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Zu viel genehmigter Urlaub bei Kündigung in 2. Jahreshälfte
OrganisationsGuy:
--- Zitat von: WasDennNun am 26.07.2022 20:13 ---Genehmigter Urlaub ist ja schwer vom AG zurückforderbar.
Mit welchen betrieblichen Gründen will er denn daher kommen?
Ich würde dem AG mitteilen, das du bereit bist auf den Urlaub zu verzichten, wenn er die kompletten Stornokosten übernimmt.
Ansonsten wird man halt das ArbG bemühen müssen.
--- End quote ---
In deinem ersten Posting zu diesem Thread klingt es ja noch so als wäre ganz klar der Arbeitgeber im Unrecht, hast du hierzu noch weitere Ausführungen die das untermauern?
Levana:
Dann bitte um unbezahlte Freistellung für die Tage, die nicht durch Urlaub abgedeckt sind. Und wenn das nicht genehmigt wird...was will der AG machen wenn du nicht auftauchst? Dich kündigen?
MoinMoin:
--- Zitat von: Levana am 02.08.2022 14:31 ---Dann bitte um unbezahlte Freistellung für die Tage, die nicht durch Urlaub abgedeckt sind. Und wenn das nicht genehmigt wird...was will der AG machen wenn du nicht auftauchst? Dich kündigen?
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Er kann es im Zeugnis vermerken, dass der AN unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben ist, aber sonst....
Alien1973:
Die IHK schreibt hierzu, das Beispiel passt perfekt:
Beispiele: Bei einem arbeitsvertraglich vereinbarten Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Urlaubstagen (20 Tage gesetzlichen Mindesturlaub zuzüglich zehn Tage freiwilligen Zusatzurlaub) hat der Arbeitnehmer beispielsweise bei einem Ausscheiden zum 30. September hingegen einen Urlaubsanspruch von 23 Urlaubstagen (9 Monate / 12 Monate x 30 Urlaubstage = 22,5 Urlaubstage = aufgerundet 23 Urlaubstage). In diesem Fall würde eine arbeitsvertragliche Regelung über eine anteilige Kürzung also dazu führen, dass statt 30 Urlaubstagen nur 23 zu gewähren wären, also sieben Urlaubstage weniger.
Demnach wird dir nix anderes übrig bleiben als unbezahlt zu nehmen oder einfach nicht hin gehen. In diesem Fall wird dir dein genehmigter Urlaub nicht viel nützen. Ansonsten könnte man sich ja in völliger Absicht, was ich dir nicht unterstelle, zusätzliche Urlaubstage erschleichen in dem man sich den Jahresurlaub genehmigen lässt und bereits ganz genau weis, dass man vorzeitig kündigen wird... ::)
MoinMoin:
--- Zitat von: Alien1973 am 02.08.2022 16:05 ---Die IHK schreibt hierzu, das Beispiel passt perfekt:
Beispiele: Bei einem arbeitsvertraglich vereinbarten Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Urlaubstagen (20 Tage gesetzlichen Mindesturlaub zuzüglich zehn Tage freiwilligen Zusatzurlaub) hat der Arbeitnehmer beispielsweise bei einem Ausscheiden zum 30. September hingegen einen Urlaubsanspruch von 23 Urlaubstagen (9 Monate / 12 Monate x 30 Urlaubstage = 22,5 Urlaubstage = aufgerundet 23 Urlaubstage). In diesem Fall würde eine arbeitsvertragliche Regelung über eine anteilige Kürzung also dazu führen, dass statt 30 Urlaubstagen nur 23 zu gewähren wären, also sieben Urlaubstage weniger.
Demnach wird dir nix anderes übrig bleiben als unbezahlt zu nehmen oder einfach nicht hin gehen. In diesem Fall wird dir dein genehmigter Urlaub nicht viel nützen. Ansonsten könnte man sich ja in völliger Absicht, was ich dir nicht unterstelle, zusätzliche Urlaubstage erschleichen in dem man sich den Jahresurlaub genehmigen lässt und bereits ganz genau weis, dass man vorzeitig kündigen wird... ::)
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Die Frage ist ja nicht ob der AG sie dann zu gewähren hat.
Die Frage ist doch ob er bereits gewährten Urlaub wieder zurücknehmen kann und wer für die damit verbundenen Kosten (Flugstorno o.ä.) aufzukommen hat.
Und wieso zusätzlichen Urlaub erschleichen, der nachfolgende AG muss dann kein Urlaub für das Jahr gewähren, wenn der schon gewährt wurde. §6 BUrlG
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