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Corona Ersatzleistungen bei Steuererklärung?

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Kaiser80:
Das ist soweit korrekt. Die rechnerische Auswirkung ist aber erst mit Abgabe/Veranlagung der Steuererklärung klar. Das wird bei Lohnersatzleistungen (längerer KG Bezug/ALG etc) und insb. bei Elterngeld gern "übersehen" und man wundert sich über die fette Steuernachzahlung. Das dürfte im SV aber "Pfennigskram" sein

Philipp:
Dann warte ich mal ab, was die ESt wirklich bringt. In gut einem Jahr wissen wir mehr.


--- Zitat ---Sich eine AU zu erschleichen, um vom Arbeitgeber Entgeltfortzahlung zu erhalten, ist Betrug.
--- End quote ---
Grundsätzlich ja - in diesem Fall nicht unbedingt.

Ich habe bei einem positiven Corona-Testergebnis die Möglichkeit einen PCR zu machen um die Freistellung zu bekommen. Macht bei Symptomlosigkeit sinn. Das zuständige Gesundheitssamt hier erstellt keine Verfügung mehr zur Absonderung - das ist also Eigenverantwortlich.

Mit Symptomen kann ich auf einen PCR verzichten und mich von meinem Hausarzt aufgrund der vorhandenen Erkältungssymptome krank schreiben lassen.
Bei meiner Frau im Unternehmen ist es so, dass auch bei PCR positiv zusätzlich eine AU erforderlich ist.
Die zahlen das Gehalt auch einfach weiter (halt nicht ÖD).

SVA:
Die Vorlage einer Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit mit der Absicht, dadurch Entgeltfortzahlung zu erlangen, ist genau dann nicht zu beanstanden, wenn eine Arbeitsunfähigkeit auch tatsächlich vorlag.

WasDennNun:

--- Zitat von: Philipp am 21.07.2022 10:07 ---Mit Symptomen kann ich auf einen PCR verzichten und mich von meinem Hausarzt aufgrund der vorhandenen Erkältungssymptome krank schreiben lassen.

--- End quote ---
Wer krank ist, ist nicht automatisch arbeitsunfähig.
Und wenn man behauptet arbeitsunfähig zu sein (auch wenn der Arzt eine AU ausgestellt hat), obwohl man arbeitsfähig ist, macht man genau das was SVA schrieb:
"Sich eine AU zu erschleichen, um vom Arbeitgeber Entgeltfortzahlung zu erhalten, ist Betrug."

--- Zitat ---Bei meiner Frau im Unternehmen ist es so, dass auch bei PCR positiv zusätzlich eine AU erforderlich ist.
Die zahlen das Gehalt auch einfach weiter (halt nicht ÖD).

--- End quote ---
Und was wenn der Arzt keine AU ausstellt, weil man ja nicht AU ist?

Ansonsten also ein Aufruf zum Betrug.
Das ist dann bei kleineren Firmen ebenfalls Betrug, von denen, da sie ja die Lohnfortzahlung via U1 Umlage abmildern.
Obwohl ja ins eigene Bein geschossen, da sie eigentlich nix zahlen müssten.

Philipp:
Ok weit gefasst ist man auch mit starker Grippe noch Arbeitsunfähig.
Das wäre man dann ja im Bürojob tatsächlich erst dann, wenn man blind + taub + gelähmt wäre.

Ich denke über den Begriff "arbeitsunfähig" braucht man hier nicht zu diskutieren. Schwere Symptome einer Erkältung (Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Schüttelfrost) die auch eine Infektion Dritter wahrscheinlich machen, führen zu einer AU durch den Arzt.

Auch der Arbeitgeber wird kein Ansinnen haben, jemanden im Haus zu halten der andere infiziert, ob nun Corona, Rhinoviren oder Influenza.

Die negativ behaftete Formulierung des "Erschleichens" und "Betrug" ist in dem Kontext also maximal unangemessen.

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