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Wechsel Bund gD->hD durch externe Bewerbung für Referendariat

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wounce:
Hallo zusammen,

ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen, meine bisherigen Recherchen zu dem Thema waren leider erfolglos.

Derzeit bin ich im gD verbeamtet auf Lebenszeit beim Bund (A10). Dafür habe ich von 04/2015-04/2018 ein Bachelorstudium beim Bund (Beamter auf Widerruf) absolviert und bin seit 04/2018 auf einer gD-Stelle. Nun kann ich entweder zum 11/2022 oder 05/2023 ein Referendariat für den hD bei der gleichen Bundesbehörde antreten. Darauf hatte ich mich extern beworben, da die erforderliche Mindestzeit für den internen Aufstieg von 7 Jahren nicht erreicht war. Daher muss ich um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bitten, um dann zum Start des Referendariats wieder als Beamter auf Widerruf weiterzumachen.

Soweit so gut. Meine Frage wäre nun, ob angesichts der beiden möglichen Termine 11/22 oder 05/23 eine der beiden Optionen mit Blick auf Altersgeld, spätere Versorgungsleistungen, Pension usw. schlauer wäre?

Falls es hierzu anderswo schon etwas gibt, entschuldige ich mich schonmal im Voraus und würde mich auch über einen Link freuen :)

Besten Dank!

Organisator:
Je früher, desto besser. Da das Beamtenverhältnis nahtlos fortgesetzt wird, dürfte sich für die Pension nichts wirklich ändern. Um ganz sicher zu gehen, kannst du ja mit deinem Dienstherrn besprechen, dass er dich nicht nachversichern soll.

Und mit der KV klären, inwieweit ein Anwärter-Tarif möglich ist.

WasDennNun:
hD mit BSc ? dachte das reicht nicht für die Laufbahnbefähigung.

wounce:
Vielen Dank schonmal für die Antwort!


--- Zitat von: WasDennNun am 21.07.2022 10:35 ---hD mit BSc ? dachte das reicht nicht für die Laufbahnbefähigung.

--- End quote ---

Ich habe berufsbegleitend noch einen Master gemacht, das war für meine Frage aber in dem Fall nicht relevant, daher hatte ich das auch rausgelassen. Unabhängig davon gibt es auch ohne Master die Aufstiegsmöglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen.

EiTee:
Mir erschließt sich die Entlassung nicht, auch unter dieser komischen 7 Jahres Grenze.

Du kannst doch ohne weiteres auf den DP gesetzt werden und wirst bis zur Erreichung der Laufbahnbefähigung weiterhin als A10 besoldet. So wurde es bei mir gemacht und so wir das bei uns auch generell gehandhabt.
Wieder BaW mit niedriger Besoldung, würde ich auf gar keinen Fall annehmen.

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