Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Keine Stufenmitnahme bei Verbeamtung?
Organisator:
--- Zitat von: 11Blume11 am 25.07.2022 12:18 ---Ein Schreiben, worin die Stufenzuteilung begründet wird, habe ich leider noch nicht erhalten (ich habe die Stufe jetzt auf meiner ersten Bezügemitteilung erfahren).
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Dann wäre dies abzuwarten bzw. einzufordern. Wenn dir die Begründung nicht zusagen sollte, könntest du gegen dieses "Schreiben", genauer gesagt diesen Bescheid, Widerspruch einlegen.
was_guckst_du:
...typischer Fall von Zwangsverbeamtung... 8)
Matze1986:
--- Zitat von: gerzeb am 25.07.2022 12:33 ---Nein, man steigt bis einschließlich Erfahrungsstufe 5 alle 2 Jahre
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Nein, das ist schon seit dem 01.07.2009 überholt.
Die Laufzeiten für Bundesbeamte sind:
1-2-3-4-5-6-7-8 Stufe
0-2-3-3-3-4-4-4 Jahre
(nur der einfache Dienst hat jeweils 3 Jahre Laufzeit)
@11Blume11:
Sie müssen also erstmal die zwei Jahre "vollmachen" dann steigen Sie in Stufe 2.
WasDennNun:
--- Zitat von: 11Blume11 am 25.07.2022 12:18 ---Ja ich befinde mich im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst. Als Tarifbeschäftigte war ich abzgl. der Unterbrechung aufgrund Elternzeit 34 Monate mit der gleichen Tätigkeit beschäftigt.
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Und bist dadurch in der Stufe 3 gewesen?
--- Zitat von: 11Blume11 am 25.07.2022 12:18 ---Wenn ich also 1,5 Jahre wg der Laufbahnbefähigung abziehe, verbleiben ungefähr 1,3 Jahre.
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Auf Basis welcher Regelung bist du zu dieser Erkenntnis gekommen?
Max:
--- Zitat von: 11Blume11 am 25.07.2022 12:18 ---. Als Tarifbeschäftigte war ich abzgl. der Unterbrechung aufgrund Elternzeit 34 Monate mit der gleichen Tätigkeit beschäftigt. Wenn ich also 1,5 Jahre wg der Laufbahnbefähigung abziehe, verbleiben ungefähr 1,3 Jahre. Somit wäre ich eigentlich in Stufe 2 einzugliedern oder?...
--- End quote ---
Den Teil mit der Frage wie viel auf die Probezeit angerechnet wurde hast du unter den Tisch fallen lassen.
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