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[BY] Einstieg als Masterabsolvent in A10

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MAINF:

--- Zitat von: matzl am 12.07.2022 14:34 ---Die Laufbahnbefähigung für die QE4 liegt bei dir nicht vor, da die hauptberufliche Tätigkeit von 3 Jahren bzw. die Ableistung des Vorbereitungsdiensts/Referendariats fehlt. (Art. 39 Abs. 2 BayLlbG)
Ich bezweifle sogar, dass die Verbeamtung in A10 möglich ist, da auch hier die hauptberufliche Tätigkeit von 3 Jahren nach dem Bachelorabschluss fehlt.  (Art. 39 Abs. 1 BayLlbG)

--- End quote ---

Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt, ich meinte die fachlichen Voraussetzungen. Mir wurde im Gespräch mitgeteilt, dass die Zeit auf 1 Jahr verkürzt werden kann (wegen Studienfach Informatik). Allerdings konnte ich dazu in den Artikeln, die du anführst, nichts finden. Was schon seltsam ist  ???

Bastel:
Dann musst du trotzdem 2 Jahre als E10er bzw. E13er arbeiten.

Du könntest noch in den sauren Apfel beißen und dich erstmal in E10 einstellen lassen (wenn du unbedingt hin willst), parallel aber eine E13 Stelle suchen. Dort musst du dann für den hD aber auch wieder 2-3 Jahre "absitzen".

MAINF:

--- Zitat von: Bastel am 12.07.2022 15:25 ---Dann musst du trotzdem 2 Jahre als E10er bzw. E13er arbeiten.

Du könntest noch in den sauren Apfel beißen und dich erstmal in E10 einstellen lassen (wenn du unbedingt hin willst), parallel aber eine E13 Stelle suchen. Dort musst du dann für den hD aber auch wieder 2-3 Jahre "absitzen".

--- End quote ---

Heißt: Ich muss immer in der entsprechenden Laufbahn die 2-3 Jahre warten? Oder würden mir die Zeiten in der jetzigen Position auch angerechnet werden? Die Stelle selbst ist ganz gut. Das Gehalt, wie schon mehrfach festgestellt wurde, leider weniger.

Bastel:
Die E10 Erfahrung bringt dir nichts!, wirklich nichts für die Verbeamtung im hD.

nichts_tun:
Das Berufsbeamtentum ist äußerst starr und sehr, sehr unflexibel. Die Frage ist ja auch die, ob du dein ganzes Leben wirklich im öD verbringen willst oder nicht doch mal in der pW andere Luft schuppern möchtest - dann wäre die Verbeamtung deutlich hinderlicher.

Ansonsten schließe ich mich den Vorrednern an, sich mit Master-Abschluss im gD erbeamten zu lassen, wäre ein Fehler.

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