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Corona Ersatzleistungen bei Steuererklärung?

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Philipp:
Nachdem es mich jetzt auch erwischt hat, war ich ganz überrascht, dass meine Entgeltabrechnung im Brutto deutlich niedriger ausfiel und dafür Ersatzleistungen für Quarantäne aufgeführt wurden (Beiträge KV, Rente usw fallen auch entsprechend niedriger aus  :-\ ). Das Netto passte wieder - nach Auskunft Perso macht man es so, dass sich am netto für den Arbeitnehmer nix ändert.

Was mich stutzig macht ist die Aussage, dass das in der Abrechnung und auch am Ende des Jahres wie Ersatzleistungen bei Kurzarbeit bewertet wird.

Hat jemand Erfahrungen, ob man jetzt auch noch steuerlich schlechter weg kommt, nur weil man unverschuldet mit Corona infiziert wurde ? Wäre ich ne Woche mit AU wegen Grippe raus gewesen, hätte der ganze Firlefanz nicht sein müssen. Wäre meine Empfehlung: Positiver Corona-Test -> Arzt bitten, ob er einen mit Grippe krank schreibt.

BAT:
Irgendwie passt die Darstellung nicht.

Wenn du nicht krank geschrieben warst, trifft dich eine Arbeitspflicht. Daher dürfte es gar keine Änderungen an der Abrechnung geben.

SVA:
Die Darstellung passt völlig. Der Arbeitgeber agierte als Auszahlungsstelle der staatlichen Entschädigungsleistung bei Quarantäne. Ob eine Arbeitspflicht bestanden hat, kann völlig dahinstehen. Es wurde nicht gearbeitet, der Arbeitgeber schuldete kein Entgelt, für den Entgeltausfall erhält der Arbeitnehmer staatliche Entschädigung, die durch den Arbeitgeber ausgezahlt wird. Nun wirst Du rumnölen, es müsse anders sein oder würde bei Euch anders gehandhabt und unter dem BAT wäre das wahrscheinlich auch nicht passiert. Das ist mir aber egal und ich mag es auch nicht mehr lesen noch werde ich mit Dir darüber diskutieren.

@Philipp: Bislang konnte ich weder bei mir eine negative Auswirkung feststellen noch habe ich von anderen Betroffenen einer Quarabtäneentschädigung eine negative Auswirkung geschildert bekommen. Sich eine AU zu erschleichen, um vom Arbeitgeber Entgeltfortzahlung zu erhalten, ist Betrug.

Kaiser80:

--- Zitat von: Philipp am 20.07.2022 15:31 ---
Hat jemand Erfahrungen, ob man jetzt auch noch steuerlich schlechter weg kommt, nur weil man unverschuldet mit Corona infiziert wurde ?

--- End quote ---
Bin mir recht sicher, dass diese Leistung dem Progressionsvorbehalt nach §32b EStG unterliegt. Platt  gesagt: Die Leistung selbst ist steuerfrei, erhöht aber deinen Steuersatz.

SVA:
Die Steuerprogressionswirkung hätte aber auch das Bruttoentgelt, anstelle dessen die Entschädigung ausgezahlt worden ist, gehabt und zwar aufgrund dessen, das es höher als die Entschädigung gewesen wäre, in höherem Maße, oder?

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