Autor Thema: Trennungsgeld /Fahrtkosten  (Read 9488 times)

Tim Schröder

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Trennungsgeld /Fahrtkosten
« am: 07.07.2022 18:55 »
Hallo und guten Tag in die Runde.

Kurze Einleitung/Erklärung:
Ich bin seit dem 01.07.2022 ziviler Angestellter der Bundeswehr.
Erstmalig im öffentlichen Dienst angestellt, vorher in der "freien Wirtschaft".
Ich fahre mit dem privaten PKW zur Dienststelle.
Einfacher Weg = 40 km,  hin und zurück = 80 km.

Zu den "Trennungskosten" habe ich einige Fragen.

  80 km (täglich) x0,20 Euro x (ca.) 20 Arbeitstagen = (ca.) 320,- Euro/Monat

  Kann ich tatsächlich  *jeden Monat*  diese Trennungskosten über "Stiewi" beantragen?

  Oder ist die Abrechnung der Trennungskosten zeitlich begrenzt?

  Ist die Erstattung der Trennungskosten steuerfrei oder steuerpflichtig?

  Welche Unterlagen werden zur Verifizierung der Kostenerstanntung benötigt?

Danke für eurer Feedback.

LG

Tim







Organisator

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Antw:Trennungsgeld /Fahrtkosten
« Antwort #1 am: 08.07.2022 08:08 »
Kann ich tatsächlich  *jeden Monat*  diese Trennungskosten über "Stiewi" beantragen?

  Oder ist die Abrechnung der Trennungskosten zeitlich begrenzt?

Das ergib sich aus dem dazugehörigen Schreiben deines Arbeitgebers

  Ist die Erstattung der Trennungskosten steuerfrei oder steuerpflichtig?

Siehe dazugehörigen Bescheid.

  Welche Unterlagen werden zur Verifizierung der Kostenerstanntung benötigt?

Was will wer denn verifizieren?

Tim Schröder

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Antw:Trennungsgeld /Fahrtkosten
« Antwort #2 am: 09.07.2022 16:07 »

Guten Tag "Organisator",
deine Antworten verstehe ich leider nicht.
Sicher habe ich die Situation falsch erklärt.

Ich habe einen festen Arbeitsplatz und einen festen Wohnsitz.
Ich pendele, mit dem privaten PKW, jeden Tag 40 km zum Arbeitsplatz und 40 km zurück zum Wohnsitz.
Montags bis Freitags = 400 km in der Woche.
Ich habe es so verstanden, dass ich dafür sog. "Trennungsgeld" beantragen kann, in Höhe von 0,20 Euro pro km.
Ich habe noch nichts beantragt, sonndern informiere mich hier über den Ablauf.


Du schreibst in deiner Antwort vom "dazugehörigen Schreiben deines Arbeitgebers" und "dazugehörigen Bescheid".
Welches Schreiben und welchen Bescheid meinst du?

Zu deiner Frage "Was will wer denn verifizieren?" . Der Antrag auf Trennungsgeld wird in Hannover bearbeitet.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Behörde dort einen Nachweis verlangt, wo ich wohne, wo ich arbeite und wieviel Kilometer ich pro Arbeitstag fahre etc.

Hier nochmal meine Frage......kann ich tatsächlich  *jeden Monat*  diese Trennungskosten beantragen?
Oder bin ich mit Trennungskosten, für den "normalen" täglichen Weg zur Arbeitsstätte, komplett auf dem "Holzweg"?

MfG
Michael Schaak



SVA

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Antw:Trennungsgeld /Fahrtkosten
« Antwort #3 am: 09.07.2022 16:11 »
Bist Du überhaupt trennungsgeldberechtigt? Wenn ja, welcher Anwendungsfall des § 1 Abs. 2 TGV liegt vor?

Opa

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Antw:Trennungsgeld /Fahrtkosten
« Antwort #4 am: 10.07.2022 08:11 »
Wenn es sich um einen „normalen Arbeitsplatz“ handelt, also nicht um eine Abordnung, Zuweisung, Zuteilung, Versetzung oder Umzug, jeweils aus dienstlichen Gründen oder ähnlichem Sonderfall, besteht kein Anspruch auf Trennungsgeld.
In den o.g. Fällen erhält man vorab ein Schreiben des Arbeitgebers, das die Maßnahme konkret bezeichnet und eine Zusage für Trennungsgeld enthält.
Da dies bei dir nicht der Fall zu sein scheint, dürfte es sich um den normalen Arbeitsweg handeln. Fahrtkosten werden also nur als Werbungskosten über die Entfernungspauschale bei deiner Steuererklärung wirksam.

egotrip

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Antw:Trennungsgeld /Fahrtkosten
« Antwort #5 am: 10.07.2022 09:03 »
Erstmalig im Öffentlichen Dienst,...

Dann kann es ja keine Versetzung oder Abordnung sein, und dann gäbe es ja auch keine Anspruchsgrundlage für die beschriebene Forderung.

Also,...

Der Fragesteller ist dann normaler Berufspendler, zahlt (wie jeder andere Pendler auch) seinen täglichen Arbeitsweg aus eigener Tasche und holt sich am Jahresende einen Teil davon also Werbungskosten über den Lohnsteuerjahresausgleich zurück.


SVA

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Antw:Trennungsgeld /Fahrtkosten
« Antwort #6 am: 10.07.2022 09:18 »
Das ist so nicht richtig, siehe auch die Rechtsnorm, auf die ich verwies. § 1 Abs. 2 Nr. 12f. TGV sieht durchaus auch die Möglichkeit von Trennungsgeldansprüchen bei der Einstellung vor. Es ist jetzt nur die Frage, ob der Fragesteller unter einen der Anwendungsfälle fällt. Und dazu bedürfte es seiner Antwort auf meine beiden Fragen.

Tim Schröder

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Antw:Trennungsgeld /Fahrtkosten
« Antwort #7 am: 10.07.2022 14:28 »
Hallo in die Runde!
Vielen Dank für die vielen und guten Antworten.
Es ist so, dass ich nach § 1 Abs. 2 TGV KEINEN Anspruch auf Trennungsgeld habe.
Es ist bei mir nur der "normale" und tägliche zur Arbeitsstelle und zurück.
Ich werde es über den Lohnsteuerausgleich  geltend machen oder eine monatliche Steuerbegünstigung beantragen.
Schönes Wochenende!
Micha

Tommybmg

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Antw:Trennungsgeld /Fahrtkosten
« Antwort #8 am: 11.07.2022 15:09 »
Ich bin auch bei einer Bundesbehörde als Tarifbeschäftigter eingestiegen und habe in den ersten 6 Monaten (also während der Probezeit) Trennungsgeld erhalten. Das ergibt sich aus  § 1 Abs. 2 Nr. 13. Hier wusste auch niemand so wirklich darüber Bescheid und es wurde mir auch pauschal erstmal "Nein, sowas gibt es nicht" gesagt. Dabei gibt es das bei Neueinstellung sehr wohl, wenn man außerhalb des Einzugsgebietes (30km Umkreis von der Dienststelle) wohnt.

Nach den 6 Monaten bekommt man es nur noch, wenn man nachweist, dass man uneingeschränkt umzugswillig ist und sich um den Umzug bemüht (Anzeigen, Maklerkorrespondenz etc.). Das ist aber sehr aufwendig. Man bekommt ja nach der Probezeit in der Regel die Zusage zur Umzugskostenvergütung.


Kurz und Knapp:

- Du kannst Hin+Rückweg abrechnen mit 20 cent pro Kilometer
- zeitlich begrenzt bis zur UKV-Zusage (in der Regel nach der Probezeit, 6 Monate)
- die Erstattung ist steuerpflichtig, wird also ganz normal auf der Bezügemitteilung versteuert.

Formulare hierfür heißen:
- ​An­trag auf Ge­wäh­rung von Tren­nungs­geld
- For­de­rungs­nach­weis für Tren­nungs­geld bei täg­li­cher Rück­kehr zum Wohn­ort nach § 6 TGV (Hier trägst du einfach die gefahrenen Strecken ein, das reichst du monatlich neu ein)

Tim Schröder

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Antw:Trennungsgeld /Fahrtkosten
« Antwort #9 am: 11.07.2022 18:37 »
HERZLICHEN DANK, Tommybmg!!! ;D



Ich bin auch bei einer Bundesbehörde als Tarifbeschäftigter eingestiegen und habe in den ersten 6 Monaten (also während der Probezeit) Trennungsgeld erhalten. Das ergibt sich aus  § 1 Abs. 2 Nr. 13. Hier wusste auch niemand so wirklich darüber Bescheid und es wurde mir auch pauschal erstmal "Nein, sowas gibt es nicht" gesagt. Dabei gibt es das bei Neueinstellung sehr wohl, wenn man außerhalb des Einzugsgebietes (30km Umkreis von der Dienststelle) wohnt.

Nach den 6 Monaten bekommt man es nur noch, wenn man nachweist, dass man uneingeschränkt umzugswillig ist und sich um den Umzug bemüht (Anzeigen, Maklerkorrespondenz etc.). Das ist aber sehr aufwendig. Man bekommt ja nach der Probezeit in der Regel die Zusage zur Umzugskostenvergütung.


Kurz und Knapp:

- Du kannst Hin+Rückweg abrechnen mit 20 cent pro Kilometer
- zeitlich begrenzt bis zur UKV-Zusage (in der Regel nach der Probezeit, 6 Monate)
- die Erstattung ist steuerpflichtig, wird also ganz normal auf der Bezügemitteilung versteuert.

Formulare hierfür heißen:
- ​An­trag auf Ge­wäh­rung von Tren­nungs­geld
- For­de­rungs­nach­weis für Tren­nungs­geld bei täg­li­cher Rück­kehr zum Wohn­ort nach § 6 TGV (Hier trägst du einfach die gefahrenen Strecken ein, das reichst du monatlich neu ein)

Tim Schröder

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Antw:Trennungsgeld /Fahrtkosten
« Antwort #10 am: 11.07.2022 18:59 »
Ich noch euinmal....
habe mir den "An­trag auf Ge­wäh­rung von Tren­nungs­geld" angesehen.
Da wird immer nach "neuer Dienststelle" und "alter Dienststelle" gefragt.
Ich habe doch, als neu Eingestellter, keine alte Dienststelle.
Oder hast du einen Link für mich zu einen (dem richtigen?) Antrag?
LG
Tim



Ich bin auch bei einer Bundesbehörde als Tarifbeschäftigter eingestiegen und habe in den ersten 6 Monaten (also während der Probezeit) Trennungsgeld erhalten. Das ergibt sich aus  § 1 Abs. 2 Nr. 13. Hier wusste auch niemand so wirklich darüber Bescheid und es wurde mir auch pauschal erstmal "Nein, sowas gibt es nicht" gesagt. Dabei gibt es das bei Neueinstellung sehr wohl, wenn man außerhalb des Einzugsgebietes (30km Umkreis von der Dienststelle) wohnt.

Nach den 6 Monaten bekommt man es nur noch, wenn man nachweist, dass man uneingeschränkt umzugswillig ist und sich um den Umzug bemüht (Anzeigen, Maklerkorrespondenz etc.). Das ist aber sehr aufwendig. Man bekommt ja nach der Probezeit in der Regel die Zusage zur Umzugskostenvergütung.


Kurz und Knapp:

- Du kannst Hin+Rückweg abrechnen mit 20 cent pro Kilometer
- zeitlich begrenzt bis zur UKV-Zusage (in der Regel nach der Probezeit, 6 Monate)
- die Erstattung ist steuerpflichtig, wird also ganz normal auf der Bezügemitteilung versteuert.

Formulare hierfür heißen:
- ​An­trag auf Ge­wäh­rung von Tren­nungs­geld
- For­de­rungs­nach­weis für Tren­nungs­geld bei täg­li­cher Rück­kehr zum Wohn­ort nach § 6 TGV (Hier trägst du einfach die gefahrenen Strecken ein, das reichst du monatlich neu ein)
[/quote]

Eukalyptus

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Antw:Trennungsgeld /Fahrtkosten
« Antwort #11 am: 12.07.2022 23:30 »
Ich empfehle dringend einen Anruf beim zuständigen Bundeswehrdienstleistungszentrum. Dort solltest du nach dem für dich zuständigen Rechnungsführer fragen. Wenn du das Stichwort "Trennungsgeld" fallen lässt, wird man dich sicherlich an den richtigen verweisen, ganz egal wo du anrufst.

Die Bundeswehrdienstleistungszentren gibt es bundesweit verteilt, in der Regel befindet sich am Bundeswehrstandort eine Außenstelle ("Standortservice").

Dort wird man dir alle Fragen zuverlässig(er) beantworten können.

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Antw:Trennungsgeld /Fahrtkosten
« Antwort #12 am: 13.07.2022 08:04 »
Ich empfehle dringend einen Anruf beim zuständigen Bundeswehrdienstleistungszentrum. Dort solltest du nach dem für dich zuständigen Rechnungsführer fragen. Wenn du das Stichwort "Trennungsgeld" fallen lässt, wird man dich sicherlich an den richtigen verweisen, ganz egal wo du anrufst.

Die Bundeswehrdienstleistungszentren gibt es bundesweit verteilt, in der Regel befindet sich am Bundeswehrstandort eine Außenstelle ("Standortservice").

Dort wird man dir alle Fragen zuverlässig(er) beantworten können.

Genau. Grundsätzlich wäre erstmal zu klären, ob du trennungsgeldberechtigt bist. Dies wird dir üblicherweise schriftlich mitgeteilt, siehe dazu mein einleitender Post. Daraus ergibt sich dann auch, wie und wo du das TG beantragst.

Tommybmg

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Antw:Trennungsgeld /Fahrtkosten
« Antwort #13 am: 14.07.2022 07:33 »
Bei alter Dienststelle trägst du einfach nichts ein.

Ich würde einfach herausfinden welche Stelle bei euch allgemein für's Trennungsgeld zuständig ist. Dann würde ich den Antrag da einfach ausgefüllt hinschicken. Entweder es wird bewilligt oder nicht. Nach dem Bescheid kannst du dann die Forderungsnachweise einreichen.

Tim Schröder

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Antw:Trennungsgeld /Fahrtkosten
« Antwort #14 am: 14.07.2022 18:19 »
Ich bedanke mich herzlich bei allen Antwortern.
Liebe Grüße und schönes Wochenende.
Tim