weder für den einen noch den anderen ein Wünsch-Dir-Was. Allerdings hat der Ag oftmals den längeren Hebel und leider übergeht er gerne kommentarlos die Belange des AN und bemüht sich noch nicht mal etwas einvernehmliches zu finden.

Und wenn da der PR nicht in die Bütt geht, dann geht es zu lasten des AN.


--- Zitat ---und eine andere als die ursprüngliche Tätigkeit nicht wahrgenommen werden kann oder will, damit musste man nicht rechnen.
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Wenn der AN nicht will, dann kann der ihn auf den alten Posten die Wiedereingliederung durchführen lassen, wobei der Verstärker auf dem Posten halt weiter auf dem Posten mitarbeitet (weil man fängt ja nicht mit 40h an...)

Und dann wenn man wieder eingegliedert ist, und der BEM Kram durch ist, dann versetzt man den MA halt auf den eigentlich neuen Posten.
Da kann der AN nichts machen und jaulen, ist halt Mist das der AG ein Direktionsrecht hat(nach der Wiedereingliederung), das müsste man vorher entsprechend vertraglich fixieren, macht aber keiner.

Und wenn das dem AN klar gemacht wird (inkl. des Warum und Wieso der Postenwechsel gemacht werden soll) dann fällt es evtl. dem MA leichter die Eingliederung auf den neuen Posten zu machen.


Daher: rechtlich kann man wenig machen, informell kann der PR da mitwirken.

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Es ist druck von beiden Seiten, dass stimmt schon. Und wie Du es sagst, die Verwaltung wollte es kommentarlos übergehen, ich sagte aber, dass ich ein Recht darauf habe, über diese Angelegenheit informiert zu werden. Ich sehe es wie Du, desto transparenter es erklärt wird, desto besser kann sich der MA auf die Situation einlassen. Aber unter diesen Umständen fällt es mir schwer, durch falsche Information aber auch durch das Vertuschen

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Klingt nach einer Führungskraft, die noch im Gutsherrinmodus unterwegs ist.
Bei uns findet ein regelmäßiger informeller Austausch zwischen PR und Langzeitkranken statt.

Peter1970:

--- Zitat von: Lennywhite am 28.06.2022 13:35 ---
--- Zitat von: Peter1970 am 28.06.2022 13:03 ---
--- Zitat von: Sjuda am 28.06.2022 09:09 ---Man sollte auch die Perspektive des Arbeitgebers nachvollziehen.

Es gab einen Unfall, der Mitarbeiter fällt länger aus. Die Arbeit muss erledigt werden, am Anfang geht das sicherlich irgendwie, mehr schlecht als recht, indem jeder im Team etwas übernimmt. Für die Kollegen stellt dies vermutlich eine Mehrbelastung dar und im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung muss man irgendwann eine dauerhafte Lösung finden.

Wir reden hier schließlich nicht über 10 Wochen Abwesenheit, sondern 15 Monate. Für mich ist es völlig nachvollziehbar, dass die Stelle zwischenzeitlich neu besetzt worden ist. Wie lange soll man denn als Arbeitgeber auch warten? Wenn der erkrankte Kollege irgendwann zurückkehrt, findet sich dann schon eine adäquate Tätigkeit. Das ist eine völlig legitime Sichtweise. Dass es zu massiven psychischen Problem kommt und eine andere als die ursprüngliche Tätigkeit nicht wahrgenommen werden kann oder will, damit musste man nicht rechnen. Bei der Interessenabwägung kommt mir in der Darstellung eindeutig die Arbeitgeberseite zu kurz. Natürlich wäre es schon, auf den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Das geht aber aus nachvollziehbaren Gründen nicht immer.

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Um ehrlich zu sein spricht nichts gegen eine Vertretung, dass ist sinvoll. Aber ist es sinnvoll, einen Kollegen, der arbeiten kann und möchte, den Arbeitzplatz nicht wieder zugeben oder aber wenn kommuniziert wird, dass es eine Veretretung geben wird, die soland da ist, bist der der Erkrankte wieder zurück ist. Dann kommt der Erkrankte, mit Mut und Lust und wird durch solch eine Situation wieder in Druck oder sogar in Depressionen verfallen. Leider Gottes gibt es viele Vorgesetzte, die in solchen Situationen einfach nicht an den Menschen denken, sondern nur an die dienstlichen Belange. Ich weiß nicht wie es bei anderen erkrankten Kollegen in der Behörde von Lenny abläuft, aber was wäre, wenn andere Langzeiterkrankte ebenfalls nach 15 Monate ihren bisherigen Arbeitsplatz zurück bekommen  haben.

@Lennywhite   wie wurde dass bisher gehandhabt? Hast Du da evtl Informationen???

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Hallo Peter,

ich wurde wirklich informiert, dass ich zurückkehren werde und jetzt erst einmal ein Vertretung eingesetzt wird. Das Ende vom Lied sieht anders aus. Ich hatte dem PR gebeten, mir mizuteilen, was genau beantragt bzw durch den PR zugestimmt wurde (entweder Versetzeung dauert und fest oder eben als Krankheitsvertreung in meiner Abwesenheit). Mal schauen ob ich dies gesagt bekomme.

In der Tat kenne ich viele Langzeiterkrankte Kollegen, die nach 8 bis 24 Monaten wieder an Ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren durften. Das macht es natürlich für mich noch unverständlicher. Evtl wird bei mir eine Exempel statuiert, obwohl ich ein netter Mitarbeiter bin, der nie ein Problem hatte.

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Von außen frage ich mich natürlich, wenn ich das lese, warum andere den Arbeitsplatz nach Erkrankung wieder besetzen dürfen, Du aber nicht. Gibt es persönliche Probleme aus Deiner Sicht? Hast Du Deinen Vorgesetzten mal die Frage gestellt, warum die übrigen Langzeiterkrankten Ihren Platz bekamen? Dass wäre ja interssant.

Dein PR muß Dich unterstützen, irgendwie ist dass Wischi Waschi, weil vorab was anderes in der Abteilung beantragt wurde. Mach Dich aber nicht verrückt, zumal Du krank bist und es nicht förderlich für Dich wäre. Ich hoffe dass es für Dich eine Klärung gibt und evtl einen tollen neuen Arbeitsplatz bekommst

Peter1970:

[/quote]Klingt nach einer Führungskraft, die noch im Gutsherrinmodus unterwegs ist.
Bei uns findet ein regelmäßiger informeller Austausch zwischen PR und Langzeitkranken statt.
[/quote]

Aber 100%, dass war auch mein Gedanke. Treu nach dem Motto: besitzende und gebietende Frau, höhergestellte Frau = Herrschaft

   

Kaiser80:

--- Zitat von: Lennywhite am 28.06.2022 13:28 ---
Zu 1: Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz, ich komme aus Braunschweig. In meinem Fall wird e,s ja so sein, dass eine Versetzung durch den AG gemacht wird und der PR mit im Boot ist. PR sagt, er kämpft für mich und schaut nach Gesetzen, so dass er nicht zustimmt.

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Bezogen auf ein entgelgruppengleiche "Umsetztung" wirst da vermtl. keinen Mitbestimmungstatbestand finden.


--- Zitat von: Lennywhite am 28.06.2022 13:28 ---Zu 2. Es fand ein BEM statt, Erstgespräch und ich entschied mich zum BEM Verfahren. In diesem BEM wurden einige Maßnahmen besprochen, die mich unterstützen sollten, meine Arbeit am bisherigen Arbeitsplatz durchzuführen.

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Für die Wiederherstellung deiner Arbeitskraft soll und wird das auch möglich sein. Nach Abschluss der Rehabilitation...Who knows, vllt passt's ja doch wieder. Rechtsanspruch wirst du keinen haben.


--- Zitat von: Lennywhite am 28.06.2022 13:28 ---Zu 3. Mein Arzt hat eine Arbeitsfähigeitsbescheinigung hinzugefügt und eine Wiedereingliederungs vorgeschlagen, einen Plan erstellt und dieser an die Behörde gesendet.

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Mir fehlt die  Phantasie, wie der AG hier einer Wiedereingliederung am (bestehenden) Arbeitsplatz widersprechen will. Lass mich aber gerne belehren.

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