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Arbeitgeber genehmigt keinen Urlaub

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Zinc:
Wenn ich sowas lese, bin ich echt froh, dass ich in einer Dienststelle sitze, wo sich jeder selbst der Nächste ist und so ein Sachverhalt undenkbar wäre. Die Kollegen würden sowas von steil laufen.

Dein Urlaub steht dir zu, das ist ein Fakt. Sind die Gegebenheiten bei euch so, wie du sie schilderst, ist das nicht dein Problem. Du bist kein Notfallsanitäter oder Feuerwehrmann. Wenn du wirklich mit deinen Kräften am Ende bist, geh zum Arzt und nimm dir deine 3 Wochen "Urlaub".

WasDennNun:
Wenn ich so etwas lese wird es mir Angst und Bange, wenn jemand aus der Verwaltung nicht weiß welche Rechtsmittel anzuwenden sind und sich an einem Internetforum wendet.
Einreich, Ablehnung vom Gericht prüfen lassen und drops ist gelutscht.

Opa:
Hm, du bereitest die niedersächsische Landtagswahl vor, bist unverzichtbar bei der Flüchtlingskrise und hast Urlaubssperre im Dezember. Als was arbeitest du? Bist du Bürgermeister?  ::)

Kann man wirklich 2,5 Urlaubstage nehmen? Ich dachte, halbe UT gibt’s nicht…

Die Kollegen haben dir schon alle wichtigen Hinweise geschrieben. Schriftlich beantragen, schriftlich genehmigen/ablehnen lassen und bei Ablehnung die dringenden betrieblichen Gründe prüfen (lassen). Erst mit dem Ergebnis kann beurteilt werden, ob dir der Urlaub zu recht verwehrt wird/wurde.

KaiBro:

--- Zitat von: ElBarto am 12.08.2022 07:15 ---3 Wochen am Stück pro Jahr stehen Dir eigentlich zu.

Ich weiß nicht wo Du arbeitest, dass die Flüchtlingskrise so einen Impact auf Euer Tagesgeschäfft hat.


--- End quote ---

Das Problem liegt darin, dass es eine sehr kleine Gemeinde ist für die ich arbeite. Hier fallen viele Aufgabengebiete zusammen. Meist hat man nur eine Vertretung, in vielen Fällen keine.

Ich bin nicht der einzige der diese Probleme hat. Ein Kollege musste mehrere Monate auf einen Facharzttermin warten und hat keinen Urlaub genehmigt bekommen. Der hat sich für den Tag krankschreiben lassen.

Aufgrund dessen das ich aktuell häufiger mal ausfalle, habe ich eine Einladung zu einem BEM Gespräch erhalten. Ich habe diesem zugestimmt und seit ca. zwei Monaten keine Antwort erhalten. Muss dies nicht unverzüglich erfolgen und muss der Betriebsarzt dabei sein?

Ich bin ca 1.92 groß und arbeite an einem Schreibtisch mit einer Höhe von ca. 70 cm. Ich empfinde diesen als zu klein, habe dadurch Probleme mit dem Rücken und habe es der Leitung auch weitergegeben. Die Schmerzen werden von Arbeitstag zu Arbeitstag schlimmer. Am Wochenende erholt es sich etwas und Montags beginnt das Spiel von vorn. Ich renne seit mehreren Monaten hinterher, dass ich einen angemessenen Schreibtisch erhalte. der Bürgermeister lehnt dies aus Kostengründen ab. Mein Fachbereichsleiter hat diesem allerdings zugestimmt, will aber zuerst das BEM Gespräch abwarten. Allerdings habe ich durch diese Probleme massive Kosten für Behandlungen. Im letzten Jahr habe ich ca. 500 € aus eigener Tasche bezahlt , nur um halbwegs fit zu sein.

Zum Thema Urlaub. Natürlich steht mir der Urlaub zu. Aber bei uns gibt es Mitarbeiter die bevorzugt werden. Mir wurde von meinem Kollegen gesagt, ich müsste meine Arzttermine und Termine bei der Physiotherapie außerhalb unserer Öffnungszeiten legen. Er kommt Nachmittags vor Feierabend an und sagt mir, er wäre die nächste Tage nicht da, er müsse anderes machen.
Ich hatte ihn im Juni auf Urlaub angesprochen, wären in dem Fall 5 Tage gewesen, aber die hat er direkt mit der Begründung abgelehnt, dass er keine Möglichkeiten hätte mich zu vertreten und ich die letzten Wochen schon vermehrt krankgewesen bin. Ja war ich, einmal im Februar durch einen persönlichen Schicksalsschlag, dann hat mich die Corona Impfung aus der Bahn geworfen und dann mit Corona. Aber Corona zählt für ihn nicht, gibt es ja nicht. Man kann mit ihm auch nicht darüber reden, er blockt die Gespräche sofort ab, mit dem Verweis, dass man zuletzt sehr häufig erkrankt ist. Witzigerweise hatten auch schon meine Vorgänger diese Probleme mit ihm. Aber er arbeitet seit 40 Jahren bei der Gemeinde, ist mit dem Bürgermeister gut befreundet. Warum sollte man da auf jemanden wie mich hören, der seit zwei Jahren bei der Gemeinde arbeitet?


Und natürlich spielt immer die Angst eine Rolle evtl. morgen gekündigt zu werden. Ich habe zwar einen unbefristeten Arbeitsvertrag, aber was bedeutet das schon? Gut, notfalls hätte ich auch eine Rechtsschutzversicherung.

JesuisSVA:
Sofern der TVÖD Anwendung findet, braucht man für eine notwendige ärztliche Behandlung weder Urlaub noch eine Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit. Es handelt sich dann um eine Fallkonstellation des § 29 TVÖD i.V.m. § 616 BGB. Findet der TVÖD keine Anwendung, ist es ebenso, hier aber unmittelbar als Unterfall des § 616 BGB, sofern nicht explizit im Arbeitsvertrag abbedungen.

Urlaub lehnen nicht irgendwelche Kollegen ab, die einen vertreten sollen. Urlaub wird vom Arbeitnehmer beim Arbeitgeber beantragt. Dieser kann nur unter ganz bestimmten Umständen überhaupt ablehnen.

Für Arbeitsschutzmängel gibt es entsprechende Aufsichtsbehörden und staatliche Beschwerdestellen, für Niedersachsen bspw. hier.

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