Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Bewertungsfeststellung
Shower:
Liebes Forum,
folgendes Problem habe ich und benötige hier etwas Klarheit.
Ich arbeite im Land Berlin seit dem 01.09.2019. Die Stelle wurde auf Basis einer Bewertungsvermutung E11 ausgeschrieben. Ich begann den Dienst damals in E11 Stufe 1. Im Januar 2021 habe ich auf Bitten und Hinweisen meines Vorgesetzten einen ANtrag auf BEwertungsüberprüfung gestellt und dann im Anschluss eine BEschreibung des Arbeitskreises aufgestellt. Dies diente auch der Feststellung der Stellenbewertung.
Das Ergebnis der BEwertungsüberprüfung liegt nun vor. Die Stelle wird rückblickend ab 01.09.2019 nach E12, FG 1 Teils II, Abschnitt 22, Ua 1 bewertet. Es heißt aber in dem Schreiben des AG, dass die Entgeltgruppe unter anderem eine langjährige praktische Erfahrung (bedeutet ja 3 Jahre) benötigt. Mit wird jetzt gesagt, dass ich erst mit Ablauf des 31.08.2022 die vorgeschriebenen drei Jahre erreiche und damit erst ab den 01.09.22 in die E12, Stufe 2, zugeordnet werde. Ich habe also drei Jahre in einer E12 gearbeitet, das wird mir hier aber aberkannt und ich werde unnterbezahlt.Da ich den Antrag auf Bewertungsüberprüfung gestellt habe, hatte ich darüber hinaus mit einer Nachzahlung gerechnet. Der AG kommt mit diesem Verfahren um eine NAchzahlung herum oder?
Ich habe einen Masterabschluss (bin also eigentlich überqualifiziert nach dem System).
Kann ich hier was erwirken?
Ich finde es ein Unding. Ich hätte im Winter 22/23 die Stufe 3 der E11 erreicht. Die Stufenlaufzeit der neuen Stufe 2 in E12 startet von vorne ab den 01.09.2022 und ich erreiche Stufe 3 erst in 2024. Das alles ist für mich nun ersteinmal ein dickes Minusgeschäft. Der öD zeigt sich mal wieder von seiner wirklich schlechten Seite. Für mich wäre hier ja eine Beibehaltung der E11 erst einmal wesentlich besser.
Was sind meine Optionen? Gibt es eine Möglichkeit in Widerspruch zu gehen? Kann man über die Fachkräftesicherungszulage etwas fordern? oder eine beschleunigte Stufenerhöhung beantragen? Das ganze Verfahren motiviert mich nicht wirklich die Stelle weiter zu behalten.
Danke für die Rückmeldungen
WasDennNun:
Rückwirkend gibt es nur ab Geltendmachung das Entgelt der letzten 6 Monate §37.
Du hast wahrscheinlich bis heute das entsprechende Entgelt nicht eingefordert, daher auch keine Rückwirkung.
Der "Antrag auf Bewertungsüberprüfung" dürfte keine entsprechende Geltendmachung bedeuten/ beinhalten.
Der AG hat also festgestellt, dass er sich bzgl. deiner auszuübenden Tätigkeiten irrte und du Tätigkeiten der EG12 seit dem 1.9.19 übertragen bekommen hast.
Aufgrund der fehlenden Voraussetzung in deiner Person ( langjährige praktische Erfahrung ) wirst du eine EG niedriger eingruppiert.
D.h. Seit dem 1.9.19 ist die EG11 für dich korrekt. 1.9.20 Eg11S2 1.9.22 eg11s3
sofern man 3 Jahre für die Erfüllung der langjährige praktische Erfahrung ansieht, wirst du zum 1.9.22 in die EG12 höhergruppiert.
Die HG von EG11S3 führt zur EG12S3
btw: Du bist nicht überqualifiziert nach dem System, denn das System heißt: Entgelt entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten und Voraussetzung in deiner Person und nicht Entgelt nach Qualifikation.
edit: Bisher wurdest du also korrekt bezahlt. Also gibt es auch nichts einzufordern.
Organisator:
Wenn du mit der Einstellung am 01.09.2019 in die E 12 eingruppiert bist, die persönlichen Voraussetzungen aber nicht erfüllst, bist zu bis zur Erfüllung eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert. Also E 11. Sobald die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind (hier 3 Jahre praktische Erfahrung), bist du in der E 12 eingruppiert. Also zum 01.09.2022.
Insoweit passt das, dein AG hat tariflich korrekt gehandelt.
Möglicherweise magst du das als Unding empfinden, es ist aber das, was die Tarifparteien festgelegt haben. Dem AG ist insoweit kein Vorwurf zu machen.
Widerspruch ist nicht vorgesehen. Was du machen kannst, ist von deinem AG mehr Geld zu fordern oder alternativ einen anderen Job zu suchen.
Dein Masterabschluss ist tariflich unbeachtlich, ein Bachelor ist ausreichend.
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 20.07.2022 10:34 ---Insoweit passt das, dein AG hat tariflich korrekt gehandelt.
--- End quote ---
Will aber fälschlicherweise erst die HG machen und dann den Stufenanstieg.
Was am 1.9. zu Nachteilen führt. (EGS2 anstelle EGS3)
Ansonsten @Shower einfach mal nach einer Zulage entsprechend §16.5 fragen und parallel dazu sich bei einer anderen Firma bewerben.
Manchmal bewegen sich die Personaler, wenn man denen nachweist, dass man Einladungen zu Vorstellungsgesprächen hat.
Bzw. dann haben die was zum Lochen heften, um die Zulage zu begründen.
Organisator:
--- Zitat von: WasDennNun am 20.07.2022 10:50 ---Will aber fälschlicherweise erst die HG machen und dann den Stufenanstieg.
Was am 1.9. zu Nachteilen führt. (EGS2 anstelle EGS3)
--- End quote ---
Danke für die Ergänzung. Mangels Wissen im TV-L hab ich zu den Stufen lieber nix gesagt ;)
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