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Vorlage Führerschein beim Arbeitgeber
Organisator:
--- Zitat von: BAT am 01.07.2022 09:19 ---Okay, danke für die Infos. Dann scheint das ja inzwischen Usus zu sein.
Könnte versicherungstechnische Gründe haben, die 30 Jahre vorher ging es auch ganz ohne Nachweis bei uns. Hat dann aber einen Kollegen gegeben, der einen Dienstwagen genutzt hat, obwohl er seinen Schein verloren hat. Sollten einfach eine Erklärung zur Entbindung vom Datenschutz möglich sein, die Führerscheinstelle ist bei uns im Haus.
--- End quote ---
eher nicht, Dienstkraftwagen sind nicht versichert. Eher haftungsrechtlich für den Bereitsteller der Dienstwagen.
Rene:
Weil der Fahrzeughalter (AG) sicherzustellen hat, dass Fahrzeugführer (AN) befähigt sind die Fahrzeuge zu führen.
Dies sollte regelmässig erfolgen.
Geht sowohl aus der StvO, DGUV'en und der jeweiligen Kfz-Versicherung hervor.
WasDennNun:
--- Zitat von: BAT am 01.07.2022 09:19 ---Okay, danke für die Infos. Dann scheint das ja inzwischen Usus zu sein.
Könnte versicherungstechnische Gründe haben, die 30 Jahre vorher ging es auch ganz ohne Nachweis bei uns. Hat dann aber einen Kollegen gegeben, der einen Dienstwagen genutzt hat, obwohl er seinen Schein verloren hat. Sollten einfach eine Erklärung zur Entbindung vom Datenschutz möglich sein, die Führerscheinstelle ist bei uns im Haus.
--- End quote ---
Ich hoffe er ist jetzt ein Ex-Kollege
und dieses versicherungstechnische .. als Argument ist auch immer wieder zum Ko---
Reicht es da nicht, dass man mit der Unterschrift bei der Schlüsselübernahme das bestätigt?
(oder sollte man nicht auch noch den Alkomaten einführen?)
Alphonso:
Selbstverwaltung at its best. Man kann darüber immer wieder schmunzeln, wie wenig Eigenverantwortung Behörden ihren Mitarbeitern überlassen und sich wie Helikoptereltern auf sie stürzen, als wären es kleine Kinder :)
Hier wird ein Wisch unterschrieben. Der wird abgeheftet und dann war es das.
BAT:
--- Zitat von: Rene am 01.07.2022 09:48 ---Weil der Fahrzeughalter (AG) sicherzustellen hat, dass Fahrzeugführer (AN) befähigt sind die Fahrzeuge zu führen.
Dies sollte regelmässig erfolgen.
Geht sowohl aus der StvO, DGUV'en und der jeweiligen Kfz-Versicherung hervor.
--- End quote ---
Jedoch ist das Vorliegen eines Führerscheines nur ein kleiner Teil der Befähigung ein KFZ zu führen. ;)
Edit: oops, der Alkomat wurde ja schon erwähnt.
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