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Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???

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WasDennNun:
Zunächst einmal muss man sich darüber klar werden, was der Begriff Versetzung tariflich bedeutet:
2. Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses
Wenn jedoch innerhalb der Dienststelle jemand auf eine andere Arbeitsstelle "versetzt" wird, ist es tarif- und personalrechtlich keine Versetzung.
In NI ist eine Versetzung mitbestimmungspflichtig.
Alle Zuweisungen neuer Tätigkeiten die nicht eingruppierungsrelevant sind, die innerhalb der Dienststelle stattfinden, jedoch nicht.

WasDennNun:

--- Zitat von: Peter1970 am 01.07.2022 10:35 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 01.07.2022 09:01 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 01.07.2022 06:28 ---
--- Zitat von: Buttko567 am 30.06.2022 22:43 ---
Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.


--- End quote ---
Ja höchstwahrscheinlich, auch wenn der SV etwas unzureichend formuliert ist.

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Eben, die könnten sogar so was machen, ohne das der FB Leiter irgendwas angefordert hat. Denn letztendlich vertritt die Personalverwaltung den AG.
Damit da aber keine Willkür und intransparente Dinge passieren ist der PR idR dort in der Mitbestimmung.
Und wenn der PR nur eine KaffeeklatschDurchwinkTrupp ist, dann passiert so was.
Wenn der PR aber bei solchen Mitbestimmungen vorher alle Beteiligten befragt, wie da der Sachverhalt ist, kann eine Diskussion und Korrektur bei fehlerhaften Kommunikation stattfinden.
(Zustimmen muss der PR idR trotzdem, auch wenn FB Leiter das so nicht wollte, der AG aber weiter diesen Weg verfolgt und es nicht korrigieren will)

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Hätte der PR mit einer Extraklausel oder Absprache zustimmen können , z.B. Versetzung zugestimmt bis der erkrankte Kollgege wiederkehrt? Oder könnte der PR seine Zustimmung wiederrufen bzw. nachbessern? Dass würde mich interessieren.

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Das wäre tariflich maximal eine Abordnung:
1. Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben
oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
und da wäre man in NI in der Mitbestimmung wenn sie 3 Monate überschreitet.

WasDennNun:

--- Zitat von: Buttko567 am 01.07.2022 10:40 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 01.07.2022 06:28 ---
--- Zitat von: Buttko567 am 30.06.2022 22:43 ---
Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.


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Ja höchstwahrscheinlich, auch wenn der SV etwas unzureichend formuliert ist.

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Danke.
Mit SV ist "sofortige Versetzung" gemeint? In der Regel lief es in unserer Behörde so, dass eine Erkrankter zeitlich vertreten wurde. Aktuell ähnlicher Fall in einer anderen Abteilung. Kollge krank, Krankheitsvertretung für 6 Monate festgelegt, da dann der erkrankte wieder da sein wird.

Fühl sich gerade sehr gegen seine Person gereichtet an und sehr unfair.

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SV = Sachverhalt

Kaiser80:

--- Zitat von: Kaiser80 am 01.07.2022 10:39 ---Die Frage ist, ob er überhaupt beteiligungspflichtig war.
U.a. dies wurde bereits hier diskutiert:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118471.0.html

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Jetzt mit deutschem Wort... dikutuert. Mei o Mei

Buttko567:

--- Zitat von: Kaiser80 am 01.07.2022 10:55 ---
--- Zitat von: Buttko567 am 01.07.2022 10:40 ---
Mit SV ist "sofortige Versetzung" gemeint?

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Nein, hier im Forum gängige Abkürzung Sachverhalt(schilderung)

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Was ich sagen kann:
- Stelle E 9 eingruppiert
- Kollege erkrankt
-  ca 10 bis 11 Monate krank, Zustand bessert sich
- stetige Kommunikation, dass er zurückkehren wird
- Eingliederung wird mit Arzt besprochen.
- Während der Abwesenheit schafft das übrigens Team nicht alle Tätigkeiten aufzufangen
- Während Jour Fix wird dem FB Leiter gesagt, dass wir Unterstützung benötigen, bis der Kollege zurück ist
- FB Leiter fordert Unterstützung bei der Verwaltung an, mit der Bitte um Krankheitsvertretung wärend der Abwesenheit
- Es kommt ein Kollege aus einer anderen Abteilung
- Erkrankte Kollege meldet sich und erklärt, dass er in 2 Wochen wieder da ist
- Verteter erklärt er sei aber fest versetzt
- Verwaltung und PR bestätigen Aussage

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