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Mitarbeiter Informationstechnologie (m/w/d) in Wiesbaden

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JesuisSVA:
Da sollte vielleicht mal jemand seine Einstellung zum Grundgesetz (hier Art. 33 Abs. 2) prüfen. Und daraus die richtigen Schlüsse ziehen: sich entweder aus dem öffentlichen Dienst zu verabschieden oder den Bewerberverfahrensanspruch einschließlich der erforderlichen Schritte zur Prozedualisierung einer Einstellung zu achten.

kl61279:

--- Zitat von: JesuisSVA am 09.08.2022 18:24 ---Da sollte vielleicht mal jemand seine Einstellung zum Grundgesetz (hier Art. 33 Abs. 2) prüfen. Und daraus die richtigen Schlüsse ziehen: sich entweder aus dem öffentlichen Dienst zu verabschieden oder den Bewerberverfahrensanspruch einschließlich der erforderlichen Schritte zur Prozedualisierung einer Einstellung zu achten.

--- End quote ---

Ich wiederhole: Es wird den Richtigen oder die Richtige treffen.

(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

Und ja, es wird nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung beurteilt werden. Keine Sorge. Und sollte sich nach der Probezeit dann herausstellen, dass dem doch nicht der Fall ist, wird auch entsprechend gehandelt. Auch hier gilt: Keine Sorge.  ;)

JesuisSVA:
Du kannst Falsches wiederholen, soviel es Dir beliebt. Es sagt halt sehr viel über Dich aus. Die Kriterien werden im Anforderungsprofil in der Ausschreibung festgelegt. Und wenn dort Erfahrung gefordert wird, ist sie auch ein zwingendes Auswahlkriterium, das in der hier gewählten Formulierung jeden ausschließt, der sie nicht hat. Ganz egal, wie sehr Du Deinen Arbeitslebenspartner suchst.

kl61279:

--- Zitat von: JesuisSVA am 09.08.2022 19:10 ---Du kannst Falsches wiederholen, soviel es Dir beliebt. Es sagt halt sehr viel über Dich aus. Die Kriterien werden im Anforderungsprofil in der Ausschreibung festgelegt. Und wenn dort Erfahrung gefordert wird, ist sie auch ein zwingendes Auswahlkriterium, das in der hier gewählten Formulierung jeden ausschließt, der sie nicht hat. Ganz egal, wie sehr Du Deinen Arbeitslebenspartner suchst.

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Ich denke, das ist sehr subjektiv. Denn jemand, der "nur" eine Ausbildung absolviert hat, kann trotzdem durchaus auch mehr Erfahrung haben, als jemand, der z.B. Wirtschaftsinformatik studiert hat und keinerlei praktische Erfahrungen aufweisen kann, oder?

kl61279:

--- Zitat von: JesuisSVA am 09.08.2022 19:10 ---Du kannst Falsches wiederholen, soviel es Dir beliebt. Es sagt halt sehr viel über Dich aus. Die Kriterien werden im Anforderungsprofil in der Ausschreibung festgelegt. Und wenn dort Erfahrung gefordert wird, ist sie auch ein zwingendes Auswahlkriterium, das in der hier gewählten Formulierung jeden ausschließt, der sie nicht hat. Ganz egal, wie sehr Du Deinen Arbeitslebenspartner suchst.

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Nur um das mal klarzustellen, es steht niemand im Vornherein für die Stelle fest! Dann hätte ich sie hier wohl kaum veröffentlicht. Und wenn wir im Gremium von Jemandem oder Jemander total überzeugt sind, dann wird Der- oder Diejenige es auch.

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