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Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?

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SVA:
Dem Arbeitgeber stehen überhaupt keine Zwangsmittel zur Verfügung, weshalb ich nicht weiß, was diese Frage soll.

WasDennNun:
 ;D

BAT:

--- Zitat von: Organisator am 01.07.2022 13:30 ---
So siehts aus. Das Gesetz muss sich - auf vernünftige Weise - an die Lebensrealitäten anpassen.

--- End quote ---

Oder umgekehrt. Die Sollzeiten meiner Teilzeittätigkeit sind stark auf die gesetzlichen Pausenregelungen zugeschnitten, nicht auf meine Wünsche. Leider. Und da bin ich nicht der Einzige. Sollzeiten von z. B. 6,5 Stunden sind supoptimal.  ;)

Opa:

--- Zitat von: Fragmon am 30.06.2022 10:34 ---
Was macht bei euch das System, wenn jemand nur eine Arbeitszeit von 6:10 erbracht hat. Rein nach ArbZG sind volle 30 Minuten abzuziehen. In einigen Behörden wird zunächst aber nur die Arbeitszeit über 6 Std. verrechnet.

--- End quote ---
Dieser Aussage kann ich nicht folgen. Das ArbZG schreibt vor, dass ab 6 Stunden die Arbeit zu unterbrechen ist. Die Pause beginnt also in deinem Beispiel in der juristischen Sekunde, nachdem 6 Stunden gearbeitet wurde. Wenn ich während der Pause Feierabend mache, also 6:10 h nach Arbeitsbeginn, endet damit auch die zu erfassende Arbeits- und Pausenzeit. Somit sind 6 geleistete Arbeitsstunden zu berücksichtigen.

Der Fehler in der oben stehenden  Gesetzesauslegung besteht darin, den Begriff der „Unterbrechung“ so wörtlich zu interpretieren, dass eine anschließende Wiederaufnahme der Tätigkeit am selben Arbeitstag vorgeschrieben sei. Dies entspricht aber nicht dem Zweck der Norm, die lediglich ein Durcharbeiten über 6 Stunden verhindern soll.
Tatsächlich wird eine Unterbrechung von 30 Minuten auch dann gewährleistet, wenn nur 10 Minuten abgezogen werden, da die Arbeit ja im Beispiel erst am Folgetag wieder aufgenommen wird.

SVA:
Der Fehler besteht bereits bei der Annahme, das ArbZG regele den Abzug von irgendwelchen nicht gemachten Pausen von der erfassten Arbeitszeit. Die Norm verlangt vielmehr Maßnahmen des Arbeitgebers zur tatsächlichen rechtzeitigen Unterbrechung der Arbeit. Eine nicht gemachte Pause kann die Norm nicht erfüllen, egal wie sie von der Arbeitszeit abgezogen wird.

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