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beglaubigte Kopie von Zeugnis notwendig?

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algo86:

--- Zitat von: Stressant am 07.07.2022 12:33 ---Habe letztens ein berufsbegleitendes Studium an einer Fachhochschule absolviert. Das war ein Aufbaustudium, wo man einen Bachelor vorher benötigte. Ich brauchte weder eine beglaubigte Kopie vom Abituarzeugnis, noch vom Bachelorzeugnis. Wenn ich mich recht entsinne hatte ich alles auch nur digital eingereicht.

--- End quote ---

Welche Hochschule war das?

Bibliothekar:

--- Zitat von: Stressant am 07.07.2022 12:33 ---Habe letztens ein berufsbegleitendes Studium an einer Fachhochschule absolviert. Das war ein Aufbaustudium, wo man einen Bachelor vorher benötigte. Ich brauchte weder eine beglaubigte Kopie vom Abituarzeugnis, noch vom Bachelorzeugnis. Wenn ich mich recht entsinne hatte ich alles auch nur digital eingereicht.

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Bei mir war es genau so (Hochschule Hannover). Bei meinem Arbeitgeber wiederum wurde ein Termin zur Vorlage und Sichtprüfung der Original-Dokumente vereinbart. Wie weiter oben schon geschrieben wurde, kann ja immer nur das Vorhandensein und nicht die Echtheit von Dokumenten überprüft werden. Beglaubigte Kopien sind daher meiner Meinung nach vollkommen Überflüssig, da die Person, die die Dokumente beglaubigt, ja auch einer Fälschung aufsitzen könnte. Es ist eine Maßnahme, die im Streitfall dafür sorgen soll, dass man seinen Kopf aus der Schlinge ziehen kann. Wie viel Arbeitszeit bei sowas verloren geht...

WasDennNun:

--- Zitat von: Bibliothekar am 08.07.2022 14:54 ---
--- Zitat von: Stressant am 07.07.2022 12:33 ---Habe letztens ein berufsbegleitendes Studium an einer Fachhochschule absolviert. Das war ein Aufbaustudium, wo man einen Bachelor vorher benötigte. Ich brauchte weder eine beglaubigte Kopie vom Abituarzeugnis, noch vom Bachelorzeugnis. Wenn ich mich recht entsinne hatte ich alles auch nur digital eingereicht.

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Bei mir war es genau so (Hochschule Hannover). Bei meinem Arbeitgeber wiederum wurde ein Termin zur Vorlage und Sichtprüfung der Original-Dokumente vereinbart. Wie weiter oben schon geschrieben wurde, kann ja immer nur das Vorhandensein und nicht die Echtheit von Dokumenten überprüft werden. Beglaubigte Kopien sind daher meiner Meinung nach vollkommen Überflüssig, da die Person, die die Dokumente beglaubigt, ja auch einer Fälschung aufsitzen könnte. Es ist eine Maßnahme, die im Streitfall dafür sorgen soll, dass man seinen Kopf aus der Schlinge ziehen kann. Wie viel Arbeitszeit bei sowas verloren geht...

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Sehe ich auch so,
für die Akten kann man dann halt eine beglaubigte Kopie selbst erstellen, in dem z.B. die abheftenden Stelle ihren Stempel auf eine Kopie, nach Sichtung des Originals, drauf ballert.

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