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Keine Stufenmitnahme bei Verbeamtung?

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Bastel:
Wenn er Glück  hat, werden die ersten Stufen sowieso bald weg gestrichen... Stichwort Amtsangemessene Besoldung...

WasDennNun:
Das ändert doch nichts an der Anerkennung der Zeiten, sondern ist ja nur ein Verschieben, damit man über die Grundsicherung kommt, oder?

Bastel:

--- Zitat von: WasDennNun am 25.07.2022 08:02 ---Das ändert doch nichts an der Anerkennung der Zeiten, sondern ist ja nur ein Verschieben, damit man über die Grundsicherung kommt, oder?

--- End quote ---

Es gibt doch keine neue Stufenfestsetzung? Wenn jemand in der Stufe 5 ist, bleibt er dort. Nur ist vielleicht der "Berufsanfänger" nach der Streichung auch in der Stufe 5.

Das wird doch so oft bemängelt.

11Blume11:
Ja ich befinde mich im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst. Als Tarifbeschäftigte war ich abzgl. der Unterbrechung aufgrund Elternzeit 34 Monate mit der gleichen Tätigkeit beschäftigt. Wenn ich also 1,5 Jahre wg der Laufbahnbefähigung abziehe, verbleiben ungefähr 1,3 Jahre. Somit wäre ich eigentlich in Stufe 2 einzugliedern oder?... Ein Schreiben, worin die Stufenzuteilung begründet wird, habe ich leider noch nicht erhalten (ich habe die Stufe jetzt auf meiner ersten Bezügemitteilung erfahren). Leider muss man sich in meiner Behörde immer in Geduld üben, das habe ich schon gelernt :-)...bsp. dauerte es von der Zusage bis Verbeamtung auf Probe über ein ganzes Jahr.

Und eines möchte ich noch klarstellen, ich meckere nicht oder habe mich im Vorfeld nicht genug darüber informiert. Ich bin die erste in meiner Dienststelle, die als Tarifbeschäftigte verbeamtet wurde und sozusagen damit auch irgendwie das "Versuchskaninchen". Direkte Ansprechpartner, die sich mit dem Prozedere also auskennen habe ich leider nicht. Darum bin ich über eure Infos sehr dankbar!

gerzeb:

--- Zitat von: 11Blume11 am 25.07.2022 12:18 ---Ja ich befinde mich im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst. Als Tarifbeschäftigte war ich abzgl. der Unterbrechung aufgrund Elternzeit 34 Monate mit der gleichen Tätigkeit beschäftigt. Wenn ich also 1,5 Jahre wg der Laufbahnbefähigung abziehe, verbleiben ungefähr 1,3 Jahre. Somit wäre ich eigentlich in Stufe 2 einzugliedern oder?... Ein Schreiben, worin die Stufenzuteilung begründet wird, habe ich leider noch nicht erhalten (ich habe die Stufe jetzt auf meiner ersten Bezügemitteilung erfahren). Leider muss man sich in meiner Behörde immer in Geduld üben, das habe ich schon gelernt :-)...bsp. dauerte es von der Zusage bis Verbeamtung auf Probe über ein ganzes Jahr.

Und eines möchte ich noch klarstellen, ich meckere nicht oder habe mich im Vorfeld nicht genug darüber informiert. Ich bin die erste in meiner Dienststelle, die als Tarifbeschäftigte verbeamtet wurde und sozusagen damit auch irgendwie das "Versuchskaninchen". Direkte Ansprechpartner, die sich mit dem Prozedere also auskennen habe ich leider nicht. Darum bin ich über eure Infos sehr dankbar!

--- End quote ---

Nein, man steigt bis einschließlich Erfahrungsstufe 5 alle 2 Jahre

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