Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Wechsel Bund gD->hD durch externe Bewerbung für Referendariat
Asperatus:
Wenn der interne Aufstieg nicht möglich ist, gäbe es noch die Möglichkeit, sich auf eine externe Stellenausschreibung deiner Behörde zu bewerben, sofern deine Qualifikation inkl. Masterstudiengang gesucht wird. Dann kannst du nach § 24 BLV den Beamtenstatus behalten.
Der Erhalt des Beamtenstatus scheint mir nur möglich, wenn die Behörde die Teilnahme am Vorbereitungsdienst im Rahmen eines Aufstiegsverfahrens anbietet. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Ich sehe keinen Grund, den späteren Termin zu wählen. Mit dem früheren Termin kommt man schneller in die höhere Laufbahn, bekommt schneller höheres Gehalt und hat frühere Beförderungsmöglichkeiten.
Asperatus:
--- Zitat von: wounce am 21.07.2022 09:00 ---Daher muss ich um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bitten, um dann zum Start des Referendariats wieder als Beamter auf Widerruf weiterzumachen.
--- End quote ---
Ich habe mich nochmal belesen. Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ist nicht erforderlich. Seit dem 28.10.2016 gilt § 11a BBG. Demnach ruht das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, während der Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf wird und anschließend die beamtenrechtliche Probezeit im Beamtenverhältnis auf Probe durchlaufen wird.
Im Wortlaut ist zwar von "kann" die Rede. In der Literatur wird jedoch die Meinung vertreten, hier läge eine Ermessensreduktion auf Null vor. Eine Ablehnung des Antrags auf Ruhendstellung des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit verstieße gegen das Leistungsprinzip, die Fürsorgepflicht und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, weil nicht erforderlich und angemessen. (vgl. Ziekow, Die Anwendung des § 11a Bundesbeamtengesetz in der Verwaltungspraxis, in: Recht im Amt Nr. 2, 2022, S. 74-80).
Eukalyptus:
Danke, genau das meinte ich.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version