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Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
BAT:
Demnächst gibt es ehe längere Pausen zur Erholung; CDU - Mann Frey hat sich bei Maischberger dafür ausgesprochen, dass öffentliche Gebäude - wie in Italien - nicht mehr auf weniger als 27 Grad heruntergekühlt werden sollten. ??? :P
Organisator:
--- Zitat von: Johann am 01.07.2022 11:28 ---Ich muss sagen, dass ich sehr froh bin, kein Beamter zu sein. Entweder gibt man da am Eingang seinen Verstand ab oder wurde über die Jahre aus Angst vor einer schlechten Beurteilung dermaßen gefügig gemacht, dass man sich abgewöhnt hat, diesen zu benutzen.
Wundert mich aber nicht, dass der öD immer noch als das gesehen wird, was er zumeist auch ist: Festhaltend an verkrusteten Strukturen, die definitiv nicht mehr in die heutige Zeit passen. Wundert mich dann auch nicht, dass der öD vielerorts Probleme hat, Mitarbeiter zu finden, die sich nicht ohne etwas, das ihnen Sicherheit gibt und an das sie sich klammern können, sofort einscheißen und die nächsten Arschkriecher ohne Widerworte werden.
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Und ich bedauere, dass solche Klischees weiterhin vorhanden sind. In meinem behördlichen Umfeld trifft nichts von dem Beschriebenen zu.
Organisator:
--- Zitat von: Alphonso am 01.07.2022 11:38 ---Hier geht es um simple Pausenzeitregelungen der eigenen Mitarbeiter und das teilweise Totregerulieren mancher Dienststellen dabei. Da bieten sich solche Vergleiche wie von dir natürlich wunderbar an. Als nächstes wird dann über die korrekten Formulierungen in einer DV zum richtigen Betätigen der Toilettenspülung diskutiert und im Anschluss über Überlastung der Mitarbeiter geklagt.
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Regulierung ist kein Selbstzweck. Wenn es Vorschriften zu Pausenregelungen gibt, muss man halt damit zweckmäßig umgehen. Wo es keine Vorschriften gibt, hilft der gesunde Menschenverstand am besten.
SVA:
Und wenn es gesetzliche Regelungen gibt, sind sie selbstverständlich einzuhalten. Das gilt für jedermann, aber insbesondere für den öffentlichen Dienst.
WasDennNun:
--- Zitat von: SVA am 01.07.2022 12:57 ---Und wenn es gesetzliche Regelungen gibt, sind sie selbstverständlich einzuhalten. Das gilt für jedermann, aber insbesondere für den öffentlichen Dienst.
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Und ein Arbeitnehmer der 6,5 Stunden freiwillig durcharbeitet gehört dafür ab bestraft, weil das der Sinn der gesetzlichen Regelung ist?
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