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[Allg] Kinder rückwirkende Krankenversicherung

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Poincare:
Ich habe bei der PKV direkt nach meiner Verbeamtung den Antrag auf Versicherung meiner Kinder gestellt, die Bearbeitungszeit dauerte ca. 4 Monate. In dieser Zeit waren sie noch familienversichert (ich war nicht über der JAEG), die PKV hat den Zeitraum dann rückwirkend übernommen. Manche der Behandlungen in dieser Zeit haben wir über die PKV abgerechnet, manche waren noch bei der GKV abgerechnet, diese hat nie eine Rückforderung gestellt.

Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit auch rückwirkend PKV zu machen, das hilft natürlich nur, wenn es günstiger ist als freiwillige Versicherung.

Seml:

--- Zitat von: LehrerBW am 11.07.2022 07:36 ---Soweit ich weiß gehören zwar Familienzuschlag und Kindergeld nicht dazu aber Werbungskosten dürfen nicht abgezogen werden.
Richtig ärgerlich finde ich, dass die JAEG letztes Jahr nicht gestiegen ist.

--- End quote ---

Laut den „Grundsätzlichen Hinweisen zum Gesamteinkommen im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen zur Familienversicherung" (https://www.inside-partner.de/wp-content/uploads/2019/08/12062019_FK-Beitraege.pdf) wären gem. Punkt 2.3.1.2 vom Gesamteinkommen u.a. die steuerlich anerkannten Werbungskosten abzuziehen.

LehrerBW:

--- Zitat von: Seml am 19.07.2022 00:50 ---
--- Zitat von: LehrerBW am 11.07.2022 07:36 ---Soweit ich weiß gehören zwar Familienzuschlag und Kindergeld nicht dazu aber Werbungskosten dürfen nicht abgezogen werden.
Richtig ärgerlich finde ich, dass die JAEG letztes Jahr nicht gestiegen ist.

--- End quote ---

Laut den „Grundsätzlichen Hinweisen zum Gesamteinkommen im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen zur Familienversicherung" (https://www.inside-partner.de/wp-content/uploads/2019/08/12062019_FK-Beitraege.pdf) wären gem. Punkt 2.3.1.2 vom Gesamteinkommen u.a. die steuerlich anerkannten Werbungskosten abzuziehen.

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Einen Punkt 2.3.1.2 gibt es in der von dir geposteten Quelle nicht. Es wäre wünschenswert wenn die Werbungskosten abgezogen werden würden…dann hätte ich auch weniger Bedenken, momentan werden sie es allerdings nicht.
Wie verhält es sich eigentlich wenn man mal ein Jahr drüber ist und dann das nächste wieder drunter?
Kann man die Kinder dann wieder familienversichern?

Seml:

--- Zitat von: LehrerBW am 19.07.2022 06:27 ---
--- Zitat von: Seml am 19.07.2022 00:50 ---
--- Zitat von: LehrerBW am 11.07.2022 07:36 ---Soweit ich weiß gehören zwar Familienzuschlag und Kindergeld nicht dazu aber Werbungskosten dürfen nicht abgezogen werden.
Richtig ärgerlich finde ich, dass die JAEG letztes Jahr nicht gestiegen ist.

--- End quote ---

Laut den „Grundsätzlichen Hinweisen zum Gesamteinkommen im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen zur Familienversicherung" (https://www.inside-partner.de/wp-content/uploads/2019/08/12062019_FK-Beitraege.pdf) wären gem. Punkt 2.3.1.2 vom Gesamteinkommen u.a. die steuerlich anerkannten Werbungskosten abzuziehen.

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Einen Punkt 2.3.1.2 gibt es in der von dir geposteten Quelle nicht.

--- End quote ---

Doch, gibt es, aber man muss sich die Quelle natürlich auch richtig ansehen. Dort sind mehrere Dokumente in einer Datei zusammengefasst. Schau mal ab Seite 84 der PDF-Datei und Du wirst fündig. Aus eigener Erfahrung mit der Barmer war dieser Punkt übrigens völlig unstrittig.

LehrerBW:
Na also…dann ist die Sache geklärt 🤷‍♂️
Würde mich interessieren ob das alle Krankenkassen so sehen.

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