Autor Thema: Stufengleicher Aufstieg bei Arbeitgeberwechsel  (Read 3576 times)

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Guten Morgen zusammen,

aktuell bin ich in Entgeltgruppe 9a eingruppiert und da am Ende der Stufe 3 (ab Dezember wäre ich in Stufe 4). Nebenbei habe ich nun mein Studium abgeschlossen, um mich weiter zu qualifizieren und mich auch auf höherwertige Stellen bewerben zu können. Nun habe ich eine Zusage für eine Stelle der Entgeltgruppe 11 erhalten (zum 01.10.22). Den Arbeitgeber würde ich dafür wechseln, es gilt jedoch bei beiden Arbeitgebern der TvöD VKA. Ich habe hier folgendes gelesen:

"Die Höhergruppierung im TVöD erfolgt im Bereich VKA seit 01.03.2017 stufengleich, mindestens jedoch nach Stufe 2. Die in einer Stufe zurückgelegte Stufenlaufzeit wird nicht auf die neue Entgeltgruppe angrechnet."

Ich müsste also meines Erachtens in Entgeltgrupe 11 Stufe 3 eingestellt werden (und da wieder von vorne anfangen, was ja eigentlich schon etwas ärgerlich ist, so kurz vor Erreichen der nächsten Stufe). Nun teilte mir mein neuer Arbeitgeber aber mit, dass die Einstellung in Stufe 1 erfolgt- auf Nachfrage hieß es, das sei grundsätzlich so. Ich war da gestern erstmal ziemlich geschockt - ich würde dann in 9a tatsächlich ab Dezember mehr Geld verdienen als in 11 in Stufe 1 und das kann ja irgendwie nicht Sinn der Sache sein und ein Wechsel macht für mich aus wirtschaftlicher Sicht dann keinen Sinn.

Kann das richtig sein? Ist es wirklich zulässig, wieder in Stufe 1 eingruppiert zu werden? Habe ich da irgendwo etwas übersehen? Wie würdet ihr vorgehen?

Vielen Dank schon einmal vorab und ein schönes Wochenende!


JesuisSVA

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Antw:Stufengleicher Aufstieg bei Arbeitgeberwechsel
« Antwort #1 am: 05.08.2022 10:12 »
Höhergruppierung und Einstellung sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte, die die Tarifpartner unterschiedlich geregelt haben. Die Einstellung erfolgt grundsätzlich in Stufe 1. einschlägige Berufserfahrung von einem bzw. drei Jahren eröffnet einen Anspruch auf Stufe 2 bzw. 3, liegt hier aber offensichtlich nicht vor. Der Arbeitgeber könnte hier förderliche Zeiten berücksichtigen. Ein Anspruch besteht indes nicht.

Nickname

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Antw:Stufengleicher Aufstieg bei Arbeitgeberwechsel
« Antwort #2 am: 05.08.2022 10:34 »
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Besonders karrierefreundlich / motivierend ist das ja nicht gerade...

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Stufengleicher Aufstieg bei Arbeitgeberwechsel
« Antwort #3 am: 05.08.2022 10:53 »
Wer sagt, dass die Stufen- und Höhergruppierungsregelungen jemals motivierend waren?
Vielleicht so gewollt?

Bastel

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Antw:Stufengleicher Aufstieg bei Arbeitgeberwechsel
« Antwort #4 am: 05.08.2022 11:09 »
Wenn Verdi dieses Jahr wieder gut für <EG9c verhandelt, dauert es bis zu 3 Jahre bis mehr hängen bleibt ;D

pommes

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Antw:Stufengleicher Aufstieg bei Arbeitgeberwechsel
« Antwort #5 am: 05.08.2022 11:11 »
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Besonders karrierefreundlich / motivierend ist das ja nicht gerade...

100%ig Zustimmung.

Es gibt z.B. in meinem Fall kaum eine Möglichkeit mich woanders im öD zu bewerben, ohne dass ich "Minus mache".

RJBauIng

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Antw:Stufengleicher Aufstieg bei Arbeitgeberwechsel
« Antwort #6 am: 05.08.2022 11:20 »
Der Arbeitgeberwechsel im ÖD ist tatsächlich sehr Arbeitnehmer unfreundlich. Bedenke auch, dass du nach meinem Kenntnisstand den bisher angesammelten Anspruch auf die Jahressonderzahlung verlierst und nur noch die Monate Oktober-Dezember berücksichtigt werden.

WasDennNun

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Antw:Stufengleicher Aufstieg bei Arbeitgeberwechsel
« Antwort #7 am: 05.08.2022 11:37 »
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Besonders karrierefreundlich / motivierend ist das ja nicht gerade...

100%ig Zustimmung.

Es gibt z.B. in meinem Fall kaum eine Möglichkeit mich woanders im öD zu bewerben, ohne dass ich "Minus mache".
Blödsinn
ich bin mehrfach zwischen öD und pW hin und her gewechselt und habe stets förderliche Zeiten etc. verhandelt und bekommen.

Es liegt doch alleinig am AN, der eine Wechsel macht, ohne zu verhandeln, das er "Minus macht"
Oder daran, das der AG bessere Alternative hat und die Verhandlung ins leere läuft und man dann halt sich freiwillig und selbstständig entscheidet "Minus zu machen".

WasDennNun

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Antw:Stufengleicher Aufstieg bei Arbeitgeberwechsel
« Antwort #8 am: 05.08.2022 11:38 »
Der Arbeitgeberwechsel im ÖD ist tatsächlich sehr Arbeitnehmer unfreundlich. Bedenke auch, dass du nach meinem Kenntnisstand den bisher angesammelten Anspruch auf die Jahressonderzahlung verlierst und nur noch die Monate Oktober-Dezember berücksichtigt werden.
Und der Wechsel in der pW ist Arbeitnehmer freundlich?
Erkläre mir da bitte mal den Unterschied?
Da bekommst du die Jahressonderzahlungen und Prämien ausgezahlt auch wenn du nicht mehr da arbeitest??

MoinMoin

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Antw:Stufengleicher Aufstieg bei Arbeitgeberwechsel
« Antwort #9 am: 05.08.2022 11:41 »
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Es gibt z.B. in meinem Fall kaum eine Möglichkeit mich woanders im öD zu bewerben, ohne dass ich "Minus mache".
Blödsinn
ich bin mehrfach zwischen öD und pW hin und her gewechselt und habe stets förderliche Zeiten etc. verhandelt und bekommen.

Es liegt doch alleinig am AN, der eine Wechsel macht, ohne zu verhandeln, das er "Minus macht"
Oder daran, das der AG bessere Alternative hat und die Verhandlung ins leere läuft und man dann halt sich freiwillig und selbstständig entscheidet "Minus zu machen".
Es gibt aber auch die Situation, das der Entscheidungsträger für die Stelle bereit wäre mehr zu zahlen, aber die Personalabteilung behauptet, dass es nicht geht (und dabei evtl. die Unwahrheit sagt)

pommes

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Antw:Stufengleicher Aufstieg bei Arbeitgeberwechsel
« Antwort #10 am: 05.08.2022 11:45 »
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100%ig Zustimmung.

Es gibt z.B. in meinem Fall kaum eine Möglichkeit mich woanders im öD zu bewerben, ohne dass ich "Minus mache".
Blödsinn
ich bin mehrfach zwischen öD und pW hin und her gewechselt und habe stets förderliche Zeiten etc. verhandelt und bekommen.

Es liegt doch alleinig am AN, der eine Wechsel macht, ohne zu verhandeln, das er "Minus macht"
Oder daran, das der AG bessere Alternative hat und die Verhandlung ins leere läuft und man dann halt sich freiwillig und selbstständig entscheidet "Minus zu machen".

Das mag sein, ist aber sicher nicht die Regel. Wenn man sich bereits in Stufe 5/6 befindet und einen AG wechselt um eine höhere EG zu erhalten ist man halt auf die Anerkennung und die Stufenvorweggewährung angewiesen, und ich schätze viele potenzielle AG bzw. Personaler stellen sich da quer.

Das es theoretisch alles ganz toll funktioniert, oder toll ist wenn man 15 Jahre erfahrung im Bereich Cyber-security hat oder so weiß ich auch :)

JesuisSVA

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Antw:Stufengleicher Aufstieg bei Arbeitgeberwechsel
« Antwort #11 am: 05.08.2022 11:48 »
Es sind nunmal Vertragsverhandlungen. Hüben wie drüben.

WasDennNun

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Antw:Stufengleicher Aufstieg bei Arbeitgeberwechsel
« Antwort #12 am: 05.08.2022 12:02 »
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Es gibt z.B. in meinem Fall kaum eine Möglichkeit mich woanders im öD zu bewerben, ohne dass ich "Minus mache".
Blödsinn
ich bin mehrfach zwischen öD und pW hin und her gewechselt und habe stets förderliche Zeiten etc. verhandelt und bekommen.

Es liegt doch alleinig am AN, der eine Wechsel macht, ohne zu verhandeln, das er "Minus macht"
Oder daran, das der AG bessere Alternative hat und die Verhandlung ins leere läuft und man dann halt sich freiwillig und selbstständig entscheidet "Minus zu machen".

Das mag sein, ist aber sicher nicht die Regel. Wenn man sich bereits in Stufe 5/6 befindet und einen AG wechselt um eine höhere EG zu erhalten ist man halt auf die Anerkennung und die Stufenvorweggewährung angewiesen, und ich schätze viele potenzielle AG bzw. Personaler stellen sich da quer.

Das es theoretisch alles ganz toll funktioniert, oder toll ist wenn man 15 Jahre erfahrung im Bereich Cyber-security hat oder so weiß ich auch :)
Natürlich ist es nicht die Regel, weil in der Regel die öDler eben nicht verhandeln und nicht wissen was für einen Vertrag sie unterschreiben und dann hinterher erschrocken sind und jaulen.

Und ja, in einer nicht tariflich gebundenen Firma ist die Verhandlung einfacher (weil notwendig)

Und auch ja: Die Personaler agieren da sensibel, weil sie Angst haben mehr Geld als Mindestlohn raus zu rücken, weil da könnte ja jemand ihnen Verschwendung vorwerfen.
Und natürlich rücken sie nichts raus, wenn sei für die 08/15 Verwaltungskraft genügend Bewerber haben.
Das würde aber überall so sein: Angebot und Nachfrage.

Und wenn jemand bereits Stufe 5/6 ist, und den AG wechselt und der AG ist nicht bereit ist ein entsprechenden Lohn zu zahlen, so dass man nicht MINUS macht, obwohl er es tariflich könnte und dürfte, dann sollte man eben diesen AG meiden.

Wenn man jedoch geschockt ist, dass man in der Stufe 1 gelandet ist, dann muss man sich halt an die eigenen Nase fassen und feststellen, dass man eben freiwillig auf Geld verzichtet hat, entweder durch Unwissenheit (Naivität) oder durch Verhandlungsschwäche.

Wenn ich einen neuen Vertrag mit einem neuen AG mache, dann sollte man doch wissen was man da macht.
Wenn ich ein Auto gleicher Marke bei einem anderen Vertragshändler kaufe, dann erwarte ich doch auch nicht, dass ich wieder die Winterreifen on top bekomme, nur weil es der gleiche Vertragshändler ist.
Selbst wenn ich beim gleichem Händler kaufe, wüsste ich doch, dass ich das einfordern muss.

Man kann nur hoffen, dass mehr Menschen hier im Forum VOR Vertragsabschluss, die sie bewegenden Fragen stellen.
Und die tragischen Schicksale von @Nickname ein warnendes Beispiel sind.

(BTW: Wäre er/sie/es im TV-L würde man diese per §16.5 zumindest im Nachgang heilen können, so kann selbst ein williger AG nichts mehr machen, wir hatte so einen Fall mal....)

MoinMoin

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Antw:Stufengleicher Aufstieg bei Arbeitgeberwechsel
« Antwort #13 am: 05.08.2022 13:10 »

(BTW: Wäre er/sie/es im TV-L würde man diese per §16.5 zumindest im Nachgang heilen können, so kann selbst ein williger AG nichts mehr machen, wir hatte so einen Fall mal....)

Ein williger AG könnte hier noch was außertariflich reißen...
Leider nicht jeder williger AG kann das. Da gibt es durchaus AGs 8insbesondere im TVöD Kommune Bereich), denen das verboten ist.

heike2106

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Antw:Stufengleicher Aufstieg bei Arbeitgeberwechsel
« Antwort #14 am: 05.08.2022 13:21 »
da kannst du doch noch froh sein, dass du "erst" Stufe 3 warst.
Wenn du keine förderlichen Zeiten anerkennen kannst, um in Stufe 3 anzufangen, dann fang eben in Stufe 1 an. Nach 3 Jahren bist zu wieder in Stufe 3. Nach 6 Jahren in Stufe 4. (Ich hoffe immer noch, das an den langen Stufenlaufzeiten mal was geändert wird).
Aber das bringt dir langfristig doch mehr, als ewig in 9a rumzugurken.
Es sei denn, man ist kurz vor der Rente.