Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BE] Besoldungsrunde 2021-2023 Berlin
Fragmon:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 21.10.2022 15:39 ---@ Fragmon
....
Ich kann Dir nur zustimmen, ich finde Beiträge, die sich nur auf eigene Sichtweisen beschränken, ebenso wie Du problematisch. Auch finde ich es bspw. ebenso problematisch, wenn man Behauptungen aufstellt, die nur einen recht kleinen Ausschnitt der Realität zur Kenntnis nehmen. Was ich nicht problematisch finde, ist, wenn man Texte erst einmal gründlich liest, bevor man sich über sie äußert.
--- End quote ---
Das sollte die geleistete Arbeit in dem Gutachten auch nicht schmälern. Jedoch hinterlässt es für mich trotz inhaltlicher Nachvollziehbarkeit einen nicht überzeugenden Eindruck. Schriftsatztechnisch hätte ein direkter Verweis auf die Quellen vermutlich ein anderes Bild hinterlassen. Inhaltlich wäre es zwar exakt dasselbe, jedoch würde es die Stellungnahme massiv aufwerten, da man so einen Direktverweis angegeben könnte und der Leser / Richter keinen Ansatzpunkt hat, eine Verfremdung aufgrund der Nutzung von "Sekundärliteratur" anzunehmen.
Mir ist bewusst, dass gerichtlichen Schriftwechseln und wissenschaftlichen Publikationen nicht identisch sind. Jedoch sind Richter auch nur Menschen, welche innerhalb kürzester Zeit eine "Vor-"Meinung treffen.
SwenTanortsch:
@ Fragmon
Das Problem an der Sache ist, dass einer solchen Stellungnahme die Verweise als Anlage beizufügen sind. Von daher ist es zumeist verfahrenstechnisch auch für ein Gericht sinnvoll, die Anzahl der Verweise möglichst gering zu halten. Der Umfang des dem Bundesverfassungsgericht zugegangenen "Pakets" dürfte schon so recht massig gewesen sein (neben der Stellungnahme deutlich mehr als hundert Seiten). Wenn nun die Stellungnahme analog der gennnten Untersuchung (Anlage 1) oder des weiteren Schriftguts (insbesondere Anlage 3, 4 und 7) formuliert worden wäre, also am Ende im hohen zweistelligen oder ggf. im dreistelligen Bereich Schriftgut mitgeliefert worden wäre, dann hätte sich das Bundesverfassungsgericht allein schon des Verwaltungsaufwands wegen dafür bedankt. Denn dann wäre es nicht um deutlich mehr als hundert, sondern wohl um deutlich mehr als tausend Seiten Anhang gegangen.
Solche Stellungnahmen suchen - allein im Interesse des Klägers - eine, was die Anzahl von Verweisen betrifft, möglichst schlanke Form. Denn darüber hinaus ist davon auszugehen, dass das Gericht insbesondere das einschlägige Schriftgut genau kennt. Denn es ist hinsichtlich der neuen Besoldungsdogmatik der letzten rund zehn Jahre durchaus umfangreicher, aber doch - insbesondere, was die Kerntexte angeht - überschaubar. Die Richter des Zweiten Senats und die verballhornt als "Dritten Senat" bezeichneten Wissenschaftlichen Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts (jeder Richter am Bundesverfassungsgericht sucht sich entsprechend vier aus der deutschen Richterschaft aus), insbesondere jene im Umfeld des Berichterstatters, haben sowohl die Entscheidungsbegründungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit als auch die zu betrachtenden Gesetzestexte und auch die wissenschaftliche Literatur eingehend rezipiert. Sie kennen ihre Stuttmänner und Lindner und Färber usw. genau.
"Die wirkliche Königsdisziplin, betont Holz, seien aber die Senatsverfahren. Dabei bereiten die 'Hiwis' – wie sie sich selbst [die Wissenschaftlichen Mitarbeiter; S.T.] nennen - die Beratung der Richter durch ein nicht selten mehrere hundert Seiten starkes Senatsvotum vor. Sie ziehen darin nicht nur die bisherige Rechtsprechung des BVerfG heran, sondern greifen auch sehr umfangreich auf rechtswissenschaftliche Untersuchungen zurück. 'Hier wird wirklich jeder Stein umgedreht', unterstreicht Holz. So können die Literatur- und Rechtsprechungsnachweise, die dem Senatsvotum als Anlage beigefügt sind, durchaus eine zweistellige Zahl an Aktenordnern füllen. An der Erstellung eines Senatsvotums arbeitet ein 'Hiwi' in enger Abstimmung mit dem Berichterstatter mehrere Monate, manchmal auch ein ganzes Jahr. An den daran anschließenden Senatsberatungen nehmen die wissenschaftlichen Mitarbeiter nicht teil. Hat sich der Senat auf eine Grundlinie geeinigt, unterstützen sie 'ihren' Richter dabei, einen ersten Entscheidungsentwurf auszuarbeiten." (https://www.lto.de/karriere/im-job/stories/detail/jobprofil-wissenschaftlicher-mitarbeiter-am-bundesverfassungsgericht)
NordWest:
--- Zitat von: ectoud am 27.10.2022 10:39 ---If I'm not mistaken, the case law of the Federal Constitutional Court is consistently relied upon in the aforementioned articles in order to account for the various salary laws.
stumble guys
--- End quote ---
Zwar wird auf die Rechtsprechung des BVerfG in den neuen Besoldungsgesetzen immer wieder verwiesen, tatsächlich wird sie dabei aber nur teilweise statt umfänglich übernommen. Die Gesetzgeber sind sich dabei nicht zu schade, Schlupflöcher zu suchen, die eigentlich gar nicht existieren, insbesodnere bei den Themen Berechnugn der Mindestbesoldung und Abstandsgeboten, aber auch in weiteren Aspekten. Oberstes Motiv bei den neuen Besoldungsgesetzen bleibt leider weiterhin nicht die Rechtsprechung, sondern die Ausgabenbeschränkung und viele Abwägungen finden dabei gegen die Rechtsprechung statt, was jeden Rechtstaates eigentlich unwürdig ist.
Organisator:
--- Zitat von: NordWest am 27.10.2022 15:34 ---
--- Zitat von: ectoud am 27.10.2022 10:39 ---If I'm not mistaken, the case law of the Federal Constitutional Court is consistently relied upon in the aforementioned articles in order to account for the various salary laws.
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Zwar wird auf die Rechtsprechung des BVerfG in den neuen Besoldungsgesetzen immer wieder verwiesen, tatsächlich wird sie dabei aber nur teilweise statt umfänglich übernommen. Die Gesetzgeber sind sich dabei nicht zu schade, Schlupflöcher zu suchen, die eigentlich gar nicht existieren, insbesodnere bei den Themen Berechnugn der Mindestbesoldung und Abstandsgeboten, aber auch in weiteren Aspekten. Oberstes Motiv bei den neuen Besoldungsgesetzen bleibt leider weiterhin nicht die Rechtsprechung, sondern die Ausgabenbeschränkung und viele Abwägungen finden dabei gegen die Rechtsprechung statt, was jeden Rechtstaates eigentlich unwürdig ist.
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Alter - ist Spam! Achte mal auf die Sprache ;)
Big T:
Antrag AfD auf "mindestens Bundesbesoldung":
https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-0673.pdf
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