Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Bewertungsfeststellung
Shower:
Hey,
danke für die schnellen Rückmeldungen.
Ja, ich werde mich wohl notgedrungen woanders bewerben.
@was denn nun: Wenn der AG das fälschlicherweise macht, kann man darauf hinwirken, dass es stufengleich bleibt?
VG
WasDennNun:
--- Zitat von: Shower am 20.07.2022 11:33 ---Hey,
danke für die schnellen Rückmeldungen.
Ja, ich werde mich wohl notgedrungen woanders bewerben.
@was denn nun: Wenn der AG das fälschlicherweise macht, kann man darauf hinwirken, dass es stufengleich bleibt?
VG
--- End quote ---
Ja, ich würde folgendermaßen vorgehen, abwarten, was der AG wie tatsächlich macht.
Also ob er dich in die S2 oder S3 höhergruppiert.
Falls S2, Geld in Höhe der S3 einfordern mit Hinweis, dass erst der Stufenanstieg, dann die HG erfolgt.
Sollte die anderer Meinung sein, dürfte das ArbG das schnell klären (dafür braucht man keinen Anwalt, kostet also nichts außer Papier).
Paralleldarauf hinweisen, dass du eine Zulage haben willst, da du ansonsten dir einen anderen AG suchen wirst.
Shower:
Vielen Dank @ WasdennNun:
Bedeutet das, dass ich theoretisch die Höhergruppierung aufschieben kann bis ich in E11/3 bin?
Der AG hat bereits mitgeteilt, dass zuerst die HG erfolgt und dann Stufenaufstieg (2024). Wo ist das denn geregelt?
WasDennNun:
Bei dir Fällt ja HG und Stufenanstieg zusammen (1.9.22).
Stufenanstieg erfolgt mit Ablauf des Monats, HG mit Begin des Monats, in der juristischen Sekunde...
https://www.google.com/search?q=stufenaufstieg+und+h%C3%B6hergruppierung+gleichzeitig+tv-l&oq=stufenansteig+und+h%C3%B6her
SVA:
Wenn Du am 01.09.2019 in E11 Stufe 1 eingestellt worden bist, erfolgt der Stufenaufstieg in Stufe 3 doch nach 1 Jahr in Stufe 1 und 2 Jahren in Stufe 2 mit Ablauf des 31.08.2022 und nicht etwa in 2024.
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