Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierung Straßenbauingenieure

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Organisator:

--- Zitat von: Bernstein am 08.07.2022 08:38 ---
Ich bin seit 35 Jahren in der Verwaltung und habe noch nie erlebt, dass eine Zulage auf Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse erfolgt. Hier geht es nicht um Personalgewinnung, sondern um eine Einzelfallentscheidung, der jegliche Basis entbehrt.

--- End quote ---

Und genau das ist das Problem. In den letzten 35 Jahren hat sich die Welt weitergedreht und für bestimmte Berufsgruppen ist der öD weniger attraktiv geworden. Um diese Leute gewinnen bzw. halten zu können, bedarfs demzufolge entsprechender zusätzlicher Entgelte, die teils tariflich (Stufe) teils übertariflich (Zulagen) gewährt werden können und müssen.

Bernstein:

--- Zitat von: Organisator am 08.07.2022 11:04 ---Und genau das ist das Problem. In den letzten 35 Jahren hat sich die Welt weitergedreht und für bestimmte Berufsgruppen ist der öD weniger attraktiv geworden. Um diese Leute gewinnen bzw. halten zu können, bedarfs demzufolge entsprechender zusätzlicher Entgelte, die teils tariflich (Stufe) teils übertariflich (Zulagen) gewährt werden können und müssen.

--- End quote ---
Da bin ich zu 100% bei dir. Der TVöD ist viel zu starr, insbesondere die Entgeltordnung. Aber leider will man seitens der Kommunalen Arbeitgeberverbände hiervon nicht abweichen. Somit müssen die Kommunen mit weichen Faktoren versuchen die Personalgewinnung zu betreiben. 

WasDennNun:

--- Zitat von: Bernstein am 08.07.2022 11:12 ---
--- Zitat von: Organisator am 08.07.2022 11:04 ---Und genau das ist das Problem. In den letzten 35 Jahren hat sich die Welt weitergedreht und für bestimmte Berufsgruppen ist der öD weniger attraktiv geworden. Um diese Leute gewinnen bzw. halten zu können, bedarfs demzufolge entsprechender zusätzlicher Entgelte, die teils tariflich (Stufe) teils übertariflich (Zulagen) gewährt werden können und müssen.

--- End quote ---
Da bin ich zu 100% bei dir. Der TVöD ist viel zu starr, insbesondere die Entgeltordnung.

--- End quote ---
Was euch fehlt ist so was wie der §16.5.
Ansonsten, entsprechende Tätigkeitsbeschreibungen übertragen (es zählt ja die auszuübenden Tätigkeiten nicht die ausgeübten), förderliche Zeiten anerkennen, da kann man auch BauIngs marktgerechter bezahlen.

--- Zitat ---Aber leider will man seitens der Kommunalen Arbeitgeberverbände hiervon nicht abweichen. Somit müssen die Kommunen mit weichen Faktoren versuchen die Personalgewinnung zu betreiben.

--- End quote ---
Und die durch die fehlerhaften Entscheidungen der Kommunalen Arbeitgeberverbände entstanden Schäden könnte man dokumentieren, beziffert und zuordnet.
(die Rechnungshöfen bedanken sich für solche Steilvorlagen)
Aber das wird auch bei euch (seit 35 Jahren) nicht gemacht und noch nicht mal angedacht, womit man leider Teil des Problems wird.

Bernstein:

--- Zitat von: WasDennNun am 08.07.2022 11:23 ---
--- Zitat von: Bernstein am 08.07.2022 11:12 ---
--- Zitat von: Organisator am 08.07.2022 11:04 ---Und genau das ist das Problem. In den letzten 35 Jahren hat sich die Welt weitergedreht und für bestimmte Berufsgruppen ist der öD weniger attraktiv geworden. Um diese Leute gewinnen bzw. halten zu können, bedarfs demzufolge entsprechender zusätzlicher Entgelte, die teils tariflich (Stufe) teils übertariflich (Zulagen) gewährt werden können und müssen.

--- End quote ---
Da bin ich zu 100% bei dir. Der TVöD ist viel zu starr, insbesondere die Entgeltordnung.

--- End quote ---
Was euch fehlt ist so was wie der §16.5.
Ansonsten, entsprechende Tätigkeitsbeschreibungen übertragen (es zählt ja die auszuübenden Tätigkeiten nicht die ausgeübten), förderliche Zeiten anerkennen, da kann man auch BauIngs marktgerechter bezahlen.

--- Zitat ---Aber leider will man seitens der Kommunalen Arbeitgeberverbände hiervon nicht abweichen. Somit müssen die Kommunen mit weichen Faktoren versuchen die Personalgewinnung zu betreiben.

--- End quote ---
Und die durch die fehlerhaften Entscheidungen der Kommunalen Arbeitgeberverbände entstanden Schäden könnte man dokumentieren, beziffert und zuordnet.
(die Rechnungshöfen bedanken sich für solche Steilvorlagen)
Aber das wird auch bei euch (seit 35 Jahren) nicht gemacht und noch nicht mal angedacht, womit man leider Teil des Problems wird.

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Ich weiß nicht so genau, was deiner Meinung nach in den § 16 Abs. 5 TVöD rein soll. Aber das kannst du uns ja mal mitteilen.

Bist du sicher, dass das nicht vielleicht sogar vor meiner Zeit gemacht wurde, also schon länger als 35 Jahre?

Aber ich denke, wir schweifen von dem ursprünglichen Thema immer mehr ab.

Kaiser80:
§16 Abs 5 TV-L hat ne recht großzügige Regelung

"Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. 2Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. 3Die Zulage kann befristet werden. 4Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich."

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