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Keine Stufenmitnahme bei Verbeamtung?

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Bastel:

--- Zitat von: Max am 25.07.2022 17:20 ---
--- Zitat von: 11Blume11 am 25.07.2022 12:18 ---. Als Tarifbeschäftigte war ich abzgl. der Unterbrechung aufgrund Elternzeit 34 Monate mit der gleichen Tätigkeit beschäftigt. Wenn ich also 1,5 Jahre wg der Laufbahnbefähigung abziehe, verbleiben ungefähr 1,3 Jahre. Somit wäre ich eigentlich in Stufe 2 einzugliedern oder?...

--- End quote ---
Den Teil mit der Frage wie viel auf die Probezeit angerechnet wurde hast du unter den Tisch fallen lassen.

--- End quote ---

Die Zeit für die Probezeit fällt aber nicht weg oder? Meine Kollegen beim Bund wurde nur die Laufbahnbefähigung abgezogen. Und die bekamen gleich die Lebenszeitverbeamtung.

Asperatus:

--- Zitat von: Bastel am 25.07.2022 20:10 ---
--- Zitat von: Max am 25.07.2022 17:20 ---
--- Zitat von: 11Blume11 am 25.07.2022 12:18 ---. Als Tarifbeschäftigte war ich abzgl. der Unterbrechung aufgrund Elternzeit 34 Monate mit der gleichen Tätigkeit beschäftigt. Wenn ich also 1,5 Jahre wg der Laufbahnbefähigung abziehe, verbleiben ungefähr 1,3 Jahre. Somit wäre ich eigentlich in Stufe 2 einzugliedern oder?...

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Den Teil mit der Frage wie viel auf die Probezeit angerechnet wurde hast du unter den Tisch fallen lassen.

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Die Zeit für die Probezeit fällt aber nicht weg oder? Meine Kollegen beim Bund wurde nur die Laufbahnbefähigung abgezogen. Und die bekamen gleich die Lebenszeitverbeamtung.

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Die Anrechnung von hauptberuflichen Tätigkeiten auf die beamtenrechtliche Probezeit ist für die berücksichtigungsfähigen Zeiten bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe unerheblich.

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