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Abmahnung wegen Nebentätigkeit

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SVA:
Erfolgte der Wechsel zur Autobahn GmbH im Rahmen des Betriebsübergangs oder auf andere Art und Weise?

Garfield73:

--- Zitat von: funsurfer77 am 19.07.2022 17:21 ---Wie seht ihr das? Ich werde auf jeden Fall gegen die Abmahnung vor dem Arbeitsgericht klagen.

--- End quote ---
Unabhängig davon, ob die Abmahnung gerechtfertigt war, oder nicht (IMO nein).
Willst Du Dir den Stress wirklich antun? Nach spätestens drei Jahren muss die Abmahnung doch sowieso aus der PA entfernt werden?
Oder besteht Anlass zur Sorge, dass Dich der AG loswerden will?

Rumo1895:

--- Zitat von: was_guckst_du am 20.07.2022 07:01 ---...es gibt vielleicht auch "gute Gründe" eine bank zu überfallen...trotzdem ist es nicht erlaubt 8)

--- End quote ---

Oder um Bertold Brecht zu zitieren : Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?

was_guckst_du:

--- Zitat von: Garfield73 am 20.07.2022 09:30 ---ach spätestens drei Jahren muss die Abmahnung doch sowieso aus der PA entfernt werden?


--- End quote ---

...Ammenmärchen...

mrfox:

--- Zitat von: was_guckst_du am 20.07.2022 10:00 ---
--- Zitat von: Garfield73 am 20.07.2022 09:30 ---ach spätestens drei Jahren muss die Abmahnung doch sowieso aus der PA entfernt werden?


--- End quote ---

...Ammenmärchen...

--- End quote ---

Eben. Ist auch soweit mir bekannt eine Kann-Regelung, ohne dass man eine rechtliche Handhabe zur Entfernung dieser dann hätte. Von daher ist jetzt der Zeitpunkt dagegen vorzugehen. Ein Arbeitgeber der so sein neues Personal behandelt, wäre mir auch direkt unsympathisch. Es stand ja schonmal in der Akte und die Behörde kann auch fragen ob die Nebentätigkeit fortbesteht, so kenne ich es jedenfalls auch ggf. bei Ablauf einer befristeten Genehmigung/Anzeige.

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