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Corona Ersatzleistungen bei Steuererklärung?

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SVA:
Nein, die Bezeichnungen sind so korrekt wie sie angemessen sind, und zwar auch dann, wenn man sich mit dem Arzt zur Tat verabredet. Infektiösität hat mit Arbeitsunfähigkeit nichts zu tun.

WasDennNun:

--- Zitat von: Philipp am 22.07.2022 10:10 ---Auch der Arbeitgeber wird kein Ansinnen haben, jemanden im Haus zu halten der andere infiziert, ob nun Corona, Rhinoviren oder Influenza.

--- End quote ---
Deswegen wird man ja in die Absonderung geschickt. Hat aber NullKommaNull mit Arbeitsfähigkeit zu tun.

Die eine C Patienten, haben 2-3 Tage Beschwerden gehabt, einige leichtes Halskratzen (arbeitsunfähig???), Geschmacksverirrungen (u.U arbeitsunfähig :) ) andere Laufende Nase und Gliederschmerzen (arbeitsunfähig!)

Aber wenn jemand keine Beschwerden hat, ist er eben nicht arbeitsunfähig, dass ist doch Bullshit.


--- Zitat ---Die negativ behaftete Formulierung des "Erschleichens" und "Betrug" ist in dem Kontext also maximal unangemessen.

--- End quote ---
Nein, es ist so wie es ist.
Wenn man sich ohne Beschwerden AU lässt, dann ist es halt Falsch, weil ein erschleichen und Betrug, sofern dadurch ein Schaden entsteht.
Ob man nebenbei Corona hat oder Diabetes oder ... ist doch bzgl. AU irrelevant.

Auch wenn es viele Ärzte und Menschen so machen, ist es dadurch nicht korrekt!

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