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Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Organisator:
--- Zitat von: Lennywhite am 28.06.2022 21:06 ---Neue Tätigkeiten muß ich nicht machen, dass solltest Du wissen. Wenn überhaupt dann nur diese, die meiner Tätigkeitsbeschreibung entsprechen.
--- End quote ---
Diese Sicht der Dinge führt schnell dazu, nicht nur seinen angestammten Arbeitsplatz sondern auch seinen Arbeitgeber zu verlieren.
DiVO:
--- Zitat von: Mike Mod am 28.06.2022 21:42 ---
--- Zitat von: Peter1970 am 28.06.2022 21:23 ---
--- Zitat von: OrganisationsGuy am 28.06.2022 17:27 ---
--- Zitat von: Lennywhite am 28.06.2022 13:46 ---
--- Zitat von: Sjuda am 28.06.2022 09:09 ---
--- End quote ---
.
--- End quote ---
Klingt für mich alles sehr fordernd nach dingen die der AG umsetzen soll an die er nicht gebunden ist.
Wenn bei meiner Behörde morgen gesagt wird das wir ab nächster Woche jemanden auf Stelle X brauchen und meine Eingruppierung darauf passt und die mich dort sehen dann werd ich das wohl machen müssen.
Solang du keinen Arbeitsvertrag hast in dem spezifischer festgelegt ist was deine Tätigkeiten betrifft (ich bezweifle es),wirst du dich damit abfinden müssen nach der Eingliederung neue Tätigkeiten auszuüben.
Wir hören hier nur die Seite des AN aber eventuell gibt es auch Gründe auf Seite des AG die nachvollziehbar wären, hier jedoch nicht aufgeführt werden können.
--- End quote ---
Was wären Gründe des AGs aus Deiner Sicht, dass es erforderlich war aus geforderten temporären Krankheitsvertetung plötzlich eine sofortige dauerhafte Versetzung zu gestalten?
Bernd Althusmann hatte etwas interessantes bei einer Kuntgebung gesagt :" Das Interesse des Arbeitgebers besteht darin, dass die Arbeitsaufgaben von den bisherigen Beschäftigten erledigt werden, da diese qualifiziert und eingearbeitet sind"
--- End quote ---
Interessant ist auch der § der das BEM beschreibt, Absatz 2:
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement)
Ich persönlich finde, dass dieser Satz klar sagt, dass Kranke durch das Bem Ihren Arbeitsplatz behalten sollen.
--- End quote ---
Mit Arbeitsplatz ist hier aber eher der Arbeitsplatz gemeint als die bis dato besetzte Stelle.
Beispiel: Eine Altenpflegerin, beschäftigt in einem Pflegeheim, hat zwei Bandscheibenvorfälle und kann daher dauerhaft keine Patienten mehr stützen, aufhelfen oder umbetten. Ihr wird nun ein BEM angeboten.
Nach deiner Interpretation des § 167 Abs. 2 SGB IX ist an dieser Stelle das BEM eigentlich schon beendet, weil sie auf ihrem bisherigen "Arbeitsplatz" nicht mehr arbeiten kann. Folge: Tschühüß - suchen Sie sich doch bitte einen neuen Job woanders.
Meine Interpretation des § 167 Abs. 2 SGB IX lautet: Der Altenpflegerin wird ein BEM angeboten und es wird versucht sie weiterhin zu beschäftigen. Eine Möglichkeit wäre in diesem Fall sie nicht mehr auf Station, sondern in der Verwaltung, z.B. der Abrechnung von Pflegeleistungen, einzusetzen. Hierfür können ggf. Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich sein. Dafür behält sie ihren Arbeitsplatz, bleibt dem Unternehmen erhalten und bekommt weiterhin ihr Gehalt.
Siehst du den Unterschied?
Mike Mod:
--- Zitat von: DiVO am 29.06.2022 13:04 ---
--- Zitat von: Mike Mod am 28.06.2022 21:42 ---
--- Zitat von: Peter1970 am 28.06.2022 21:23 ---
--- Zitat von: OrganisationsGuy am 28.06.2022 17:27 ---
--- Zitat von: Lennywhite am 28.06.2022 13:46 ---
--- Zitat von: Sjuda am 28.06.2022 09:09 ---
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Klingt für mich alles sehr fordernd nach dingen die der AG umsetzen soll an die er nicht gebunden ist.
Wenn bei meiner Behörde morgen gesagt wird das wir ab nächster Woche jemanden auf Stelle X brauchen und meine Eingruppierung darauf passt und die mich dort sehen dann werd ich das wohl machen müssen.
Solang du keinen Arbeitsvertrag hast in dem spezifischer festgelegt ist was deine Tätigkeiten betrifft (ich bezweifle es),wirst du dich damit abfinden müssen nach der Eingliederung neue Tätigkeiten auszuüben.
Wir hören hier nur die Seite des AN aber eventuell gibt es auch Gründe auf Seite des AG die nachvollziehbar wären, hier jedoch nicht aufgeführt werden können.
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Was wären Gründe des AGs aus Deiner Sicht, dass es erforderlich war aus geforderten temporären Krankheitsvertetung plötzlich eine sofortige dauerhafte Versetzung zu gestalten?
Bernd Althusmann hatte etwas interessantes bei einer Kuntgebung gesagt :" Das Interesse des Arbeitgebers besteht darin, dass die Arbeitsaufgaben von den bisherigen Beschäftigten erledigt werden, da diese qualifiziert und eingearbeitet sind"
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Interessant ist auch der § der das BEM beschreibt, Absatz 2:
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement)
Ich persönlich finde, dass dieser Satz klar sagt, dass Kranke durch das Bem Ihren Arbeitsplatz behalten sollen.
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Mit Arbeitsplatz ist hier aber eher der Arbeitsplatz gemeint als die bis dato besetzte Stelle.
Beispiel: Eine Altenpflegerin, beschäftigt in einem Pflegeheim, hat zwei Bandscheibenvorfälle und kann daher dauerhaft keine Patienten mehr stützen, aufhelfen oder umbetten. Ihr wird nun ein BEM angeboten.
Nach deiner Interpretation des § 167 Abs. 2 SGB IX ist an dieser Stelle das BEM eigentlich schon beendet, weil sie auf ihrem bisherigen "Arbeitsplatz" nicht mehr arbeiten kann. Folge: Tschühüß - suchen Sie sich doch bitte einen neuen Job woanders.
Meine Interpretation des § 167 Abs. 2 SGB IX lautet: Der Altenpflegerin wird ein BEM angeboten und es wird versucht sie weiterhin zu beschäftigen. Eine Möglichkeit wäre in diesem Fall sie nicht mehr auf Station, sondern in der Verwaltung, z.B. der Abrechnung von Pflegeleistungen, einzusetzen. Hierfür können ggf. Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich sein. Dafür behält sie ihren Arbeitsplatz, bleibt dem Unternehmen erhalten und bekommt weiterhin ihr Gehalt.
Siehst du den Unterschied?
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Würde ich eigtl auch unterschreiben, was Du schreibst, ich habe aber eine rechtliche Antwort auf diese Frage vor einer Zeit bekommen:
"Auch in unserer Anlage zur Richtlinie ist von der „bisherigen Tätigkeit“ die Rede, was nach hiesiger Kenntnis in der Praxis regelmäßig mit „bisherigem Arbeitsplatz“ gleichgesetzt wird. Sie würden nach dem Hamburger Modell auf dem Arbeitsplatz vor Ihrer Erkrankung starten"
Von daher war das ein Punkt,alles andere was zu diesem Thema gesagt wurde vom Tisch zu werfen.
Mike Mod:
--- Zitat von: Organisator am 29.06.2022 12:42 ---
--- Zitat von: Lennywhite am 28.06.2022 21:06 ---Neue Tätigkeiten muß ich nicht machen, dass solltest Du wissen. Wenn überhaupt dann nur diese, die meiner Tätigkeitsbeschreibung entsprechen.
--- End quote ---
Diese Sicht der Dinge führt schnell dazu, nicht nur seinen angestammten Arbeitsplatz sondern auch seinen Arbeitgeber zu verlieren.
--- End quote ---
Würde ich nicht sagen, es kommt immer auf die Sicht der Dinge an.
Peter1970:
--- Zitat von: Mike Mod am 29.06.2022 15:49 ---
--- Zitat von: Organisator am 29.06.2022 12:42 ---
--- Zitat von: Lennywhite am 28.06.2022 21:06 ---Neue Tätigkeiten muß ich nicht machen, dass solltest Du wissen. Wenn überhaupt dann nur diese, die meiner Tätigkeitsbeschreibung entsprechen.
--- End quote ---
Diese Sicht der Dinge führt schnell dazu, nicht nur seinen angestammten Arbeitsplatz sondern auch seinen Arbeitgeber zu verlieren.
--- End quote ---
Würde ich nicht sagen, es kommt immer auf die Sicht der Dinge an.
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Ich habe einen Vertrag, sehr alt, der noch meine Tätigkeiten aufgelistet hat. In meinem Fall müsste ich keine neue Tätigkeiten machen. Evtl ein Fehlerim Vertrag, aber mir kommt es zu gute.
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