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Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....

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OrganisationsGuy:

--- Zitat von: Lennywhite am 28.06.2022 13:46 ---
--- Zitat von: Sjuda am 28.06.2022 09:09 ---Man sollte auch die Perspektive des Arbeitgebers nachvollziehen.

Es gab einen Unfall, der Mitarbeiter fällt länger aus. Die Arbeit muss erledigt werden, am Anfang geht das sicherlich irgendwie, mehr schlecht als recht, indem jeder im Team etwas übernimmt. Für die Kollegen stellt dies vermutlich eine Mehrbelastung dar und im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung muss man irgendwann eine dauerhafte Lösung finden.

Wir reden hier schließlich nicht über 10 Wochen Abwesenheit, sondern 15 Monate. Für mich ist es völlig nachvollziehbar, dass die Stelle zwischenzeitlich neu besetzt worden ist. Wie lange soll man denn als Arbeitgeber auch warten? Wenn der erkrankte Kollege irgendwann zurückkehrt, findet sich dann schon eine adäquate Tätigkeit. Das ist eine völlig legitime Sichtweise. Dass es zu massiven psychischen Problem kommt und eine andere als die ursprüngliche Tätigkeit nicht wahrgenommen werden kann oder will, damit musste man nicht rechnen. Bei der Interessenabwägung kommt mir in der Darstellung eindeutig die Arbeitgeberseite zu kurz. Natürlich wäre es schon, auf den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Das geht aber aus nachvollziehbaren Gründen nicht immer.

--- End quote ---

ich stelle eine Krankheitsvertretung nie in Frage, dass ist auch eine Pflicht gegenüber den übrigen Kollegen. Nur was hier passiert, ist ganz klar nicht das was beantragt  wurde. Krankheitsvertretung solang der erkrankte Kollege nicht da ist vs. Versetzung mit sofortiger Wirkung auf den Arbeitsplatz des Erkrankten. Da geistert das Warum in meinem Kopf und in den Köpfen der Kollegen, man fühlt sich natürlich hintergangen, wen ein Arbeitgeber so agiert.

--- End quote ---

Klingt für mich alles sehr fordernd nach dingen die der AG umsetzen soll an die er nicht gebunden ist.

Wenn bei meiner Behörde morgen gesagt wird das wir ab nächster Woche jemanden auf Stelle X brauchen und meine Eingruppierung darauf passt und die mich dort sehen dann werd ich das wohl machen müssen.

Solang du keinen Arbeitsvertrag hast in dem spezifischer festgelegt ist was deine Tätigkeiten betrifft (ich bezweifle es),wirst du dich damit abfinden müssen nach der Eingliederung neue Tätigkeiten auszuüben.

Wir hören hier nur die Seite des AN aber eventuell gibt es auch Gründe auf Seite des AG die nachvollziehbar wären, hier jedoch nicht aufgeführt werden können.

Lennywhite:

--- Zitat von: OrganisationsGuy am 28.06.2022 17:27 ---
--- Zitat von: Lennywhite am 28.06.2022 13:46 ---
--- Zitat von: Sjuda am 28.06.2022 09:09 ---Man sollte auch die Perspektive des Arbeitgebers nachvollziehen.

Es gab einen Unfall, der Mitarbeiter fällt länger aus. Die Arbeit muss erledigt werden, am Anfang geht das sicherlich irgendwie, mehr schlecht als recht, indem jeder im Team etwas übernimmt. Für die Kollegen stellt dies vermutlich eine Mehrbelastung dar und im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung muss man irgendwann eine dauerhafte Lösung finden.

Wir reden hier schließlich nicht über 10 Wochen Abwesenheit, sondern 15 Monate. Für mich ist es völlig nachvollziehbar, dass die Stelle zwischenzeitlich neu besetzt worden ist. Wie lange soll man denn als Arbeitgeber auch warten? Wenn der erkrankte Kollege irgendwann zurückkehrt, findet sich dann schon eine adäquate Tätigkeit. Das ist eine völlig legitime Sichtweise. Dass es zu massiven psychischen Problem kommt und eine andere als die ursprüngliche Tätigkeit nicht wahrgenommen werden kann oder will, damit musste man nicht rechnen. Bei der Interessenabwägung kommt mir in der Darstellung eindeutig die Arbeitgeberseite zu kurz. Natürlich wäre es schon, auf den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Das geht aber aus nachvollziehbaren Gründen nicht immer.

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ich stelle eine Krankheitsvertretung nie in Frage, dass ist auch eine Pflicht gegenüber den übrigen Kollegen. Nur was hier passiert, ist ganz klar nicht das was beantragt  wurde. Krankheitsvertretung solang der erkrankte Kollege nicht da ist vs. Versetzung mit sofortiger Wirkung auf den Arbeitsplatz des Erkrankten. Da geistert das Warum in meinem Kopf und in den Köpfen der Kollegen, man fühlt sich natürlich hintergangen, wen ein Arbeitgeber so agiert.

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Klingt für mich alles sehr fordernd nach dingen die der AG umsetzen soll an die er nicht gebunden ist.

Wenn bei meiner Behörde morgen gesagt wird das wir ab nächster Woche jemanden auf Stelle X brauchen und meine Eingruppierung darauf passt und die mich dort sehen dann werd ich das wohl machen müssen.

Solang du keinen Arbeitsvertrag hast in dem spezifischer festgelegt ist was deine Tätigkeiten betrifft (ich bezweifle es),wirst du dich damit abfinden müssen nach der Eingliederung neue Tätigkeiten auszuüben.

Wir hören hier nur die Seite des AN aber eventuell gibt es auch Gründe auf Seite des AG die nachvollziehbar wären, hier jedoch nicht aufgeführt werden können.

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Guten Abend OrganisatiionsGuy,

Fordernd ist dies nicht,  klare Verhältnisse und Transparenz,  dann wäre es immer besser. Aber ich erkläre es gern in Punkten:
1. Ich stark erkrankt, Kommunikation durchgängig mit meiner FB-Leiterin
2. FB- Leiterin beantragt übergangsweise Krankenvertretung.
3. Sie informiert mich uns sagt, ich muss mir keine Sorgen machen
4. Eine Kollegin wird gefragt, ob sie die Krankheitsvertretung für einen  kranken Kollegin übernimmt.
5. Kollegin wird aber fest auf meine Stelle versetzt.
6. FB-Leiterin weiß nicht warum, fragt nach. Keine Antwort
7.ich Frage nach keine Antwort.
8. Kollegin dachte ebenfalls sie müsse nur verteten ,bis ich wieder da bin, so wurde es ihr mitgeteilt.

Merkst schon schräg. Wenn Du so einem Prozedere ausgesetzt wirst und Dich das kalt lässt, dann Hut ab. Mein kompletter FB schüttelt den Kopf.

Neue Tätigkeiten muß ich nicht machen, dass solltest Du wissen. Wenn überhaupt dann nur diese, die meiner Tätigkeitsbeschreibung entsprechen.

Peter1970:

--- Zitat von: OrganisationsGuy am 28.06.2022 17:27 ---
--- Zitat von: Lennywhite am 28.06.2022 13:46 ---
--- Zitat von: Sjuda am 28.06.2022 09:09 ---

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Klingt für mich alles sehr fordernd nach dingen die der AG umsetzen soll an die er nicht gebunden ist.

Wenn bei meiner Behörde morgen gesagt wird das wir ab nächster Woche jemanden auf Stelle X brauchen und meine Eingruppierung darauf passt und die mich dort sehen dann werd ich das wohl machen müssen.

Solang du keinen Arbeitsvertrag hast in dem spezifischer festgelegt ist was deine Tätigkeiten betrifft (ich bezweifle es),wirst du dich damit abfinden müssen nach der Eingliederung neue Tätigkeiten auszuüben.

Wir hören hier nur die Seite des AN aber eventuell gibt es auch Gründe auf Seite des AG die nachvollziehbar wären, hier jedoch nicht aufgeführt werden können.

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Was wären Gründe des AGs aus Deiner Sicht, dass es erforderlich war  aus geforderten temporären Krankheitsvertetung plötzlich eine sofortige dauerhafte Versetzung zu gestalten?

Bernd Althusmann hatte etwas interessantes bei einer Kuntgebung gesagt :" Das Interesse des Arbeitgebers besteht darin, dass die Arbeitsaufgaben von den bisherigen Beschäftigten erledigt werden, da diese qualifiziert und eingearbeitet sind"


Mike Mod:

--- Zitat von: Peter1970 am 28.06.2022 21:23 ---
--- Zitat von: OrganisationsGuy am 28.06.2022 17:27 ---
--- Zitat von: Lennywhite am 28.06.2022 13:46 ---
--- Zitat von: Sjuda am 28.06.2022 09:09 ---

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Klingt für mich alles sehr fordernd nach dingen die der AG umsetzen soll an die er nicht gebunden ist.

Wenn bei meiner Behörde morgen gesagt wird das wir ab nächster Woche jemanden auf Stelle X brauchen und meine Eingruppierung darauf passt und die mich dort sehen dann werd ich das wohl machen müssen.

Solang du keinen Arbeitsvertrag hast in dem spezifischer festgelegt ist was deine Tätigkeiten betrifft (ich bezweifle es),wirst du dich damit abfinden müssen nach der Eingliederung neue Tätigkeiten auszuüben.

Wir hören hier nur die Seite des AN aber eventuell gibt es auch Gründe auf Seite des AG die nachvollziehbar wären, hier jedoch nicht aufgeführt werden können.

--- End quote ---

Was wären Gründe des AGs aus Deiner Sicht, dass es erforderlich war  aus geforderten temporären Krankheitsvertetung plötzlich eine sofortige dauerhafte Versetzung zu gestalten?

Bernd Althusmann hatte etwas interessantes bei einer Kuntgebung gesagt :" Das Interesse des Arbeitgebers besteht darin, dass die Arbeitsaufgaben von den bisherigen Beschäftigten erledigt werden, da diese qualifiziert und eingearbeitet sind"

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Interessant ist auch der § der das BEM beschreibt, Absatz 2:
 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement)


Ich persönlich finde, dass dieser Satz klar sagt, dass Kranke durch das Bem Ihren Arbeitsplatz behalten sollen.

teclis22:

--- Zitat von: Lennywhite am 28.06.2022 21:06 ---

Neue Tätigkeiten muß ich nicht machen, dass solltest Du wissen. Wenn überhaupt dann nur diese, die meiner Tätigkeitsbeschreibung entsprechen.

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Ähmm so weit ich weiß: Doch - musst du. Das ist vom Direktionsrecht gedeckt. *wenn* die Tätigkeit deiner Eingruppierung entspricht. Nur wenn die Tätigkeit zu einer anderen Eingruppierung führen würde, dann müsstest du zustimmen.

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