Naja das ist doch insgesamt wieder so typisch.
Der TVL nebst EntGO regelt alles ganz klar. Wer Gruppenleiter einsetzt, kann ja nur ne große Serviceeinheit haben. In einer kleinen benötigt man ja keinen.
Die Arbeitgeberseite, die nach TVL zahlen muss, denkt sich aber auch hier wieder "eigene Interpretationen" aus, um das richtige Entgelt zu umgehen... so kennt man sie.
Der Begriff Arbeitsvorgang unterlag ja bekanntermaßen auch jahrelang einer eigenen Definition von denen, nur eben nicht der rechtmäßigen
Da braucht es halt immer wieder die Rechtsprechung, um solche - auf Haushaltsgründen basierenden - Eigeninterpretationen der Arbeitgeberseite zu stoppen.
Wenn sich auf einen Erlass des MJ berufen wird, sollte dem Arbeitgeber doch auch klar sein, dass das MJ wollte, dass Gruppenleiter ab 10 AKA erst eingesetzt werden brauchen. Die Arbeitgeber waren aber wieder einmal so frei und setzen diese vielleicht auch schon bei 4 oder 5 AKA ein. Dann hätten sie dies nicht gedurft oder? Haben sie aber gemacht. Der Gruppenleiter leitet dann eben eine große Serviceeinheit - denn der Arbeitgeber hat ja eine daraus gemacht, wenn er einen solchen Leiter einsetzt. Die Tarifvertragsparteien jedenfalls kennen Gruppenleiter nur in großen Serviceeinheiten und haben keine Anzahl von AKA geregelt. Kleine Serviceeinheiten brauchen ja auch keinen Leiter. Weder ein Erlass noch die Ansicht eines Arbeitgebers ändern was daran, dass der TVL eine Anzahl gerade nicht angibt, sondern den Arbeitgebern überlässt, was denn "groß" ist und somit einen Leiter benötigt.
Hätten sie eine Anzahl an Unterstellten gewollt, wäre eine Anzahl im Tätigkeitsmerkmal zu finden. Vielmehr gibt es auch keinerlei Vorschriften, die Gruppenleiter überhaupt vorschreiben. Der Arbeitgeber
kann
einen solchen einsetzen, wenn für ihn die Serviceeinheit groß ist. Dies ist hier geschehen. Wenn das MJ dann sagt, groß ist ab 10... ist das ein Haushaltsverstoss des Arbeitgebers, wenn er Gruppenleiter einsetzt in kleineren Serviceeinheiten, ohne die Stelle zu haben. Ist aber nicht das Problem des Arbeitnehmers.
Wieder einmal setzt die Arbeitgeberseite ihre eigene Vorstellung an die Stelle der Vereinbarung der Tarifvertragsparteien.
Ich bin ja mal gespannt auf das LAG Urteil...