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Zulage bei zusätzlicher Arbeit

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SVA:
Das ist angesichts zahlloser privatrechtlich organisierter Mitglieder in den Kommunalen Arbeitgeberverbänden jedenfalls eine eher mutige Aussage. Sie ist zudem nicht geeignet zu belegen, dass meine Aussage nicht so ganz stimme. Ich verwechsele BR und PR jedenfalls nicht, ich habe eine Aussage zum BR getroffen, dessen Rechte werden durch das BetrVG bestimmt und für dessen Ablehnungsgründe ist es völlig, aber auch völlig egal, was in einem LPersVG steht.

Bernstein:
Nun wundere ich mich nicht über die Aussage, in welche Fußstapfen du steigst.

Wenn die Aussage im Raum steht, dass der TVöD VKA gilt und nicht, dass das Unternehmen an diesen Tarifvertrag angelehnt ist, dann gilt das LPersVG.

Ich habe dir nie unterstellt, dass du BR und PR verwechselst.

WasDennNun:

--- Zitat von: Sycorax am 10.07.2022 17:30 ---Nun gabe es noch den Weg der Zulage, da diese nicht genehmigungspfluchtig ist. Meines Wissens nach würde ich ls Zulage die Differenz von E9b 2 auf E9b 3 und nicht von E9b auf E9c erhalten können oder habe ich einen Denkfehler?

Der TvÖD VKA IST Neuland, ich tue mich wirklich schwer damit.

--- End quote ---
Auf welcher tariflichen Basis soll die Stufenzulage erfolgen?
Im TV-L kenne §16.5.

Ein Zulage zur 9c wäre ja die vorübergehende Übertragung höherwertiger Aufgaben.
Ein PR könnte mWn da nur gegen sein, wenn die Tätigkeiten nicht der 9c entsprechen. Der Übertragung als solches dürfte dem P schwer fallen zu begründen und könnte ignoriert werden.
Wie es bei einem BR aussieht, kA.

Bernstein:
Ich bin mir nicht sicher, wenn Tätigkeiten für die IT gemacht werden, ob eine Zulage nach E9c möglich ist, da es für die IT die ja gar nicht gibt.

SVA:

--- Zitat von: Bernstein am 11.07.2022 07:54 ---Nun wundere ich mich nicht über die Aussage, in welche Fußstapfen du steigst.

Wenn die Aussage im Raum steht, dass der TVöD VKA gilt und nicht, dass das Unternehmen an diesen Tarifvertrag angelehnt ist, dann gilt das LPersVG.
--- End quote ---

Fehlt es Dir an Verständnis dafür, was es bedeutet, wenn zahllose privatrechtlich organisierte Arbeitgeber Mitglieder in den Kommunalen Arbeitgeberverbänden sind? Dann helfe ich Dir kurz: Das bedeutet, dass diese Arbeitgeber einen BR haben (da privatrechtlich organisiert) und tarifgebunden sind (Mitglied im KAV, der wiederum Mitglied bei der VKA ist). Neben übrigens der Möglichkeit, dass der TVÖD VKA auch aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung Anwendung finden kann. Dann gilt er auch.


--- Zitat ---Ich habe dir nie unterstellt, dass du BR und PR verwechselst.

--- End quote ---

Dann solltest Du jetzt von der Behauptung, meine Aussage stimme nicht so ganz, zurücktreten.

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