Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Straßenbauingenieure
RJBauIng:
--- Zitat von: Buschi am 07.07.2022 23:29 ---Ich tu mich bereits mit der EG 11 schwer. Wo sind die besonderen Leistungen? Klingt alles nach 0815. Woanders machen das Techniker/innen.
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Es war ja nur eine kurze Zusammenfassung. Ich erstelle schon Planungen für Baumaßnahmen einschl. Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, Begleitung Vergabe und Bauüberwachung bis Abnahme (zuletzt z. B. öffentliche Parkplätze, Deckensanierungen, punktuelle Maßnahmen gegen Starkregen). Aufgrund der personellen Kapazitäten ist es leider nicht möglich bei den großen Straßenbaumaßnahmen die Planungsleistungen etc. selber zu erbringen, allerdings hat die Erfahrung leider gezeigt, dass man die Planungsbüros nicht alleine laufen lassen kann, sondern die einzelnen Planungsphasen intensiv begleiten muss.
Die Unterschriftenbefugnis ist bei uns generell per Satzung seit langem so festgelegt. Bis 5.000 € Sachbearbeiter, bis 15.000 € Sachgebietsleitung, danach der Bürgermeister persönlich. Es wird aber schon von mir erwartet, dass ich selbstständig die Bau- und Sanierungsmaßnahmen festlege und diese dann durch die Sachgebietsleitung bestätigen bzw. dann letztendlich die vorbereiteten Aufträge entsprechend den Vorgaben der Satzung unterschreiben lasse. Mir ist natürlich schon klar, dass die Verantwortung für den Fachbereich letztendlich bei meinem Vorgesetzten liegt.
Mich hätte nur grundsätzlich interessiert, was die Vorgaben in dem Fachbereich für die E12 sind. Wie bereits geschrieben, wurden in letzter Zeit einige Stellen mit E12 ausgeschrieben und das Aufgabenfeld unterscheidet sich augenscheinlich nicht groß. Z. B. auch eine reine Bauleiterstelle LPH 6-9. Oder ist der Unterschied, dass in den großen Kommunen die Straßenplanungen komplett eigenständig ohne Ingenieurbüro erstellt werden? Verkehrsbedeutung der Straßen (Kreis/Stadt vs kleine Gemeinde?)
WasDennNun:
--- Zitat von: Bernstein am 08.07.2022 07:02 ---
--- Zitat von: RJBauIng am 07.07.2022 13:27 ---Ich bin jetzt am überlegen, ob es sinnvoll wäre, eine Höhergruppierung auf E12 anzufragen oder ggf. eine Zulage.
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Mit welcher Begründung nach dem TVöD willst du denn eine Zulage haben?
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Also ich denke die beste Begründung ist die Arbeitsmarktlage und die fehlenden Möglichkeiten des TVöD diese abzubilden.
Wir sind ja nun mal nicht mehr im Sozialismus (gleiche Arbeit gleiches Geld), sondern in der Marktwirtschaft (Der Wert der Ware Arbeitskraft richtet sich nach dem Marktwert)
Kaiser80:
Die Rechtsmeinung der AG zur Eingruppierung hat insb. im kommunalen Bereich ofte die viezitierte Qualität eines Würfelwurfes.
Die Vorgeben für EG12 finden sich natürlich in der EGO. Bei den ings benötigt man dort mind 33% bzw 50 % besondere Leistungen:
Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung oder künstlerische Begabung voraussetzt, sowie örtliche Leitung bzw. Mitwirkung bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten und deren Abrechnung
Bernstein:
--- Zitat von: WasDennNun am 08.07.2022 07:32 ---
--- Zitat von: Bernstein am 08.07.2022 07:02 ---
--- Zitat von: RJBauIng am 07.07.2022 13:27 ---Ich bin jetzt am überlegen, ob es sinnvoll wäre, eine Höhergruppierung auf E12 anzufragen oder ggf. eine Zulage.
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Mit welcher Begründung nach dem TVöD willst du denn eine Zulage haben?
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Also ich denke die beste Begründung ist die Arbeitsmarktlage und die fehlenden Möglichkeiten des TVöD diese abzubilden.
Wir sind ja nun mal nicht mehr im Sozialismus (gleiche Arbeit gleiches Geld), sondern in der Marktwirtschaft (Der Wert der Ware Arbeitskraft richtet sich nach dem Marktwert)
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Die ADD lehnt jegliche "freiwillige Leistungen" , bei der es sich bei dieser Zulage handeln würde, bei den massiv verschuldeten Kommunen ab. Daher ist davon auszugehen, dass diese Zulage nicht gezahlt wird, da sie keinerlei Begründung im TVöD findet.
WasDennNun:
Und? Das ist eine freiwillige Entscheidung der AGseitig beteiligten Entscheidungsträger, die hoffentlich wohlwollend eine Kosten Nutzen Analyse gemacht haben und den Schaden, der durch fehl oder nicht Besetzung der Arbeitsplätze entsteht, als geringer Einstuft, als die Mehrkosten durch die "freiwilligen Leistungen".
Denn ansonsten werden Steuergelder verschwendet und die Entscheider die obige Entscheidung (nicht oder fehlerhaft) getroffen haben, müssen in die Verantwortung gezogen werden.
Den Gesamtwirtschaftlichen Schaden der dadurch entsteht (gesperrte Brücken etc.) möchte ich da gar nicht gegen rechnen.
Also wie war das mit deinem Argument?
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