Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung von TV-L zu TV-L S
Wabi Sabi:
Vielleicht kann diese Fundstelle dem Fragesteller (im Bedarfsfalle) etwas weiterhelfen. Hier wird ein Beschluss der Mitgliederversammlung der TdL erwähnt (unter "TV-L: Stufenzuordnung bei Tabellenwechsel"):
"... Die Mitgliederversammlung der TdL hat beschlossen, aus diesem Urteil allgemeine Folgerungen zu ziehen und Beschäftigte nach einem Tabellenwechsel grundsätzlich der Stufe 1 zuzuordnen, gleichzeitig aber keine Bedenken erhoben, wenn aus personalwirtschaftlichen Gründen im Rahmen einer übertariflichen Maßnahme nach den bisherigen Hinweisen zur Stufenzuordnung verfahren wird. Es bleibt somit bei der bisherigen Verfahrensweise."
https://www.finanzgewerkschaft.de/news/berichte-aus-dem-hpr/hpr-bericht-januar-februar-2022-2022-02-11/
Ob im jeweiligen Einzelfall der Arbeitgeber von dieser "übertariflichen Maßnahme" Gebrauch macht, steht dann wie bereits erwähnt auf einem anderen Blatt.
WasDennNun:
Der Treppenwitz ist ja, dass ein Gericht den Vertragspartnern erklären muss, was sie (oder ein Teil der TdL) eigentlich wollen.
Mal sehen, ob sie bei der nächsten Vertragsrunde hier einvernehmlich eine entsprechende Klarstellung zu formulieren.
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