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Zulage und Stufenlaufzeit

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WasDennNun:
Rückwirkend werden die Stufenlaufzeiten geändert  8)
Aber es wirkt nicht zurück, sondern nur zukünftig.  :-X

SVA:
Nein, die Stufenlaufzeiten werden nicht rückwirkend geändert. Die Stufenlaufzeiten vor der Höhergruppierung werden durch die Regelung nicht berührt. Die Stufenlaufzeiten nach der Höhergruppierung sind von vornherein so, wie die Protokollerklärung sie festlegt.

Knickenlochenheften:
Nochmals vielen Dank!
@ SVA:
Mit Differenz habe ich Folgendes gemeint:
Die Person erhält ab 1.3.2022 von der EG 11, Stufe 5 eine Zulage nach EG 12 Stufe 5.
WennMit dauerhafter Übertragung entfällt die Zulage, sodass -wenn ich das richtig verstanden habe - eine HG nach EG 12, Stufe 4 erfolgen müsste, da sich die Person am 01.08. in EG11, Stufe 4 befand. Das Tabellenentgelt der EG 12, Stufe 4 ist niedriger als das der EG 11, Stufe 5.

SVA:
Ja, das ist so korrekt.

Knickenlochenheften:
Vielen Dank!
Ich glaube, dass ich jetzt korrekt verstanden habe. Also am besten wäre es dann eigentlich, wenn am Ende entweder die Aufgabe nicht dauerhaft übertragen würde oder noch besser die vorübergehende Übertragung nach Erreichen der Stufe 5 in der EG 11 erfolgt.

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