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Umfrage zum Homeoffice im öffentlichen Dienst
proRemote:
"gleichlautende Willenserklärungen"
Geht es noch realitätsferner?
Rein formal, mag der Akt der gegenseitigen Vertragsannahme eine solche sein, aber das heißt doch nicht automatisch das man mit allem darin zufrieden ist. Ein Arbeitsvertrag ist ein Kompromiss und damit weit entfernt von "gleichlautend". Sonst gäbe es keine Arbeitskämpfe.
Organisator:
--- Zitat von: proRemote am 17.08.2022 11:28 ---"gleichlautende Willenserklärungen"
Geht es noch realitätsferner?
Rein formal, mag der Akt der gegenseitigen Vertragsannahme eine solche sein, aber das heißt doch nicht automatisch das man mit allem darin zufrieden ist. Ein Arbeitsvertrag ist ein Kompromiss und damit weit entfernt von "gleichlautend". Sonst gäbe es keine Arbeitskämpfe.
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Wenn man mit einem Vertrag nicht zufrieden ist, warum sollte man diesen dann schließen? Und wann gab es die letzten Arbeitskämpfe im öffentlichen Bürodienst, die über Einkommensverbesserungen hinausgingen?
Wenn einem mobiles Arbeiten so wichtig ist, kann man es doch im Arbeitsvertrag festschreiben. Oder bei schon bestehendem Arbeitsverhältnis einen internen Arbeitskampf für entsprechende Dienstvereinbarungen führen.
Kaiser80:
Realitätsfern ist, die aus Art.2 GG ("Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.") abgeleitete Vertragsfreiheit mit dem Wert "Zufriedenheit" zu messen/definieren. Wer mit Vertragsinhalten nicht zufrieden ist, nimmt den Vertrag nicht an, ändert oder kündigt (was meist sogar eine einsitige Willenserklärung ist) ihn. Simple as that
JesuisSVA:
--- Zitat von: proRemote am 17.08.2022 11:28 ---"gleichlautende Willenserklärungen"
Geht es noch realitätsferner?
Rein formal, mag der Akt der gegenseitigen Vertragsannahme eine solche sein, aber das heißt doch nicht automatisch das man mit allem darin zufrieden ist. Ein Arbeitsvertrag ist ein Kompromiss und damit weit entfernt von "gleichlautend". Sonst gäbe es keine Arbeitskämpfe.
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Ein Vertrag ist stets eine gleichlautende Willenserklärung der ihn schließenden Parteien. Das hast Du sehr offensichtlich nicht verstanden. Das macht aber nichts, ich führe den Diskurs auch gerne mit jemandem, der absolut keine Ahnung von dem hat, worüber er schreibt. Das macht die Entgegnung so viel einfacher.
BAT:
--- Zitat von: Kaiser80 am 17.08.2022 11:22 ---Dann drück dich doch vernünftig aus, sonst muss man da wie der Vorredner eben "kryptisches Geschwurbel " unterstellen.
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Wer es halt nicht versteht.
Wir sind uns einig, das formell beide Parteien gleichrangig sind und die WE abgegeben. Und ich gehe auf die materielle Seite, wobei dann die formelle Seite, über die Einigkeit herrscht, hier zum xten Mal wiederholt wird.
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