Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Zulage bei zusätzlicher Arbeit
Bernstein:
--- Zitat von: SVA am 11.07.2022 08:01 ---
Dann solltest Du jetzt von der Behauptung, meine Aussage stimme nicht so ganz, zurücktreten.
--- End quote ---
Nö
SVA:
Dann solltest Du jetzt darlegen, was daran nicht so ganz stimme.
Bernstein:
Ganz einfach: Die Aussage, dass der BR zuständig sei, kam nicht von dir. Du hast das lediglich wiederholt. Darauf basiert mein Statement, dass das nicht so ganz stimme. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass nicht der BR, sondern ein PR zuständig sei.
SVA:
Und das soll jetzt wie dazu führen, dass diese Aussage
--- Zitat von: SVA am 10.07.2022 17:41 ---Was der BR von irgendwas hält, ist sekundär. Er kann seine Zustimmung nur unter bestimmten Umständen und aus bestimmten Gründen aus einem abschließenden Katalog verweigern, ansonsten darf der Arbeitgeber die Zustimmungsverweigerung auch einfach ignorieren.
--- End quote ---
nicht ganz stimme? Du kannst vielleicht in Zweifel ziehen, dass es beim Arbeitgeber des Fragestellers einen BR gibt, das ändert aber nichts daran, dass meine Aussage korrekt ist. Zumal er einen BR geschildert hat und Deine Prämisse, wo der TVÖD VKA gelte, gebe es einen PR, nunmal einfach schlicht und ergreifend völlig falsch ist.
Bernstein:
Da du dich immer mehr in deinem Unfug, den du hier von dir gibst, verstrickst, sollten wir das Thema beenden.
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