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Arbeitgeber genehmigt keinen Urlaub
KaiBro:
Ich hatte nun vor einigen Tagen das BEM Gespräch. Dinge, die ich vor Monaten bereits angesprochen habe, wofür ich belächelt wurde, werden nun angeblich zügig umgesetzt. Super, hätte man auch schon vor einigen Monaten angehen können, denn ich habe darauf hingewiesen.
Dann kamen noch Themen auf den Tisch, die nicht unbedingt in ein BEM Gespräch gehören, worauf ich auch hingewiesen wurde. Da wurde gesagt, dass ich im Krankheitsfall vertreten werden muss und das den Kollegen dies stören würde. Ich habe dann erzählt, was der Kollege mir so bzgl. der Arztbesuche , Physiotherapie etc. gesagt (soll meine Termine doch bitte außerhalb der Kernarbeitszeit legen) , doch das wurde gekonnt ignoriert. Da denkt man, das man vom Opfer zum Täter gemacht werden soll, nur weil ein Mitarbeiter, der 40 Jahre dort arbeitet am rumheulen ist.
Und dann die letzten Tagen so Aussagen wie: Ich könnte evtl. nach den Wahlen Urlaub bekommen. Mit Nachbearbeitung und allem wäre das Ende Oktober. Allerdings wurde die Aussage getroffen, bevor ein Kollege sich für 4 Wochen krankgemeldet hat. Und der Kollege hat leider auch Einfluss auf meinen Bereich.
Das nicht gewährter Urlaub auch Einfluß auf Krankheitstage haben kann, das fällt anscheinend nur mir auf.
Organisator:
--- Zitat von: Rumo1895 am 15.08.2022 09:36 ---
Zum Thema Urlaub beantragen ist ja eigentlich bereits alles gesagt - einfach beantragen (...)
--- End quote ---
Was willst du @ TE noch hören, außer viele viele mal dieser Hinweis?
OrganisationsGuy:
An diesem Punkt muss man davon ausgehen, der TE möchte die hinreichenden Antworten, die ihn zur Lösung seiner Probleme führen, nicht aufnehmen und umsetzen, sondern lediglich weiterhin hören, wie böse sein Arbeitgeber ist.
clarion:
Beantrage einfach Deinen Erholungsurlaub und handle wie JesuisSVA es am 12.08. beschrieben hat. Vielleicht merkt dann mal einer, dass Du kein Prügelknabe ist. Zur Ausbeutung gehört immer einer, der sich wehrlos ausbeuten lässt.
AndreasHL:
Hallo,
erstmal eine Verständnisfrage: wenn ich Urlaub beantrage (Landesbehörde) kann mein Dienstvorgesetzer ja oder nein sagen.
Wenn er nein sagt muss (!) er den Antrag zusammen mit einer Stellungnahme dem (örtlichen) Personalrat zuleiten. Der ÖPR prüft dann, ob die Stellungnahme des Vorgesetzten nachvollziehbar ist oder nicht. Entsprechend fällt dann die Entscheidung aus.
Ist das bei euch so anders?
Viele Grüße
Andreas
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